Darf die Polizei Facebook überwachen? Nachrichten, Chatverlauf etc?

14 Antworten

naja du tust ja sachen da rein damits jeder liest. polizei ist auch "jeder". allerding ist da keiner auf der suche nach kleinkriminellen es geht ausschliesslich um höhere sicherheit und liebe amokläuferprevention. von sich aus suchen die aber kaum. meistens wirds denen von den lesern deiner seite gemeldet.

Alles was öffentlich ist darf natuerlich auch die Polizei mitlesen. Du stellst es ja jedem zur Verfuegung.

Alles was privat gesetzt wird, dazu gehören auch Nachrichten zwischen zwei Personen, Fluesterfenster in Chatsystemen darf allgemein nicht ueberwacht werden. Dazu muss ein Richter bisher in Deutschland noch eine Erlaubnis geben.

Geh aber mal davon aus, wenn eine polizeiliche Behörde privates auf facebook von Dir liest und dort eine Strafttat beschrieben wird, der Verdacht besteht das die Sicherheit des Landes etc. bedroht ist, dann wird auch die unerlaubte Ueberwachung danach nicht weiter verfolgt und heiligt dann eben die Mittel.

Denk einfach ein wenig darueber nach was Du irgendwo hinschreibst, denn auch jeder Admin eines Systems hat Zugriff auf deine Daten da.

Im Ausland können hier Gesetze vollkommen anders liegen, nicht vergessen.

Internet bedeutet Ende der Privatspähre. Wenn Du bei Facebook was reinschreibst, was alle lesen können, dann kann das die Polizei lesen - und darf das auch.

Wenn Du dort Unsinn im Chat schreibst, Verbrechen ankündigst, dann kann die Polizei das mitlesen, so wie alle das lesen und zudem, eventuell wird der Webseitenbetreiber Deinen Beitrag bereits von sich aus mit IP an die Polizei weitergeben, der darf das.

Wenn Du dort z.B. reinschreibst, dass Du einen Kaugummi klauen gehst, wird das keinen Wirbel auslösen, wenn Du da reinschreibst, dass Du jemanden platt machen wirst, könnte das bereits den Besuch der Polizei bei Dir auslösen.

Anders ist das bei Passwort geschützten Bereichen, außer, jeder bekommt ein Passwort, wenn er sich anmeldet. Warum sollte ein Polizeibeamter dann nicht auch eines bekommen und reinschauen? Das ist alles öffentlich und Unsinn in der Öffentlichkeit herum zu posaunen, das geht auch die Polizei was an.

Wie hat es ein Begründer von Google vor einigen Wochen so zutreffend gesagt?

Wenn man im Netz etwas machen möchte, das kein anderer erfahren soll, dann macht man das gar nicht, denn es gibt keine Privatsphäre im Netz und das Netz hat ein langes Gedächnis. Alles, was Du da reinschreibst kann man noch Jahre später nachverfolgen, selbst wenn es auf der eigentlichen Seite bereits gelöscht ist, es gibt Webarchive, die alles aufzeichnen und Speichern.

Wenn Du Privatsphäre willst, dann lade Leute zu Dir nach Hause ein und unterhalte Dich dort mit ihnen. Machst Du das übers Netz, kannst Du auch gleich einen Stand auf dem Marktplatz Deines Heimatortes aufmachen, ein Lautsprecher aufbauen, ein Mikro nehmen und eine Rede halten. Wenn dabei die Polizei vorbeikommt, stehen bleibt und zuhört, dann darf die das, genau so wie im Netz.

Deine Emails knacken dürfen die nicht so ohne weiteres, aber alles was andere irgendwie frei lesen können, als unbestimmter Personenkreis, das können und dürfen die auch - ohne hierbei rechtlicher Vorraussetzungen beachten zu müssen.

Das Internet ist eine öffentliche Medienplattform.
Alle was du im Internet veröffentlich (Facebook.Beiträge, Blogeinträge, öffentliche Foren- und Chat-Beiträge, etc.) ist der Öffentlichkeit und damit jedermann zugänglich. Im öffentlichen Internet gibt es somit keine Privatphäre. Alles was du ins Internet stellst, ist für jedermann zugänglich und kann auch von jedermann gelesen werden.
Wenn aus deinen Beiträgen sich nun der Verdacht auf eine Straftat ergibt, und ein Polizeibeamter liegt diesen Beitrag (das darf er auch; ist ja öffentlich) so ist der Polizeibeamte sogar auf Grund des Legalitätsprinzip im Strafrecht verpflichtet in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Ja, so einfach ist das. Ist ja nicht so, als hätte jemand einen ausschließlich an dich adressierten Brief geöffnet ...

Diese Überprüfungen dürfen nur mit einem richterlichen Beschluss gemacht werden, wobei es sich da in erster Linie um Telefonüberwachung handelt.