Darf mir der Vermieter wegen nicht Einhaltung der Hausordnung eine Rechnung stellen?

8 Antworten

Hallo.      

Ich bin zwar kein Jurist allerdings habe ich ein Artikel gefunden, der sich zumindest auf die Reinigung des Treppenhauses bezieht und der lautet... 

Zitat: Als einen der wichtigsten Regelungspunkte normiert die Hausordnung die Reinigung (Kehrwoche) der gemeinsam benutzten Räume und Flächen, wie Treppenhaus, Kellergang, Waschküche etc. Falls in dem Anwesen  kein Hausmeister vorhanden ist, wird die Reinigungspflicht den verschiedenen Mietparteien in bestimmten Zeitfolgen (Kehrwochenplan) auferlegt. Dieser Reinigungspflicht muss der Mieter nachkommen. Verletzt der Mieter diese Pflicht, kann ihn der Vermieter diesbezüglich abmahnen. Sollte der Mieter trotz Abmahnung seinen Reinigungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Vermieter befugt, die Reinigung von Dritten (z.B. Reinigungsfirmen) vornehmen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten hat der Mieter dann zu tragen. 
Ist ihm die Erfüllung seiner Reinigungspflicht nicht möglich (z.B. wegen Urlaub, Krankheit …), hat er selbst dafür zu sorgen, dass ein anderer seine Pflicht überimmt. Beauftragt der Mieter einen professionellen Reinigungsservice hat er die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Quelle Zitat: http://www.anwaltonline.com/tips/hausordnung.html      

Ich denke, das dies auch nur die einzige Form der dir zu übertragenden Kosten sein dürfen und halte die in der Form von dir geschilderte Forderung des Vermieters für nicht rechtlich vertretbar. Ich spiegel nur meine persönliche Meinung wieder, die nicht unbedingt richtig sein muss, im Zweifelsfall lasse dich durch Mieterrechtsorganisationen wie Mieterschutzbung u.Ä. beraten.      

Liebe Grüße, FlyingDog 

Bin mir ziemlich sicher, dass er das nicht kann. Er kann dich höchstens rausschmeißen, aber von dir Geld zu verlangen, weil du etwas NICHT tust geht nicht.

Die Frage ist, ob diese Tätigkeit überhaupt mietvertraglich zu Lasten der Mieter vereinbart ist. Wenn nicht, braucht der Mieter sie nicht durchführen.

Wenn vereinbart, aber nicht gemacht, darf der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung eine Firma beauftragen, die anstelle des säumigen Mieters die Arbeiten macht und deren Kosten nur dem betreffenden Mieter in Rechnung stellen. Eine Strafe darf der V. nicht verhängen, das wäre verbotene Eigenmacht.

Der Vermieter sitzt am längeren Hebel, und - ganz ehrlich - nicht geleerte Mülltonnen sind ein Ärgernis. Wenn du da in Frieden leben willst, dann mach das mit.

Am anfang wo ich eingezogen bin habe ich beide sachen öfters vergessen mittlerweile hat es sich aber gelegt. Gestern wurde die Müll Tonne abgeholt und ich war nicht mal dran

Gut, wenn es sich gelegt hat. Nimm diese Termine mit in deinen Kalender auf oder such dir eine andere Bleibe. Er wird die €10 letztlich nicht von euch verlangen können, macht aber damit die Dringlichkeit deutlich. Woanders ist das auch so geregelt. Bei uns kann man den Abholdienst bei der Müllabfuhr erweitern, dass die Tonnen von weiter hinten auf dem Grundstück abgeholt werden, aber das kostet auch mehr. Auch gibt es Treppenreinigungsdienste, aber die Kosten würde der Vermieter natürlich auf eure Miete draufschlagen.

Ich glaube nicht, dass er dir einfach einen Pauschalbetrag abknöpfen kann. Aber ich muss dir auch sagen, das es natürlich sehr ärgerlich ist, wenn der Müll nicht rausgestellt wird und die Mülltonne dann noch eine Woche voll stehen bleibt.

Ist es für dich so schwer, die paar Aufgaben, die die anderen Bewohner ja auch erledigen müssen, einzuhalten? In anderen Häusern läuft das ähnlich! Wenn sich dann keiner dran hält, sieht´s in kurzer Zeit sicher toll aus.