Darf der Vermieter verbieten, dass wir ein Aquarium haben?

15 Antworten

Das kommt auf die Größe des Beckens an. Also bis 300 Liter sehe ich da keine Probleme. darüber hinaus muß man sich um die Statik des Bodens Sachkundig machen. Schließlich handelt es sich bei einem 500 Liter Becken um 500 kg. Aber Kleinbecken ( 54L, 112L, 200L) nein, das darf ein Vermieter nicht verbieten! http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html LG spieli

Nein. Dergleichen ist mietrechtlich - selbst wenn es vom Vermieter in den Mietvertrag geschrieben worden wäre - nichtig anzusehen. Das Halten von Kleintieren ist immer erlaubt. Kann aber sein, daß eine Erlaubnis doch erforderlich würde, wenn das Aquarium außerordentlich groß wäre. Dann wäre dies übrigens auch der Hausratversicherung besser anzuzeigen.

Es kommt auf die Größe des Aquarium an. Wenn es 500 Liter und mehr hat, dann kann es sein, dass die Statik des Hauses dies nicht aushält. Gerade in Altbauten, wo noch Holzdielen sind. Dann stehen auf kleinster Fläche schnell eine halbe tonne und mehr. In so weit kann er es verbieten. Ein kleines Aquarium von 100 Liter wird er Dir nicht verbieten können, er kann aber einen Nachweis von Dir verlangen, dass Du es in Deiner Haftpflichtversicherung mit drin hast. Meinen Eltern ist mal ein 200 Liter Becken in der Nacht ausgelaufen. Wir wollten sowieso einen neuen Teppich. Das Wohnzimmer unter uns war komplett zerstört. Das Wasser hat sich seinen Weg gesucht und hat die Decke und alle Wände beschädigt. Ferner ist das Wasser vermischt mit Farbe, Kalk und Zement auf die Polstermöbel getropft, die auch hin waren. Der Schaden ging in die 1000de

er kann aber einen Nachweis von Dir verlangen, dass Du es in Deiner Haftpflichtversicherung mit drin hast.

Nein, das Thema hatte ich auch mal und wollte für ein Aquarium die Existenz einer Haftpflichtversicherung mit aufnehmen. Ich musste mir dann von Haus & Grund auch sagen lassen, dass das nicht zulässig ist...

Aber wenn es Neubauten sind, kann der vermieter es ab einer Größe von 800l glaub ich auch verbieten, weil sonst der Estrich (das zwischen Fußboden und Decke) brechen kann.

Wenn es nicht gerade ein Aquarium mit mehreren Kubikmeter Wasser ist, interessiert das den Vermieter nicht. Natürlich solltet ihr darauf achten, dass eure private Haftpflicht auf dem neuesten Stand ist.

Das ist Deine ganz private Sache.