Darf die Gemeinde mir bei der Wassergeld-Vorauszahlung, gleich nach 2Wochen eine Mahnung mit Mahngebühren berechnen?

7 Antworten

Ja, dürfen sie. Wobei der Begriff Vorauszahlung ja auch nicht wirklich stimmt. Eigentlich ist es eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Rechnung für bereits von dir verbrauchtes Wasser.

Mahngebühren sind grundsätzlich erlaubt (außer für die verzugsbegründende Mahnung). Wenn der Anbieter jedoch ein privates Unternehmen ist, sind 4,- € zu hoch.

Bei ALDI bekommst Du die Ware auch erst, wenn Du gezahlt hast - warum sollte das bei der Gemeinde und Wasser anders sein?

Die Regeln für die Zahlungen stehen in Eurer Satzung - wenn Du Dich nicht daran hältst, trägst Du die Folgen

Ja, abmahne dürfen die sofort. Eine Rechnung ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort fällig.

Lies doch einmal die Wassersatzung der Gemeinde. Vermutlich ist dort das Mahnverfahren beschrieben. Die 4 Euro sind Bearbeitungsgebühren und m.E. völlig rechtens, denn die Bearbeitung verursacht Kosten, die sonst die Allgemeinheit zahlen müsste.

Was du als Vorauszahlung bezeichnet ist eine Abschlagszahlung auf erhaltene Leistungen, hier Wasser und Abwasser.