darf die führerscheinstelle meinen ärztlichen entlassungsbericht der fachklinik verlangen ?

3 Antworten

Ja, dürfen sie. Wie sollen die sonst wissen, dass Du wieder fähig bist ein Kraftfahrzeug zu führen und die gerichtlichen Auflagen erfüllt sind.

In dem Bericht ist nicht dein ganzes Leben aufgeführt, sondern das Ergebnis deiner Therapie. Und wenn diese eben nicht erfolgreich war, gibt es auch keinen Schein.

hm ...das ist mir schon klar das die sich absichern müssen , aber in meinem ärztlichen entlassungsbericht steht halt meine komplette vergangene drogenproblematik drinne ...sachen die meiner meinung nach die stelle gar nix angeht ...da stehen meine familiären geschichten drinne , psychologengespräche usw ... oder soll ich nur quasi das deckplatt abgeben wo drauf steht wo wie ich erfolgreich therapiert worden bin ...der berricht ist 15 seiten lang .... danke schon mal für eure antworten ! gruß