Darf die Bank Abbuchungen trotz Guthaben verweigern?
Wir haben über 4000 Euro Guthaben auf dem Konto. Ein Teil dieses Guthaben wurde per Lastschrift von Schuldnern eingezogen eingezogen Nun wollten wir fällige rechnungen von ca 900 euro überweisen . der Einzug der Gelde die ca 1400 euro des gesamtguthabens ausmachen liegt 4 Wochen zurück. Nun weigert die Bank sich mit hiunweis darauf das die eingezogenen Gelder noch keine 6 Wochen auf der Bank wären die Überweisung auszuführen. Sie berechnet sogar Gebühren für fehlgeschlagene Überweisung.Wie kann das sein das die Bank glaubt sie dürfe Gelde die sich auf dem Konto befinden einfach blkockieren? Sie arbeitet derweil mit dem Geld und verleiht das für viel Zinsen.
4 Antworten
Das hängt davon ab, was für Bedingungen ihr mit eurer Bank für den Lastschrifteinzug vereinbart habt. So lange das per Lastschrifteinzug eingezogenes Geld aber noch zurückgebucht werden kann, halte ich es nicht für ungewöhnlich, dass noch nicht darüber verfügt werden kann. Es hängt natürlich auch von der Bonität ab.
PS: Wenn die Überweisungen aus dem Teil des Guthaben hätten ausgeführt werden können, der nicht auf Lastschrifteinzug beruht, ist das Verhalten der Bank allerdings so nicht nachvollziehbar.
Habe verstanden.
Aber 4000 minus der 1400 per Lastschrift macht immer noch ein Guthaben von 2600 €. Da ist es unverständlich, dass die Bank nicht Überweisungen für 900 € annehmen will. Dafür auch noch Gebühren zu kassieren grenzt an Bankräuberei.
Das würde ich mir nicht gefallen lassen und die Bank wechseln.
Gelder, die du von anderen per Bankeinzug erhalten hast, können innerhalb von 6 Wochen auch wieder zurückgezogen werden. Erst danach hast du definitiv dein Geld sicher. Warscheinlich gab es bei dir in der Vergangenheit diesbezüglich schon Probleme, so dass die Bank hier vorsichtig ist.
Liegt vermutlich daran,das dein Konto gepfändet ist
das mag sein,aber darf sie das? und dann noch gebühren dafür berechnen das sie das tut?
Ob sie das darf, ist ohne Kenntnis des Vertrages zwischen dir und der Bank nicht zu beurteilen.
Das glaube ich nicht.
Die Lastschriften könnten von den Schuldner immernoch zwei Wochen lang ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Würde nun der Fragesteller dieses bereits auf seinem Kontoauszug sichtbare Geld ausgeben, würde sein Kontostand bei einer möglichen (begründeten oder unbegründeten) Rücklastschrift ggf. tief ins Minus gehen. Das will die Bank möglicherweise verhindern.