Darf die Polizei die Rechnung vom Abschleppdienst unter verschluß halten?

6 Antworten

Muss ich das so hinnehmen?

Ja.

Die Polizei wird von anderen überprüft, als von Dir.

Und ja, es besdtehen Abkommen zwischen den Ordnungshütern und Abschleppdiensten, welcher Abschleppdienst wann und wie oft dran ist hintereinander wo und wann, dass die Polizei nicht einem Abschlepper mehr zuschustert als anderen und auch die Preise sind normiert hierbei, jeder hat das selbe zu verlangen.

Und ja, die gehen Dich gar nichts an, denn es sind polizeiinterne Abmachungen.

Wie gesagt, die Polizei wird von anderen als Dir geprüft.

Die könnten mir ja alles mögliche an "Auslagen" berechnen!

Na wenn Du denen mit derartigen Unterstellungen kommst, ist sowieso ganz aus.

Und ja, die gehen Dich gar nichts an, denn es sind polizeiinterne Abmachungen.

Vielleicht gibt es auch eine "polizeiinterne Abmachung", einfach 150 Euro mehr zu berechnen, als wirtschaftlich notwendig ist.

Wir leben in einer Demokratie, da gibt es keine "polizeiinternen Abmachungen", die im Ergebnis von niemandem effektiv kontrolliert werden können. Das Verwaltungsverfahrensgesetz kennt ein Akteneinsichtsrecht, die Informationsfreiheitsgesetze der Länder ebenfalls.

@jurafragen
Vielleicht gibt es auch eine "polizeiinterne Abmachung", einfach 150 Euro mehr zu berechnen, als wirtschaftlich notwendig ist.

Och jetzt mal halblang. Die Mondlandung war auch nur erfunden, wegen der Flacherde. Einfach mal überall eine finstere Verschwörung sehen.... ja doch.....

Wir leben in einer Demokratie, da gibt es keine "polizeiinternen Abmachungen", die im Ergebnis von niemandem effektiv kontrolliert werden können.

Doch, könne sie, aber nicht von jedem.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz kennt ein Akteneinsichtsrecht, die Informationsfreiheitsgesetze der Länder ebenfalls.

Ja klar, nur nicht jeden und alles betreffend.

@jurafragen

Wenn man der Behörde so wenig traut, dann frage ich mich schon, ob man da nicht von sich auf andere schließt. Es steht ihm ja frei das ganze rechtlich zu beanstanden, mit allen Kosten, die das nach sich zieht.

@feinerle
Ja klar, nur nicht jeden und alles betreffend.

Eben. Und hier betrifft es halt den Fragesteller. Da darf er halt überprüfen, ob Auslagen in dieser Höhe entstanden sind.

@Nussbecher

Wenn man der Behörde so wenig traut, dann frage ich mich schon, ob man da nicht von sich auf andere schließt. Es steht ihm ja frei das ganze rechtlich zu beanstanden, mit allen Kosten, die das nach sich zieht.

Die Behörde sagt, es sind Auslagen in Höhe von XY angefallen. Der Fragesteller bezweifelt dies. Ob nun zu Recht oder nicht, kann dahinstehen. Da der Fragesteller ohne Akteneinsicht nicht beweisen kann, dass die Höhe der Auslagen unzutreffend ist, wird wohl die Behörde nachweisen müssen, dass Auslagen in dieser Höhe angefallen sind. Das alles tangiert keine fremden Geheimnisse oder ähnliches.

Einfach mal ein Fall aus dem realen Leben (zum Glück nicht aus meinem Leben):

Jemand übt eine selbstständige Tätigkeit aus und erleidet einen Schlaganfall. Er kann seine Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben und hat keine anderen Einnahmen. Er beantragt ALG2 ("Hartz IV") und nimmt nach der Reha seine Tätigkeit wieder auf. Er bemerkt nach etlichen Monaten, dass er den Anforderungen auf Dauer nicht mehr gewachsen ist und beantragt Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente wird bewilligt, Das Jobcenter stellt die Zahlung ein, da diese Person jetzt Rente bezieht.

Jetzt kommt es zu einem monatelangen hin- und her zwischen Rentenversicherung und Jobcenter. Letztlich zahlt die Rentenversicherung die seit Rentenantragstellung vom Jobcenter zurück. Gleichzeitig ist noch ein Widerspruchsverfahren wegen der Höhe der Leistungen vor Rentenantragstellung anhängig und geht zum Sozialgericht. Ergebnis des Verfahrens: Das Jobcenter muss die Leistungen neu berechnen.

Und wird es spaßig: Das Jobcenter rechnet neu und hebt gleichzeitig die Leistungen auf, die ab Rentenantragstellung weitergezahlt wurden. Das Jobcenter verlangt vom Leistungsempfänger genau die Leistungen zurück, die es vom Rentenversicherungsträger schon erhalten hat. Das ergibt sich so auch aus der Leistungsakte, gegenüber dem (jetzigen) Rentner behauptet das Jobcenter das Gegenteil, er sei verpflichtet, die Leistungen zurückzuzahlen.

Also was macht der schlaue Rentner? Er sucht sich jemanden, der sich damit auskennt und für ihn Akteneinsicht nimmt. Es werden die Seiten mit dem Schriftverkehr zwischen Rentenversicherung und Jobcenter aus der Leistungsakte kopiert, aus denen sich ergibt, dass die Rentenversicherung gezahlt hat und, dass die Zahlung auch beim Jobcenter verbucht wurde.

Noch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht behauptet der Vertreter des Jobcenters steif und fest das Gegenteil und bekommt die Akte von der Richterin sprichwörtlich um die Ohren gehauen, ganz einfach weil der Vertreter des ehemaligen Leistungsempfängers genau sagen konnte, in welchem Aktenband und auf welcher Seite sich die entsprechenden Zahlungsbelege finden.

Nächster Fall aus dem realen Leben:

Ich habe selbst in einer Behörde gearbeitet, in der Ausbildung auch einige Wochen in einer Finanzkasse eines Finanzamts. Da hat beispielsweise ein Mitarbeiter der Kasse 2 Karteikarten mit einer Büroklammern miteinander verbunden und stolz verkündet, die hängen jetzt zusammen. Dann hat er Guthaben des einen Steuerpflichtigen auf das Steuerkonto des anderen umgebucht, Einfach so, weil er tatsächlich glaubte, die hängen irgendwie zusammen. Und weil er es konnte. Derjenige, dessen Guthaben weg war, hat sich beschwert, dass er statt einer Überweisung eine Umbuchungsmitteilung bekommen hat und niemand hatte eine Erklärung dafür, warum das Geld von Herrn X auf dem Steuerkonto von Herrn Y gelandet ist, anstatt an Herrn X ausgezahlt zu werden. So etwas darf nicht passieren, so etwas passiert aber.

Und wenn jetzt der Fragesteller wissen möchte, ob das Umsetzen seines Fahrzeugs wirklich so teuer war, dann wird die Behörde das am Ende nachweisen müssen.

Grundsätzlich hast Du im Rahmen des Informationsfreiheitengesetzes des jeweiligen Bundeslands schon einen Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf eine Kopie einzelner Aktenbestandteile.

Dass die Abschleppvereinbarung an sich ein zu schützendes Geschäftsgeheimnis ist, wäre allerdings möglich, ich halte das für eher nebensächlich.

Mit viel Aufwand könnte es also tatsächlich gelingen, die Polizei dazu zu bewegen, entweder den Abschleppvertrag oder die Rechnung oder beides offen zu legen (ggf. teilweise geschwärzt, wenn dort auch andere Abschleppvorgänge abgerechnet wurden).

Hallo,

wenn du das Bundesland nennen würdest, könnte man in der jeweiligen Verordnung nachschauen.

Grundsätzlich gibt es aber 2 Varianten:

1.der private Abschleppdienst schickt dir die Rechnung zur Begleichung mit dem Kassenzeichen der Kommune.

2.Der Kreis oder das Polizeipräsidium bei kreisfreien Städten schickt dir als Verwaltungsbehörde eine Zahlunsgaufforderung zur Begleichung.

Sind die einzelnen Kostenpunkte denn auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen?

Im Regelfall dürfte dort klar genannt welche Kosten wofür genau entstanden sind.

Beispielsweise wären das dann 150.- Abschleppen, 3,50,- Briefmarke u.Ä.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast doch die Rechnung bekommen.