Liebe Leute,
meine Hausverwaltung hat mich am 07.07.2015 das erste Mal angeschrieben und mich über eine geplante Mieterhöhung zum 01.102015 unterrichtet.
Verschiedene Mieter aus meinem Haus haben sich versammelt. Zwei davon waren beim Mieterschutz und haben sich über die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung informiert. Während der Mieterverein sagte, dass bei einigen Mietern eine Teilzustimmung gerechtfertigt sei, sagte man ihnen, dass bei anderen Mietern die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt sei, wie z.B. in meinem Fall.
Im September 2015 schrieb ich der Hausverwaltung, dass ich der Mieterhöhung nicht zustimme, weil ich bereits die Miete zahle, die dem Mietspiegel entspricht (berechnet nach dem Mietspiegel auf http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/)
Daraufhin hörten weder ich, noch die anderen Mieter, die der Mieterhöhung auch nicht zugestimmt hatten, etwas von der Hausverwaltung. Selbst bei den Mietern, die eine Teilzustimmung erteilt hatten, wurde nach wie vor die alte Miete abgebucht.
Dann erhielten ich und einige andere Mieter am 05.11.2015 einen Brief von der Hausverwaltung, in dem wir nochmals gebeten wurden, der Mieterhöhung zuzustimmen, während andere Mieter gar kein Schreiben erhielten, obwohl sie auch nicht der Mieterhöhung zugestimmt hatten.
Dieses Schreiben war kein Mahnschreiben, sondern lediglich eine nochmalige Bitte der Mieterhöhung zuzustimmen und zwar bis zum 13.11.2015 - also innerhalb von 4 Werktagen - obwohl die HV wochenlang auf unsere Briefe gar nicht reagiert hatte.
Ein weiteres Mal antwortete ich, dass ich dem Mietspiegel entsprechend keiner Mieterhöhung zustimmen müsste, dass die HV aber gerne meine Wohnung besichtigen könne, um sich selbst ein Urteil zu bilden, denn bei einer Wohnungsbesichtigung vor ca. 2 Jahren hatte die Angestellte der HV mir selbst gesagt, das sich die am schlechtesten ausgestattete Wohnung im ganzen Haus hätte, was mir aber zuvor bekannt war.
Nun habe ich heute am 27.11.2015 ein Schreiben vom Anwalt der HV erhalten, in dem ich aufgefordert werde, dass ich der Mieterhöhung bis zum 07.12.2015 zustimmen müsste, ausserdem die Anwaltskosten bezahlen müsste und rückwirkend für die vergangenen 2 Monate die neue, also die erhöhte Miete zahlen müsste.
Meine Frage ist, ob eine Hausverwaltung einen Anwalt einschalten darf, ohne, dass sie zuvor eine Mahnung rausgeschickt hat, und dem Mieter die Anwaltskosten anlasten kann und meine andere Frage ist, ob es rechtens ist, dass ich nun rückwirkend die erhöhte Miete zahlen muss, obwohl die HV auf mein Schreiben im September nicht geantwortet hatte und sich dann erst am 05.11.2015 wieder meldete, obwohl die neue Miete seit dem 01.10.2015 geltend gemacht werden sollte?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Mit lieben Grüssen
Lia