Darf die Polizei bei Verwarnungen noch Bargeld annehmen?

7 Antworten

Hallo.

Habe noch am Anfang des Jahres einmal 30€ bezahlt.
Was das genau war kann ich nicht sagen. Aber kassiert haben die und auch einen Schrieb das sie das dürfen.

Bley 1914

Also wenn ich mich im ein oder anderen Urlaubsland befunden hätte, hätte ich die Situation aus Erfahrung so gedeutet:

Aha, die wollen Burger essen und brauchen  bisschen Hartgeld... ;)

@aermelvollschee

Nein das war in Oldenburg auf der Cloppenburger 'Straße.

Hallo,

Verwarnungen unter 60 €, also nicht im Anzeigenbereich, können nach wie vor in Bar kassiert werden - dies ist aber eher ein Entgegenkommen des einzelnen Beamten, da es einfacher schneller geht... dafür muss eine Quittung ausgefüllt werden und ist natürlich freiwillig... es gab zwar mal eine "Soll"-Verordnung, dass eher Barverwarnungen ausgesprochen werden sollen, diese wird aber schon immer als "Kann"-Verordnung durchgeführt (Hintergrund ist, dass der Betroffene "eher aus seinem Fehlverhalten lernt" (nicht meine Worte!!), wenn er direkt zahlen muss und nicht erst 2 Wochen später überweist.... naja, kann man sehen, wie man will...).

Ich persönlich habe z.B. nie bar verwarnt, da ich 1. keine Lust hatte, mit Bargeld rumzulaufen, welches mir nicht gehört und für welches ich trotzdem verantwortlich bin und mir regelmäßig einen neuen Quittungsblock zu holen und meinen alten abzugeben und auf Richtigkeit prüfen zu lassen.

und wir sind solange in die Bürgerbude nebenan gegangen.

Dass der Betroffene die Kontrolle verlässt, würde es bei mir nie geben! Wenn das die Kollegen zu gelassen haben: Geschieht es ihnen Recht :D

tendieren aber Richtung illegal, scheinbar ist das nur noch bei Ausländern gedeckt.

Jein. Bußgelder können, wie oben beschrieben, nach wie vor in Bar verwarnt werden. Bei Ausländern werden auch Straftaten "bar kassiert". Das sind die sogenannten Sicherheitsleistungen. Hintergrund: Ausländer A begeht einen Diebstahl. Eine Untersuchungshaft wäre vollkommen unverhältnismäßig, also wird er bis zur Gerichtsverhandlung nicht eingesperrt.

Dass besagter Ausländer A aber 6 Monate später für eine Gerichtsverhandlung extra aus Italien nach Deutschland fährt, nur um verurteilt zu werden, ist ... "eher ungewöhnlich"^^.

Daher wird gleich die zu erwartende Geldstrafe in Rücksprache mit einem Staatsanwalt einbehalten und dann mit dem Urteil "verrechnet". Das geht AUSSCHLIESSLICH bei Ausländern, also bei Personen OHNE festen Wohnsitz in Deutschland.

Bei Inländern geht das nicht und wäre dann, wie du richtig erkennst, illegal.

Sollten die Kollegen in die eigene Tasche wirtschaften, also nach dem Motto: "Kein Gurt, das kostet 30€ mit Quittung oder 20€ ohne Quittung" dann solltest du das SOFORT melden! Solche brauchen wir definitiv nicht bei der Polizei... hab aber selber jetzt auf 10 Jahren noch nie von solchen Kollegen gehört...

Unterm Strich: Ich geh mal davon aus, dass deine Verwarnung unter 60€ war, also war die Bargeldforderung in Ordnung. Ja, wir sollen das auch so machen, ist aber wie gesagt keine Pflicht - weder von uns, noch vom Betroffenen.

Wenn die Situation anders war, melde dich bitte unbedingt nochmal bei mir, dann überlegen wir, wie du am besten vorgehen kannst.

In diesem Sinne:

Gute Nacht und morgen einen schönen Feiertag! 

Danke, ebenso ... bei uns war der Feiertag allerdings schon heute :)

Also es waren am Ende auf dem Zettel nur 15€ - ich hab mich nur gewundert, das sie so direkt nach Bargeld gefragt haben und nicht gleich locker gelassen haben.

Die Burgerbude war direkt auf dem Parkplatz wo die Beamten uns selbst hingelotst hatten - von der Autobahn runter ca. 1km eine Landstraße lang bis genau zu diesem Parkplatz. Auch schon recht aufwändig, find ich.

Verwarnungen unter 60 €, also nicht im Anzeigenbereich

Warum sind Verwarnungen keine Anzeigen? Wie definiert sich denn der Begriff Anzeige?
Auch Verwarnungsgelder können nur erhoben werden, weil eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wurde.

Verwarnungen unter 60 €, also nicht im Anzeigenbereich, können nach wie vor in Bar kassiert werden - dies ist aber eher ein Entgegenkommen des einzelnen Beamten, da es einfacher schneller geht... dafür muss eine Quittung ausgefüllt werden und ist natürlich freiwillig... es gab zwar mal eine "Soll"-Verordnung, dass eher Barverwarnungen ausgesprochen werden sollen, diese wird aber schon immer als "Kann"-Verordnung durchgeführt

Das kann man in der Allgemeinheit nicht sagen. Es obliegt immer noch den einzelnen Bundesländern, entsprechende Regelungen zum Kassieren von Bargeldern zu treffen.

Bei Ausländern werden auch Straftaten "bar kassiert". Das sind die sogenannten Sicherheitsleistungen.

Es kommt nicht auf den Ausländerstatus an, sondern ob ein fester Wohnsitz des Betroffenen vorhanden ist. Bei Ausländern mit festem Wohnsitz in Deutschland wird z.B. keine Sicherheitsleistung erhoben.
Und Sicherheitsleistungen können auch bei Bußgeldern erhoben werden, nicht nur bei Straftaten.

Das geht AUSSCHLIESSLICH bei Ausländern, also bei Personen OHNE festen Wohnsitz in Deutschland.

Mit dieser Definition von "Ausländern" disqualifizierst du deine Kompetenz von selbst.

Bei Inländern geht das nicht und wäre dann, wie du richtig erkennst, illegal.

Was ist, wenn der Inländer keinen festen Wohnsitz hat?

@AntonAntonsen

Leute die im Schengenraum bzw in der EU wohnen sind auch keine richtigen "Ausländer" mehr ... Das was "Dommie1306" da sagt hat rassistische Züge.

@intello99

Als erstes: intello99 und AntonAntonson haben Recht: Meine Ausführung zum Thema Ausländer/festen Wohnsitz waren falsch, da zu wenig differenziert => war der Uhrzeit geschuldet und der Tatsache, dass es nur eine Nebenfrage war und ich mich nicht zu lange darin verlieren wollte.

Aber ganz klar, das was ich geschrieben habe war falsch, danke für die Verbesserung.

@aermelvollschnee:

15€ ist bei uns im Barverwarnungsbereich, ist also ok. Parkplatz 1 km von der Autobahn ist auch noch im Normbereich... ist einfach ein viel sichereres Kontrollieren, als mitten auf der Autobahn;-)

@AntonAntonsen:

Warum sind Verwarnungen keine Anzeigen? Wie definiert sich denn der Begriff Anzeige?

Eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (bis inklusive 55€) kann ich selber als Polizist vor Ort ausstellen und eben auch bar verwarnen. Alles darüber hinaus, wird bei uns mit einem E-Beleg, also einer VOWi Anzeige angezeigt und von der Zentralen Bußgeldstelle bearbeitet. Hierbei fallen dann 20€ Gebühren und 3,50€ Auslagen zusätzlich an.

Das kann man in der Allgemeinheit nicht sagen. Es obliegt immer noch den einzelnen Bundesländern, entsprechende Regelungen zum Kassieren von Bargeldern zu treffen.

Da hast du prinzipiell recht, aber der Fragensteller wurde in Nordbayern kontrolliert (steht gleich in seinem ersten Satz) und wer mich kennt weiß, dass ich i.d.R. für die Bestimmungen in BAYERN antworte.

Bei Ausländern werden auch Straftaten "bar kassiert". Das sind die sogenannten Sicherheitsleistungen.

Es kommt nicht auf den Ausländerstatus an, sondern ob ein fester Wohnsitz des Betroffenen vorhanden ist. Bei Ausländern mit festem Wohnsitz in Deutschland wird z.B. keine Sicherheitsleistung erhoben.
Und Sicherheitsleistungen können auch bei Bußgeldern erhoben werden, nicht nur bei Straftaten.

Jup, hast du Recht, war Blödsinn von mir.

Hatte mich da zu sehr auf den letzten Satz vom Fragensteller versteift, "das ist nur bei Ausländern möglich"

Das geht AUSSCHLIESSLICH bei Ausländern, also bei Personen OHNE festen Wohnsitz in Deutschland.

Mit dieser Definition von "Ausländern" disqualifizierst du deine Kompetenz von selbst.

Oh ja, so ein Blödsinn :-/ Ist natürlich komplett falsch, danke für die Korrektur!

@Dommie1306

Mit deiner Ausführung zum Thema "Anzeige" kann ich mich anfreunden. Allerdings beträgt die Gebühr schon seit einiger Zeit 25€ ;-)

Der FS wurde zwar in Bayern angehalten, ich habe seine Frage aber trotzdem als allgemein für Deutschland interpretiert. Sei's drum.

Die persönliche Note mit der "selbstdisqualifizierenden Kompetenz" tut mir leid. Das hätte man auch anders ausdrücken können. Ich kämpfe hier eigentlich für einen respektvollen Umgang miteinander.

@AntonAntonsen

Aber du hast ja Recht, das war einfach disqualifizierend... aber Entschuldigung angenommen. Von einem respektvollen Umgang profitieren letztendlich jeder hier => In dem Fall ich, weil ich wieder was gelernt habe :-)

Ernsthaft, 25€ mittlerweile? Kaum ist man ein paar Jahre weg von der Straße und ein Schreibtischtäter, kriegt man die wichtigen Sachen nicht mehr mit...

Allgemein in Deutschland hast du natürlich Recht, aber da hab ich halt keinerlei persönliche Erfahrung... und da ich meistens nicht aus Grund fundiertem Wissen, sondern nur aus Erfahrung sprechen kann, hab ich mich wieder auf Bayern verlegt.. ansonsten wie du sagst: Anderes Bundesland, andere Vorschrift...

Schönen Abend noch, danke nochmal für deine (guten) Ergänzungen.

"scheinbar ist das nur noch bei Ausländern gedeckt". Wenn das so ist  .. was beschwerst Du dich denn da? Du bist doch, wie es scheint ein "Sau-Preiss", ein g'scherter, das sind auch Ausländer!

Man sollte "Bussen" nicht sofort bezahlen. Immer eine Rechnung verlangen, dann in Ruhe nachprüfen, ob das wirklich zu bezahlen ist. 

Meinen Bus hab ich bar bezahlt! ;)

Ihr seid schon HELDEN!! 😎

Nun habt ihr es den aber sooo richtig gezeigt!

Aber zahlen dürft ihr Helden trotzdem! 🤣😃😂😄😁😅😀🤣

So sehr ich deiner Antwort zustimme, noch etwas mehr muss ich verurteilen, dass du die Frage nicht ansatzweise beantwortest.

Klar ist das nur eine "kleine Rache" und vielleicht auch etwas albern, die Jungs auch mal bisschen aufzuhalten, aber mein Hintergedanke bei solchen Vorkommnissen ist, das ICH oder WIR die schlechte Laune nicht mit nach Hause nehmen möchten -  bildlich gesehen.

Klappt bei so Lapalien recht gut und ist spart verärgerte Lebenszeit ;)

So richtig böse bin ich ja nicht, dazu fehlt mir auch die Motivation... :)

Der EURO ist doch ein allgemeingültiges, rechtliches Zahlungsmittel. Schade das das keine Sau mehr interessiert.