Darf die Nebenkostennachzahlung in der Vorvermieterbescheinigung stehen?
Folgender Fall.
Wir haben 2014 in der Heiz/Nebenkostenabrechnung für 2013 ein Minus gehabt. Dazu muss gesagt werden das diese von Hausverwaltung A ausgestellt wurde dies aber durch die Hausverwaltung B an uns verschickt wurde.
Hausverwaltung B hat unser Objekt zum 01.01.2014 übernommen.
Wir haben das Minus noch nicht ausgeglichen da wir zum 01.01.2015 Hausverwaltung C bekommen haben. Da wir nicht wussten wohin mit dem Minus.
Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden und benötigen die Vorvermieterbescheinigung.
Laut HV C haben wir mehr Minus wie eigentlich in den Abrechnungen drin stand und dann weiss HV C noch nicht mal woher das Minus kommt.
Miete wurde immer pünktlich gezahlt.
Darf das Minus überhaupt in der Vorvermieterbescheinigung stehen da wir ja erst seit 2015 bei HV C sind und dort immer die Miete gezahlt haben????
Normalerweise müsste uns doch HV A dazu anmahnen oder???
1 Antwort
Es gibt keine Vorschrift was in einer Vorvermieterbescheinigung stehen darf und was nicht.
Es gibt auch keinen Rechtsanspruch des Mieters auf so eine Bescheinigung.
Die HV C hat alle Rechte, Pflichten und Forderungen von HV A übernommen.