Darf die Mutter ohne Einwilligung des Vaters nach Russland verreisen?

14 Antworten

Die Mutter kann natürlich reisen wohin und so lange sie will. Sind die Eltern getrennt und haben beide das Sorgerecht, dann muss der andere Elternteil gefragt werden, bei alleinigem Sorgerecht nicht. Das ganze ist aber nur theoretisch, denn wenn sie einfach fährt, dann ist sie weg und da wird sie niemand aufhalten. Da müsste der Vater dann mit Eilverfahren zum Anwalt und vor Gericht, um es ihr zu verbieten. Vorab könnte er sich auch mal beim Jugendamt erkundigen. Auch wenn sie noch zusammen leben, haben sie das gemeinsame Sorgerecht und das sieht in solchen Fällen (umzug weit weg oder längerer Aufenthalt im Ausland) die Zustimmung des anderen Elternteils vor. Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht dafür nicht aus, nur für normale Reisen oder Umzug in der Nähe.

Das hängt vom Aufenthaltbestimmungrecht ab. Die Mutter darf natrülich reisen wohin und wie lange sie will, ohne jemanden zu fragen. Wenn sie das Aufenthaltbestimmungrecht fürs Kind hat, darf sie es auch mitnehmen, Der Vater kann da nix machen, wenn die Eltern getrennt sind, Wenn beide das Aufenthaltbestimmungrecht haben, müssen sie sich einigen.

Falls jemand mit Sorgerrecht kommt, das hat damit nichts zu tun.

Das ist jetzt ein bisschen Auslegungssache. Lies dir bitte mal diesen Artikel durch, da setzt sich ein Anwalt mit dieser Fragestellung auseinander: http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsregelung-beim-gemeinsamen-Sorgerecht-Auslandsurlaub-Zustimmung-der-Mutter-erforderlich-__f44572.html

Es scheint letztlich darauf anzukommen, ob die Reise für das Kind entwicklungsentscheidend ist oder nicht. Ich denke, durch die Dauer der Reise ist das aber gegeben, und dann muss der Vater in der Tat zustimmen, wenn sie sich das Sorgerecht teilen.

Es hängt aber doch nicht vom Sorgerecht ab, sondern vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Warum soll eine Mutter mit einem Kind nicht in ihr Heimatland verreisen? Ein endgültiger Umzug wär was anderes, aber eine Reise?

@bigsur

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber doch bei geteiltem Sorgerecht bei beiden Eltern, bzw. bei alltäglichen Dingen bei dem Elternteil, bei dem das Kind normalerweise lebt.

Aber eine längere Reise ist ja nun nicht alltäglich. Oder?

Ich verweise nochmal auf die anwaltliche Argumentation, die ich oben verlinkt habe. Da wird das genau aufgeschlüsselt, und ja, das Sorgerecht scheint durchaus relevant zu sein.

@ElizabethI

Nein, das Aufenthaltsbestimmungrecht liegt bei getrennt lebenden Eltern immer nur bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Alles andere würde keine Sinn machen. Das Sorgerecht ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird aber gern damit verwechselt.

Bei einer mehrmonatigen Reise könnte aber durchaus das Sorgerecht ins Spiel kommen, da haben du und der Artikel im Link recht.

@bigsur

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Elternteil, wo das Kind lebt. Damit kann man alltägliche Sachen entscheiden, auch den Sportverein, wie lange das Kind Ausgang hat, ob es bei der Freundin übernachten darf usw. Wichtige Entscheidungen, wie z.B. den Besuch der weiterführenden Schule, einen Umzug weit weg oder gar ins Ausland und auch längere Aufenthalte im Ausland, die sich entscheidend auf das Kind auswirken, müssen beide Sorgeberechtigten treffen, bzw. der andere zustimmen. Ein einfacher Urlaub wäre was anderes, aber ein längerer Aufenthalt, was ist mit Schule, wird sie dort gehen oder gar nicht, kann sie überhaupt die Sprache gut genug. Findet sie nach der Rückkehr wieder den Anschluss in der Schule usw. Daher hat diese Reise durchaus wesentliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes, eben nicht wie eine gewöhnliche Ferienreise. Und das gibt dem Vater ein Mitbestimmungsrecht.

Das hängt davon ab, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Hat dieses nur die Mutter, kann Sie machen, was Sie will. Ist es geteilt, kann die Mutter die Reise nicht ohne Zustimmung des Vaters unternehmen.

Nein die Mutter darf nicht ohne Erlaubnis des Vaters für längere Zeit mit dem Kind verreisen. Auch ohne das Kind darf sie das nicht. Kindesentführung nennt man das oder böswiliges Verlassen. Anwalt einschalten, Von der Vormundschaftsbehörde einen Superprovisorischen Entscheid verlangen und allenfalls das Kind mit der Polizei zurückholen, wenn die Mutter es trotzdem getan hat. Wenn man weiss welcher Flug, kann man Mutter und Kind am Flughafen abfangen. Vorher miteinander reden wäre besser.

Eine Reise ist noch lange keine Entführung. Da gehst du viel zu weit. Und ohne Kind kann sie reisen, wohin sie will, da braucht sie erst recht niemanden zu fragen.

@bigsur

Das sehe ich anders.