Darf der Vermieter über seine Firma eine überzogene Rechnung schreiben?

10 Antworten

Der Vermieter darf generell eigene Leistung, auch Arbeitsleistung, abrechnen. Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden. Jedoch hat er dabei auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das bedeutet, er muss realistische Vergütungssätze als Grundlage nehmen.

Im Streitfall, also vor Gericht, würde der Vermieter darlegen müssen, ob die Vergütung realistisch ist. Und das könnte er beispielsweise dadurch, indem er 3 Kostenvoranschläge anderer Firmen vorlegt.

Du darfst also durchaus an den Vermieter schreiben, dass du die Angemessenheit der Rechnung in ihrer Höhe anzweifelst und du um einen Nachweis darüber bittest, z.b. in Form von Angeboten anderer Firmen. Es wird ihm nicht gelingen, die Höhe glaubhaft zu machen, also würde deer Vermieter die Forderung auch vor Gericht nicht anerkannt bekommen.

Beim Sperrmüll gibt es aber noch mehr Punkte zu beachten. Diese Kosten darf der Vermieter nur dann auf die Mieter umlegen, wenn sich nicht feststellen lässt, vom wem der Müll genau ist. Das kommt bei größeren Häusern ja oftmals vor, dass jeder seinen Schrott dazu legt und hinterher will es keiner gewesen sein. Wenn hingegen ermittelbar ist, von wem der Sperrmüll stammt, dann müssen die Kosten diesen Mieter berechnet werden und sonst keinem.

Es ist also absolut nicht in Ordnung, dass die Nachbarin ihren Müll dazu legen darf, aber dafür nicht auch ihren Anteil zahlen muss. Du darfst einen Nachweis verlangen, dass sie auch zur Kasse gebeten wurde.

Des Weiteren schreibst du, dass im Haus Renovierungsarbeiten durch den Vermieter stattgefunden haben. Der dadurch entstehende Müll gehört zu den Kosten des Vermieters genauso wie er auch die Renovierung zu zahlen hat. Solcher Art von Handwerker Müll darf nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und schon gar nicht auf dich allein.

Es ist also absolut nicht in Ordnung, dass die Nachbarin ihren Müll dazu legen darf, aber dafür nicht auch ihren Anteil zahlen muss.

Wieso, es ist doch die private Angelegenheit des Vermieteres, einer Mieterin etwas zu erlauben, was er einem anderen nicht erlaubt. Es kommt dabei sicher auch daran, wie das Verhältnis zueinander jeweils ist.

@bwhoch2
es ist doch die private Angelegenheit des Vermieteres, einer Mieterin etwas zu erlauben

Das sehe ich absolut nicht als privates Vergnügen des Vermieters, wenn die Kosten der Entsorgung dem Fragesteller in Rechnung gestellt werden. Das ist offenbar so geschehen.

Mag sein, dass die Menge der Nachbarin verschwindend gering ist im Vergleich zum Gesamtvolumen des Sperrmüll. Doch ich wollte das Prinzip erklärt haben.

@Renick

Der Fall des FS taugt nicht für eine Grundsatzdiskussion. Hier hat der Vermieter Leute seiner Firma beauftragt, Sperrmüll zu entsorgen und einer Mieterin erlaubt, dass sie ihren Kram dazu legen darf. Nur ihr hat er das erlaubt, nicht auch dem anderen Mieter. Der andere Mieter wollte es sich zu einfach machen und hat einfach nicht selbst um Erlaubnis gefragt, die er vielleicht gar nicht bekommen hätte. Ein Einzelfall, also und kein prinzipieller Fall.

Für die Fahrtkosten 150 km hinschreiben, obwohl die Firma nur ein paar Kilometer entfernt ist, und für die Arbeitszeit mehrere Stunden aufschreiben, obwohl jeder andere es x-mal schneller geschafft hätte, ist auf jeden Fall Betrug.

Frage mal einen Rechtsanwalt, musst aber damit rechnen, dass dein Vermieter dich dann bald raus haben will, mit irgendeiner scheinheiligen Begründung.

Bin schon raus. :)

aber danke

@Wiekannmannur18

Na toll, einfach Euren alten Kram dagelassen nach dem Motto "Nach mir die Sintflut, sollen sich doch andere drum kümmern", und sich jetzt noch über die Rechnung beschweren.

Was verlangt Ihr eigentlich von anderen Menschen um Euch herum? Dass die auch noch die Abfuhr Eures Sperrmülls organisieren?

Ich kann nur hoffen, dass Ihr mit Eurem egoistichen Verhalten mal so richtig auf die Nase fallt. Die Rechnung ist immerhin ein Anfang...

@tevau

Wer sagt das ich meinen Zeug dagelassen hab? Ich war ja immer noch Mieter zur Zeit der Abholung. Und er hat meiner Nachbarin ja gesagt es sei kein Problem

Betrug. Bestimmt nicht. Denn der Tatbestand des Betruges setzt die Vorspiegelung falscher Tatsachen voraus. Hat der Vermieter Euch geringere Kosten vorgegaukelt als er jetzt erstattet haben will?

@tevau

150 km aufschreiben, obwohl es vielleicht 10 km sind, und 5 Stunden Arbeitszeit aufschreiben, obwohl man es in 30 Minuten geschafft hätte, ist auf jeden Fall Betrug.

Ganz klar ist schon mal, dass er es Deiner Nachbarin erlaubt hat und nicht Dir. Bei der Nachbarin ging es vielleicht um ein paar Trümmer und bei Euch um die halbe Wohnungseinrichtung, oder nicht?

1000 % hört sich dramatisch an, aber in Wirklichkeit geht es um rund 350 €, oder? Das ist nun auch wieder nicht soo viel.

Waren es nur 100 kg max., hättest Du das Zeug auch selbst entsorgen, bzw. abholen lassen können. Aber Du hast den bequemsten Weg gewählt, ohne selbst Deinen Vermieter zu fragen.

150 Kilometer? Anfahrt - Fahrt zur Abladestelle - Rückfahrt zu seinem Betrieb. 150 Kilometer sind schnell mal abgeradelt, aber auch gut mit Hilfe eines Routenplaners nachzukontrollieren.

Die städtischen Mitarbeiter hätten das Zeug bei Dir innerhalb von 15 Minuten aufgeladen. Dann noch weitere Stationen und am Ende fließt das alles in einen Pauschalbetrag ein.

Die Leute Deines Vermieters bekommen aber auch die gesamte Wegezeit bezahlt. Wenn es zwei Mann waren und jeder drei Stunden beschäftigt war, was bei 150 Kilometern durchaus möglich ist, könnte die Rechnung so aussehen:

100 € Anfahrt - 100 € Fahrt zum Entsorgen 100 € Fahrt zurück = 300 €

Kilometer geld 150 * 0,50 = 75 €

19 % Mwst. auf 375 € = € 71,25

Macht zusammen € 446,25.

Die große Frage dabei wäre aber, ob und wieviel tatsächlich an Mehrkosten für Deinen Kram angefallen ist. Wenn Dein Vermieter das belegen und mit Zahlen unterlegen kann, sieht es evtl. schlecht für Dich aus, denn es kann gut sein, dass auch ein Richter den Vergleich mit der Stadt nicht akzeptiert, sondern die besonderen Kosten Deines Vermieters anerkennt.

Das Dazuwerfen Deines Krams auf den Abfallhaufen des Vermieters mußte dieser als Auftrag auffassen, Deine Sachen auch für Dich zu entsorgen. Da er wohl nicht gerade das beste Verhältnis zu Dir hatte, wollte er das vermutlich gar nicht, während er das bisschen Zeug der anderen Mieterin gerne mitgenommen hat.

Kann das in etwa zutreffen?

wenn ich die Situaiton richtig verstanden habe, hast du in deiner Rechnung die Strafe für "illegale Müllablagerung" vergessen!

... natürlich, wenn er wie hier ausdrücklich dafür bestellt wurde.

Zudem, wenn denn solche Aktionen regelmäßig stattfinden, gehören diese Kosten ja sowieso in die BK-Abrechnung und da gilt dann ja das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum hat der Vermieter überhaupt Euren Sperrmüll entsorgt?

Grundsätzlich kannst Du hier nicht von den Preisen des kommunalen Müllentsorgers ausgehen.

Der Vermieter, bzw. dessen Angestellte hat hierdurch ja einen höheren Aufwand.