Darf die Mutter meine Freundin mir den Kontakt verbieten?

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Die Humanschnittstelle ist bei dir nicht so richtig, vollfunktionfähig ausgebildet oder?

Du bist volljährig, deine Freundin ist eindeutig minderjährig und DU machst irgendetwas mit der geliebten Tochter OHNE die Eltern VORHER zu informieren? Da können Mütter aber vor allem Väter schon mal ausrasten!

Du solltest dir bei allem was du mit oder für deine Freundin tust vorher klar machen wie DAS im schlimmsten und schlechtesten Fall auf die Eltern wirken könnte.

Für die Schadensbegrenzung solltest DU dich bei der Mutter entschuldigen! " Es tut mir leid, dass ich sie geängstig habe, das war ganz und gar nicht meine Absicht. Ich wollte der Tochter eine Freude bereiten und sie (die Mutter) entlasten."

Du als volljähriger junger Mann, der eine minderjährige Freundin hat stehst erstmal und grundsätzlich im Verdacht nur deinen Trieb befriedigen zu wollen und bei volljährigen jungen Frauen nicht landen zu können! Dieser Tatsache solltest du ins Auge blicken und deine Handlungen und dein Auftreten gerade gegenüber den Eltern dementsprechend gestalten.

Rede MIT DEN ELTERN und zeige auf, dass du verantwortungsvoll handeln wirst und IMMER Rücksicht auf die Wünsche und das Wohlergehen deiner Freundin nehmen wirst. SEX ist nicht dein Ziel und wird auf keinen Fall vor dem 16. Geburtstag deiner Freundin stattfinden. 

Sollte der letzte Absatz bei dir nicht 100% zutreffen hoffe ich für dich, dass der Vater nicht so gestrickt ist wie ich.

hatten noch kein Sex

@Halosprung

Dann solltest du jetzt an deiner positiven Beziehung zu den Eltern arbeiten.

Danke, für die Auszeichnung. Damit habe ich gar nicht gerechnet.

Denken ist nicht so Dein Ding, da nützt es auch nicht das Du achtzehn bist. Erst überlegen dann handeln, wenn Du ihre Mutter bescheid gesagt hättest, dass Du die Tochter von der Schule abholst, dann wäre die Situation nicht so eskaliert. Dann sollte man sich nicht wundern das die Mutter Dir den Umgang mit der Tochter untersagt. Demnächst die Mutter mehr einbeziehen, dann läuft es auch anders.

Da sie ihre Erziehungsberechtigte ist darf sie dir leider den Kontakt verbieten aber wenn sie 18 (Volljährig) wird dann kann deine Freundin machen was sie will (Sogar sich mit dir treffen obwohl es deine Mutter trotzdem nicht will).

Also sie kan das verbieten, soweit ich weiß bis sie Volljährig ist.
Anzeigen darf sie dich nicht so einfach. Da muss glaube ich erst für geklagt werden, eine so genannte gerichtliche Verfügung, glaube ich. Dann kann sie dich jederzeit Anzeigen wenn du die Angegebene Distanz nicht einhälst! (Z.B. 100 Meter oder so ähnlich funktioniert das)!
Ich glaube so kann es laufen.

des ist aber dann auch wirklich übertrieben kann ich net anzeige gegen Sie machen weil des ist total beschissen soll ich jetzt 2 jahre warten oder was 😂

Naja, ich glaube viel bleibt die da nicht übrig. Es sei den sie ändert ihre Meinung!

des system ist beschissn 😅

Das System ist eigentlich ganz gut. Aber ie gesagt sicher bin ich mir da auch nicht.

Für das Urteil muss auch ein guter Grund vorliegen und ich denke dieser Grund hier ist nicht passend, also solltest du dir bei der Anzeige keine Sorgen machen.

Sie muss auf ihre Eltern hören, da sie noch nicht volljährig ist. Hast du mit deinen Eltern darüber schon geredet? Vielleicht können die ihre Eltern vielleicht umstimmen