Darf die Polizei das Rotlichtverstoß?

10 Antworten

Laut §35 dürfen sie das, wenn es sich um eine "hoheitliche Aufgabe" (also in diesem Falle das Stellen eines Verkehrssünders) handelt. Anders geht es ja auch nicht, weil dieser dann entkommen würde. Aus dem gleichen Grund dürfen die auch im Einsatz einem viel zu schnellen Verkehrssünder mit ebenfalls zu schneller Geschwindigkeit hinterherfahren.

Meiner mehrfachen Beobachtung nach machen die das allerdings auch "einfach so", weil sie gerade keine Lust darauf haben, an der Ampel zu warten. Das ist ganz klar ein Verstoß! Habe sogar mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, welche sogar bearbeitet wurde (man fragte nach dem Kennzeichen), denn diese Rowdys sind mir des nachts fast von rechts (ich hatte Grün) ins Auto gerauscht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendig ist (ist es hier offensichtlich), dann sind Polizisten von den Vorgaben der StVO befreit. Ist hier also kein Verstoß durch die Polizei.

Polizei fährt ja nicht hinterher um Gewaltverbrecher zu verfolgen. Da würde ich es ja verstehen, aber ein Polizist kann ja ebenso angefahren werden wenn er über rot fährt.

@guest016497

Und? Es ist, gerade als Fahrradpolizist, seine hoheitliche Aufgabe Verkehrssünder zu fassen. Wenn die Gefährdung als ausreichend gering einzuschätzen ist, dann ist das Überfahren der roten Ampel hier nach § 35 Abs. 1 StVO nicht unrechtens.

@guest016497

Als ob du sein Wohlergehen im Kopf hattest, als du diese Frage gestellt hast ....

Ja, die dürfen das.

Na und?

Die Tatsache, daß die Jungs dir bei Rot hinterhergefahren sind, ändert nichts an dem Umstand, daß du eben selber bei Rot über die Ampel gefahren bist.

Ob die das nun dürfen - oder nicht - spielt nicht die geringste Rolle.

Du bist dran...

...und das zu Recht.

Es steht dir frei, sie anzuzeigen. Viel Erfolg dabei.

Jetzt fahren die Polizisten auch über Rot um sie zu stellen. Dürfen sie das ?

Ja.