Darf die KFZ Versicherung mein Auto verkaufen und den Rest des Schadens ausgleichen anstatt mir Geld zu geben um den Schaden selber Reparieren zu lassen?

11 Antworten

Darf die KFZ Versicherung mein Auto verkaufen 

Nein, verkaufen darf das Auto nur der Eigentümer!

Bei dir scheint aber viel mehr schief gelaufen zu sein.

Nach einem unverschuldeten Unfall, einem Haftpflichtschaden wäre es deine Aufgabe und vor allem dein Recht gewesen selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen.

In diesem Gutachten würde dann neben vielen anderen Angaben auch die Höhe des Restwertes stehen und dazu wer das entsprechedne Gebot abgegeben hat. Dabei handelt es sich nur um ein Gebot, an das der Bieter eine im gebot genannte Frist gebunden ist (z.B. 3 Wochen). Der Fahrzeugeigentümer entscheidet dann ob er das Gebot annehmen will oder nicht.

Natürlich kannst du den Schaden auch fiktiv abrechen (du bekommst Geld). Du als Eigentümer entscheidest wie du abrechnest und was mit deinem Auto geschieht!

Um dir zu beantworten was du bekommst bräuchte man die Zahlen eines korrekt erstellten Gutachtens.

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert und du willst dein Auto mindestens 6 Monate verkehrssicher weiter nutzen, so kannst du nach Reparaturkosten (netto + tatsächlich angefallene MwSt) abrechen. Anderenfalls kommt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Abrechnung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zur Anwendung.


"bekam ich ein Restangebot für mein Auto "  Natürlich dürfen die das. Es ist ein ABGEBOT. Auch ich darf Dir ein Angebot machen. Jeder darf Dir ein Angebot machen und Du bist frei in Deiner Entscheidung es anzunehmen oder anzulehnen.

Du mußt es ja nicht annehmen.

Ja, Du kannst darauf bestehen, daß der vom Gutachter festgestellte Schadenswert ausgezahlt wird.


Deine Frage ist auch falsch formuliert: Natürlich dürfen sie nicht einfach dein Auto verkaufen. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Das haben sie Dir sicherlich nicht so geschrieben, les es noch mal gründlich.

Du hast ja selbst gesagt, es sei "ein Angebot".

Dass die Versicherung des Gegners Dein Auto verkaufen darf, wage ich zu bezweifeln, so lange das Auto immer noch Dein Eigentum ist und Du das Eigentumsrecht nicht abgetreten hast.

Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich eine Versicherung zum Schadensausgleich noch aus dem Topf des Geschädigten bedienen darf. Der Erlös würde zu 100% dem Eigentümer zustehen und die Versicherung müsste oben drauf noch den Schaden vollständig begleichen, wenn keine Teilschuld vorliegt.

du aknnst auch bargeld verlangen. dann schätzen sie dein auto vor und nach dem unfall und du bekommst die different.

oder du lässt reparieren und bekommst diese kosten ersetzt.

oder du lässt nicht reparieren und bekommst einen teil der veranschlagten reparaturkosten ersetzt

Sorry, aber nicht in diesem Fall!

... nein, darf sie nicht und macht sie auch nicht. Da bin ich mir sicher.

Nach Eingang einer Bestätigung von Deinem Gutachter über die fachgerechte Reparatur folgt der Restbetrag, wenn denn das gute Stück im Bestand bleibt.

Mindestens der ermittelte Tageswert ist im Topf, so lese ich die Spielregeln.