Darf die Bank Auskunft über Kontobewegungen an Dritte weitergeben, trotz Volljährigkeit?

16 Antworten

Meines Wissens hat da jemand gegen das Bankgeheimnis verstoßen und Du solltest das umgehend melden. Dürfte für den Betreffenden eine Abmahnung geben, und das zu Recht.

Sollten die Bankleute Deine Beschwerde abwiegeln wollen - dann wechsle die Bank. Sowas muss sich keiner bieten lassen.

Wie kann ich das melden? Zu wem muss ich da? Was soll ich denn genau machen?

@Nike4ever

Also - ich gehe davon aus, dass Du Deinen Eltern keine Vollmachten erteilt hast. Wie es dann nämlich aussähe, das weiß ich nicht.

Ansonsten: schreib Dir den Namen desjenigen mal auf, der da getratscht hat, und dackel mal zu Deiner Bank. Und dann frag nach dem Sparkassenleiter oder eben Bankleiter / Geschäftsführer, sag, dass Du leider eine Beschwerde vorbringen musst. Vielleicht macht es Sinn, vorher anzurufen und sich einen Termin geben zu lassen. Aber auf jeden Fall: melde das, erzähl, was Vorgefallen ist. Das ist nämlich wirklich eine Riesensauerei.

@LucieTommy

das werde ich machen, danke sehr für die antwort...

@Nike4ever

Gern geschehen. Sowas regt mich auch wirklich auf - wem erzählt der Schwätzer denn das nächste Mal von Deinen Angelegenheiten - den Nachbarn vielleicht?

Im normal Fall dürfen die nicht mal dir am Telefon Auskunft geben wenn sie nicht zu 100 Prozent sicher sind das du es bist, aber kann es sein das dein Vater eventuell eine Kontoberechtigung hatt eventuell noch aus Jugendzeiten ? dann könnten die so was unter Umständen machen wenn die nicht zurückgenommen worden ist, vielleicht war es mal ein Kinderkonto das auf Giro umgestellt worden ist

die eltern haben das übermitlungs recht sie gelten nicht als dritte solange du nicht bei der bank angibst das alles ausschließlich an dich weitergegeben werden darf ist leider nicht selbstverständlich auch wenn es das sein sollte :(

Eigentlich dürfen sie das nicht. Es sei denn du hast es mal explizit so angeordnet. Aber nein, sie dürfen nur mit dir darüber sprechen.

Ehrlich gesagt ein Skandal!

Sofort Bank+zuständigen Mitarbeiter beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzdienstleistungsgewerbe (BaFin) melden, Adresse kriegst du über Google.

Zwar kann eine Bank gemäß Geldwäschegesetz (GwG) das Finanzamt bzw. Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis setzen; dafür muß jedoch für kriminelle Geldwäsche jedoch ein KONKRETER VERDACHT vorhanden sein.

Den Vater anrufen geht schonmal gar nicht, das muß man sich nicht bieten lassen; das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Du bist Kontoinhaber und volljährig; selbst wenn dein Vater noch eine Kontovollmacht aus deiner Zeit als Jugendlicher hätte, dürfte die Bank das trotzdem nicht.

Genauso ist es und so sehe ich das auch.