Darf die Nebenkostennachzahlung in der Vorvermieterbescheinigung stehen?

1 Antwort

Es gibt keine Vorschrift was in einer Vorvermieterbescheinigung stehen darf und was nicht.

Es gibt auch keinen Rechtsanspruch des Mieters auf so eine Bescheinigung.

Die HV C hat alle Rechte, Pflichten und Forderungen von HV A übernommen.