Darf der Vermieter verbieten, dass ich meine Katzen rauslasse?

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Streunende Katzen und Hunden dürfen verboten werden Wird die Tierhaltung von der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter nicht generell verboten, so bedeutet dies nicht automatisch, dass Katzen und Hunde unangeleint auf dem Gelände herumstreunen dürfen. Das Bayerische Oberste Landesgericht weist in einem Urteil darauf hin, dass Wohnungseigentümer damit zu rechnen haben, dass das Streunen von der Eigentümergemeinschaft untersagt werden kann (2Z BR 99/04). Begründet wird dieses Urteil damit, dass Gemeinschaftsflächen wie etwa Kinderspielplätze von streunenden Tieren verunreinigt werden könnten und insbesondere von Hunden auch ein gewisses Gefahrenpotenzial ausgehe.

Kein Recht auf Freigang für Katzen Die Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss ein Anleinen von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, auch dann fordern, wenn die Tierhaltung ansonsten erlaubt ist. Im vorliegenden Fall wurde der Kinderspielplatz von streunenden Tieren verunreinigt, weshalb die Eigentümergemeinschaft einen Leinenzwang für Hunde und Katzen beschloss, was das Landgericht München als angemessen einstufte (1 T 1633/04). Die Katzenhalterin berief sich darauf, dass regelmäßiger Freigang im Rahmen der artgerechten Tierhaltung bei Katzen unumgänglich sei, stieß bei den Richtern damit allerdings auf taube Ohren, die das Interesse an sauberen Gemeinschaftsflächen höher bewerteten. http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Tierhaltung-Urteile.htm

Katzen darf man halten. Man darf sie auch rauslassen. Sie dürfen aber nichts verschmutzen und keine Belästigung für andere sein, etwa durch nächtliches Mauzen. Nach meiner Erfahrung ist eine einzelne Katze kein Problem. Die Tiere sind in der Regel ruhig und erledigen ihr Geschäft irgendwo in den Büschen.

Ein Problem kann sich allerdings ergeben, wenn einer der anderen Mieter Allergiker ist. Dann sieht die Lage schon anders aus.

Also: So lange die Katze objektiv nicht stört, darf sie auch raus.

Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Hier wird im Zweifel das Amtsgericht eine Interessenabwägung auf der Grundlage des mietvertraglichen Rücksichtnahmegebotes vornehmen. Die dürfte ungefähr so aussehen wie vorstehend beschrieben.

Hä?? Das wär mir neu. Also das hab ich echt noch nie gehört. Wenn er Katzen erlaubt, muss er auch erlauben die raus zu lassen. Bzw ist das ganz einfach deine Entscheidung. Also nää. Das ist Quark. Dann soll er Katzen ganz verbieten. Wenn Tiere erlaubt sind, darf er dir das nicht verbieten. Und wenn müsste es haarklein im Vertrag stehn. Sosnt kann der dir garnix.

Wie genau kommt die Katze vom Balkon auf den Boden. Wird sie geschmissen oder gibt es eine Katzentreppe. Eine Katzentreppe muss der VM nicht akzeptieren. Das Treppenhaus ist kein Aufenthaltsort für Katzen und auch das kann der VM untersagen. Wenn Sie die Katze allerdings auf dem Arm nach draußen setzen, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber die Katze muss auch wieder ins Haus und das geschieht meistens unter miauen. Das wiederum kann den Hausfrieden stören. MfG

Wenn Du Katzen halten willst- dann in Deiner Wohnung - denn warum sollten andere Mieter und Nachbarn- durch deine Tiere belästigt werden- Finde einfach eine Frechheit von Katzenhaltern sich Tiere zu halten und dann einfach ins Freie zu lassen.

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Pff du hast doch den Knall nich gehört! Katzen haben auch ein Recht auf Freilauf! Und nich alle Katzen "belästigen". So ein Schwachsinn.

@Katzenkind88

Katzenkind- Woher nimmst Du als Tierhalter das Recht dein Tier einfach ins Freie zu lassen- !!Wenn Du Tiere halten willst- ist das Deine Sache -aber dann nur in deinen 4 Wänden -oder auf deinem Grundstück. Wie komme ich als dein Nachbar dazu -die Exkremente deiner Katzenvieher zu beseitigen . Und noch etwas sei euch Katzenhaltern gesagt- Es beginnt die Brutzeit der Singvögel- und in dieser Zeit haben Katzen in der freien Natur nichts zu suchen.

es stört, wenn man in der Ferne ein kleines Tier vorbeilaufen sieht? Dann würde ich mir mal schnellstens Gedanken über meine Einstellung zu Anderen machen.

@Kuchenbaecker

Ich mein, ich könnte es ja noch verstehn wenn Katzen irgendwo in den Garten kacken, aber wenn man da dann eine ganz simple Pflanze hinstellt, die Katzen nich gern riechen, bleiben die auch fern. Und selbst wenn, die buddeln das so schön ein. Hatte mal eine Chefin, die hat SCHERBEN in die Erde getan, ich hatte die windelweich prügeln können die Alte!!!

@Katzenkind88

Deine Chefin -die ALTE!!!! hatte vollkommen recht- ich habe gerade gestern meinen Garten umgegraben- und was glaubst Du wieviel Katzen Tapser heute in meinen Beeten waren- und man sieht genau wo die hin gek.ckt haben. ÖSI Garten Urli

@fishhus

Klar, gehts noch? Tiere verletzen nur weil die ihrer Natur nachgehen?! Am liebsten würd ich solchen Leuten auch die Hände und Füße mit Glasscherben aufschneiden! Sei doch froh, guter Dünger;)

@Katzenkind88

Wenn Du Katzen halten willst in deiner Wohnung- ist das OK. Aber wenn deine Tiere andere Leute belästigen- ist das schon eine andere Sache. Und noch etwas- laut Jagdgesetz haben Katzen von Mai bis Sept. nichts im Freien zu suchen (Brutzeit der Singvögel) und können deshalb abgeschossen werden.

@fishhus

Ja schlimm genug. Die Natur kann das auch schön alleine, ohne das die Menschen überall eingreifen müssen. Und wenn man sich von Katzen schon belästigt fühlt, hat man echt ein Problem. Da sind Hunde wesentlich nerviger wenn die Zuhause gelassen werden und den ganzen Tag bellen. Oder Menschen die den ganzen Tag irgendwelchen Lärm machen. Katzen sind nun wirklich das kleinste Übel.