Darf die Hausverwaltung das Aufstellen eigener Waschmaschine im Gemeinschaftsraum verbieten?
Hier ist meine Situation:
- Ich miete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an.
- Im Mietvertrag steht lediglich: "Im Waschraum steht eine Waschmaschine mit Münzbetrieb zur Verfügung". Dies ist auch der Fall
- Ich habe meine eigene Waschmaschine, allerdings gibt es in meiner Wohnung keine richtige Möglichkeit sie anzuschließen (zum ersten schon wegen Platz, und zweitens da kein extra Anschluss vorhanden ist.
- Ich möchte meine Waschmaschine von daher im gemeinsamen Waschraum anschließen.
Die Hausverwaltung verbietet mir die Waschmaschine dort anzuschließen und rät mir die Münzbetriebene Waschmaschine (betrieben von ebendieser Hausverwaltung) zu benutzen. Darf die Hausverwaltung mir die Nutzung einer eigenen Waschmaschine im Waschraum unter diesen Umständen verbieten? Ich sehe momentan keinen Weg meine Wäsche zu waschen, ohne dass ich 2€ pro Münze bleche obwohl ich meine eigene Waschmaschine habe, vor allem da ich den Hausmeister so selten antreffen kann um überhaupt Münzen zu bekommen.
6 Antworten
Das kann die Hausverwaltung verbieten. Deshalb steht zur Nutzung für alle Mieter eine Maschine zur Verfügung. Es gäbe sicher Stellprobleme wenn alle Mieter dort einen Platz für ihre eigenen Waschmaschinen haben wollten.Deshalb wird bei Dir keine Ausnahme gemacht.
Wenn du Installation erlaubt bekommst, musst du das natürlich selbst bezahlen und u.U. beim Auszug wieder entfernen lassen.
So wie du es schilderst, ist der Waschraum ein Waschraum nur mit Gewerbewaschmaschinen. Dort stehen dann (wahrscheinlich) auch keine Waschmaschinen von Privatpersonen. Und deswegen die Antwort: nein, darst du wahrscheinlich nicht. Denn sonst würden es alle anderen Parteien auch machen... Aber eins muss ich sagen: 2€ für einen Waschgang ist schon etwas häftig. Bei mir sind es "nur" 80 Cent.
Aber nun eine Frage:
- Hast du keinen Platz für deine Waschmaschine zum abstellen in der Wohnung,
- oder zum Anschließen und dabei hinstellen jedoch zum "zwischenlagern"?
Wenn zweites zutrifft: Besorgt dir ein Rollbrett und verfrachte dort die Maschine rauf. Fixiere sie halt dementsprechend. Wenn Waschtag ist (da sammelst du einen großen Haufen an) schiebst du die Waschmaschine Raus, z.B.: in deine Küche oder Bad. Wasserschlauch kannst du die mittels Adapter am Wasserhahn anschließen (Abwasch, Badewanne, Waschbecken, etc...), den Abwasserschlauch hängst du auch in einen von denen rein... Hast du in deinem Haus einen Lift, kannst du die auch vom Keller hoch holen. Umständlich, aber du sparst dir die 2€ pro Ladung. Falls deine Maschine einmal den Geist aufgeben sollte (was ich nicht hoffe), würde ich eine Raumsparwaschmaschine (auch wieder auf Rollbrett) oder eine 3kg Daewoo/Exqisit zur Wandmontage holen.
Im Mietvertrag steht lediglich: "Im Waschraum steht eine Waschmaschine mit Münzbetrieb zur Verfügung"
entweder in die Wohnung oder must im Keller die Wama nutzen. Deine kannst da nicht aufstellen. Mit dem Geld wird der Strom, Wasser u. Abwasser gezahlt.
Die Hausverwaltung kann Dir als "Mieter" das verbieten. Zuständig für Dich ist zunächst der Eigentümer Deiner Wohnung. Dieser hat die Möglichkeit, angeprochenes bei der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt, aufnehmen zu lassen. Entscheidung liegt mehrheitlich bei den Eigentümern!
Ist denn im Waschraum überhaupt die Möglichkeit vorhanden, eine weitere Waschmaschine anzuschließen?
Wenn dafür eine bauliche Veränderung erforderlich ist, geht das nicht ohne die Genehmigung der Hausverwaltung,.
hm, was soll ich dann machen? müsste rechtlich mir nicht die Möglichkeit gegeben werden meine eigene Wäsche mit meiner eigenen Maschine zu waschen? Habe ich evtl. anspruch auf einen extra anschluss anderswo (z.B. Keller, oder eigene Wohnung, auch wenn das sehr knapp wird) zu bekommen?