darf die bank das sparbuch von meinem sohn pfänden?

10 Antworten

Soweit ich den Schilderungen entnehme, hat die Bank das Sparbuch nicht gepfändet, sondern das Guthaben deines Sohnes mit einem Teil deiner Schulden verrechnet. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass 1. Das Sparbuch auf deinen Sohn lautet und er auch der Gläubiger der Spareinlage ist (Manchmal behalten sich Eltern/Großeltern die Gläubigereigenschaft bis zur Konfirmation oder Volljährigkeit vor) 2. Das Sparbuch nicht als Sicherheit für den Kredit verpfändet wurde. Wenn beides zutrifft, ist die Vereinnahmung durch die Sparkasse nicht korrekt. Ich empfehle ein Schreiben an die Sparkasse, in dem du sie aufforderst, den Grund für die Löschung des Sparkontos darzulegen und dir eine Kopie des Buchungsbeleges zu übersenden (Aufbewahrungspflicht 6 Jahre). Läuft das nicht zufriedenstellend, schalte einen Anwalt ein. Ggf. kannst du auch Prozesskostenhilfe bekommein.

Ich gehe mal davon aus,das Dein Sohn noch nicht volljährig ist und das Konta auf Deinen Namen eröffnet und als Unterkonto Dein Sohn eingetragen war. Dann ist es offiziell Dein Konto, unabhängig welches Geld sich darauf befindet. Im weiteren Schluß bedeutet das dann leider, dass die Bank das Konto pfänden darf. Ein extra Vollstreckungsbescheid ist für die Bank nicht mehr notwendig, da man sich im Darlehensvertrag bei Nichtbezahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.

Das darf die Bank nicht.

Die kann ohne Pfändungsbeschluss auch nicht einfach Euer Konto dichtmachen.

Wendet Euch mal an die BAFin oder an einen RA.

Miesli28 
Fragesteller
 07.07.2010, 18:12

danke hab dennen schon geschrieben, vielleicht hilft es ja :-)

Wenn das Sparbuch auf dich läuft wird das nichts, sollte es auf den Namen deines Kindes laufen, dürfen die das IMHO nicht, versuchen es aber gerne....

Auf wen lief denn das Sparbuch? Auf deine Kinder oder auf dich/deinen Ehepartner?

Wenn es auf deine Kinder lief, dann dürfte das nur ok sein, wenn ihr im Rahmen der Immobilienfinanzierung dieses Sparbuch als Pfand einsetzt habt.

Wenn es auf euch lief wird die Bank sich auf ihr AGB-Pfandrecht berufen. Das habt ihr schon mit Eröffnung des Sparbuches anerkannt. Daraufhin darf die Bank das Geld einfach umbuchen!