Darf der Vermieter ständig oder Handwerker unsere Garage betreten?

6 Antworten

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Wenn er an euch vermietete Räume betreten oder betreten lassen will, muss er das anmelden und einen Termin abstimmen. Bei einer Havarie müsst ihr natürlich sofort reagieren.

Ich denke, die Steuerleitung könnt ihr einfach durchschneiden und gut ist. Wer rein will darf klingeln.

Dankeschön @Monti ich habe kein Problem bei einer Havarie die Klärleute und meinen Vermieter in die Garage reinzulassen, aber er kommt nur zum Schnüffeln! Was anderes ist es nicht. Und seine Frau ist die Furie in Person, sodass das Theater das halbe Dorf gehört hat.🙈🙉

@Pferdemaus62

Fordere den Vermieter schriftlich auf, alle Schlüssel zu den vermieteten Räumen incl. Garage an euch zu übergeben und untersage ihm eure Räume incl. Garage ohne Anmeldung und Absprache zu betreten.Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Dann kann er toben wie Rumpelstilzchen aber muss euch in Ruhe lassen.

Er hat kein Recht, Schlüssel zu behalten und erst recht nicht diese zu benutzen.

@Monti55

Richtig! Wenn es eine abschließbare Einzelgarage ist, macht man das so. Im Zweifel könnte man auch noch den Kanal des Senders verändern, damit der Vermieter es schwerer hat, ggf. mit einem Zweitsender das Tor zu öffnen.

hallo,

ich bin selber vermieter und bin mir sicher, dass er dies nur in absprache mit ihnen darf.
als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern, aber auch nur in absprache mit den mietern.
wenn irgendwelche bauarbeiten an dem von ihnen gemieteten objekt vorgenommen werden sollen, evtl. sogar müssen, müssen sie mindestens im vorfeld darüber informiert werden.

abweichungen von all dem sollten über den mietvertrag geregelt werden.
bitte berücksichtigen sie, dass das hier keine rechtliche aussage ist, sondern meine erfahrungen.
fachliche auskunft erhalten sie am besten bei einem anwalt
viele grüße

kleine anmerkung noch:
in ihrem mietvertrag sollte natürlich genau definiert sein, dass die garage zu ihrem mietobjekt gehört

@Tomiri

Im Mietvertrag steht das zur Wohnung die Garage mitvermietet ist. Ich zahle 25€ ist aber in der Gesamtmiete enthalten

als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern,

Nö, ohne guten Grund mit Sicherheit nicht.

als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern

Nein. Das ist unzutreffend. Hierzu gibt es keinen Rechtsanspruch, was auch Gerichte bestätigt haben. Man darf nur mit sachbezogenem Grund um einen Termin bitten, aber nicht aus allgemeinen Gründen.

Vielen Dank an alle, auch an Sie als Vermieter.

Der Anwalt vom Mietverein hat zu mir gesagt, dass ich das Kabel durchschneiden soll. Gesagt getan und heute kam der Vermieter und hat es wieder angebaut.

@Pferdemaus62
Der Anwalt vom Mietverein hat zu mir gesagt, dass ich das Kabel durchschneiden soll.

Der Mieterverein hat zur Sachbeschädigung aufgefordert? Wem gehört das Kabel, das Ihr durchgeschnitten habt? War es Euer Kabel oder das des Vermieters?

ich bin selber vermieter und bin mir sicher, dass er dies nur in absprache mit ihnen darf.als vermieter hat man das recht 2 mal im jahr "einsicht" auf das vermietete objekt zu fordern, aber auch nur in absprache mit den mietern.

Du solltest Dich dringend bei Haus & Grund anmelden, weil Du wenig Ahnung von Mietrecht hast.

Warum?

Solche Besichtigungen sind nur alle 1-2 Jahre erlaubt;also höchstens 1x pro Jahr.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

@johnnymcmuff

@jonnymcmuff Danke für den super Hinweis 👍Hab auch gleich reingeschaut. Leider denkt man als Mieter, dass man sich alles gefallen lassen muss und das man im Unrecht ist. Vorfällen wenn es der VM so glaubhaft rüber bringt.

Ich glaube, das einzige Problem, das Ihr habt ist, dass Ihr Rentner seid, zuviel Zeit habt und Euch langweilig ist und deswegen was zum Stänkern braucht.

Übrigens genau der Grund warum wir es vermeiden an Leute zu vermieten, die bald Rentner sind.

Ihr habt die Hälfte der Doppelgarage gemietet, also vermutlich einen Stellplatz in dem Gebäude, das im Übrigen Eigentum des Vermieters ist. Er kam Euch damals mit der Montage des Toröffners entgegen und ich vermute mal, es handelt sich um ein Tor über die ganze Breite, das er auch öffnen muss, wenn er rein will/muss.

Ihr habt den Stellplatz gemietet, was oben an der Decke ist, auch über Eurem Stellplatz, geht Euch vermutlich gar nichts an. An Eurer Stelle würde ich lieber den Ball etwas flacher halten.

Oder habt Ihr nun wirklich eine echte Beeinträchtigung? Macht wer was kaputt? Könnt Ihr die Garage nicht mehr nutzen oder was ist es wirklich, was Euch solchen Kummer bereitet?

Zum ersten Teil sind wir wahrscheinlich für dich mit 55 und 56 schon alte Leute. Sorry, dass mein Mann 3x pro Woche, für 6 h seit 9 Jahren an der Dialyse hängt u d zum 2. Mal auf eine Niere wartet.

Und klar wenn man so wie ich vor 15 Jahren einen schweren Reitunfall hatte und daher nur noch einen Arm besitzt, ein Bein so RICHTIG funktioniert und nur von Tabletten lebt, wir trotzdem 2 Pferde haben, die versorgt werden wollen, eine Weide die gepflegt und gemäht werden will einen eigenen Garten, der unserer Aufmerksamkeit bedarf und ein 90qm große Wohnung.

Stimmt, da ist uns NATÜÜÜÜÜRLICH langweilig 😑

Dann besteht die Doppelgarage aus 2 TORE. Somit haben wir eine Garage laut Mietvertrag gemietet.

Und wenn DU@bwhoch2 andere Menschen nur beleidig n möchtest, obwohl du uns noch nicht mal kennst oder irgendetwas von unserem Leben, dann bist glaub ich DU bwhoch2 der jenige, der den Ball ⚽️ flach halten sollte!

@Pferdemaus62

Da siehst Du mal, was raus kommt, wenn man mit wichtigen Informationen geizt und statt dessen sich darüber ereifert, dass irgend jemand irgendwas macht, was einem gerade nicht gefällt, aber vor allem nicht in der Lage ist, das eigentliche Problem zu erklären.

Nachdem, was Du jetzt geschildert hast über Eure Belastungen, frage ich mich erst recht, warum das so ein Problem sein soll, was der Vermieter macht. Euch darum auch noch zu kümmern, dafür habt Ihr doch gar keine Zeit und keinen Nerv.

Im Übrigen widersprichst Du Dich jetzt: In der Frage schreibst Du, Ihr hättet die Hälfte einer Doppelgarage gemietet und jetzt soll es eine Einzelgarage sein?

@bwhoch2

@bwhoch2

entschuldige, dass ich mich nicht so ausdrücken kann, wie DU es gerne hättest.

Es ist eine Doppelgarage mit zwei Toren, wo der VM eine klare Grenze innerhalb beziffert hat. Die eine Hälfte haben wir gemietet und die andere unsere Nachbarn unter uns.

Ist das jetzt klar genug.

Im Mietvertrag steht Miete Garage, Garten ....

@Pferdemaus62

Also, alles klar. Eine Garage mit zwei Toren, in der innen eine klare Grenze benannt wurde. So ist es z. B. in jeder Tiefgarage. Man hat dann lediglich den Platz gemietet, auf dem man sein Auto abstellen kann. Nicht jedoch Decken, Wände und sonstige Flächen. Das Betreten durch Vermieter und Nachbar ist damit jederzeit erlaubt.

Da aber im Mietvertrag steht "Garage", könnte man auch annehmen, dass lediglich vergessen wurde, Euren Bereich wirksam abzugrenzen, um ihn so gegen das Betreten von Dritten oder durch den Vermieter zu schützen.

Ihr könntet also mal in der Garage entweder selbst eine Abgrenzung durch einen Bauzaun oder eine passend zugeschnittene Baustahlmatte einziehen oder aber den Vermieter auffordern, so etwas zu machen, damit Euer gemieteter Bereich endlich wirksam abgetrennt ist. Erfolgsaussichten? Nutzen?

Was kommt denn als nächstes? Eine Kopie des Wohnungsschlüssels, damit die Handwerker auch mal bei Pferdemaus62 aufs Klo gehen können? Die sollen sich doch mal nicht so anstellen...

@ToxicWaste

Nach wie vor bin ich überzeugt, dass die Sache nicht so ist, wie von der Pferdemaus geschildert.

frage ich nun, ob der Vermieter dieses ohne unsere Zustimmung einfach machen darf, dass Hunz und Kunz unsere Garage einfach öffnen?

Sofern es sich bei Hinz und Kunz um Handwerker handelt, die mit Bau- oder Instandsetzungsarbeiten beauftragt sind, ja.

Hier gilt in analoger Anwendung das sog. Hammerschlags- oder Leiterrecht im Rahmen des Nachbarrechts deines Bundeslandes, welches einem Grundstückseigentümer auch auf benachbarten Grundstücken einige Rechte einräumt [BGH, 14.12.2012, V ZR 49/12].

G imager761

Dein Vermieter darf das nicht. Was genau ist jetzt aber dein Problem, weswegen du so verzweifelst?

Er hat das demontierte Kabel jetzt wieder dran gemacht und mir gedroht, er demontiert meinen elektrischen Toröffner und dann müssen wir das Tor wieder manuell öffnen und er behält einen Schlüssel. Da ich aber körperbehindert bin und es mir schwer fällt manuell das Tor auf und zu zu machen und das Wissen, dass er selbst mit Schlüssel in meine Garage geht oder fremde Firmen, wegen des Steuergerätes, bereitet es mir Bauchschmerzen. Zumal sich jeder Hans und Franz an mein Auto vorbeiquetscht und Lackschäden vorprogrammiert sind und hinterher ist es keiner gewesen. Spreche wirklich aus Erfahrung. Desweiteren sind dort auch Werkzeuge und Campingausrüstung deponiert, da wir weder Keller noch Abstellraum besitzen.

@Pferdemaus62

Du unterstellst deinem Vermieter also, dass er dich beklaut oder Schäden an deinem Eigentum verursacht. Warum?

@AalFred2

@ AaFred2 Nein,👎🏻 dass unterstelle ich ihm nicht. Auf keinen Fall.

@Pferdemaus62

Dann verstehe ich das Problem nicht wirklich. Weder er noch die Handwerker werden doch permanent bei euch in der Garage rumtoben.

@AalFred2

Dürfen bei dir fremde Leute nach Belieben ein und aus gehen?

@Pferdemaus62

Richtigerwesie müssen elektrische Antriebe mit einer manuellen Notöffnung ausgestattet sein.

Zutreffenderwesie darf er die Duldung des Einbaus der elektr. Toröffnung jederzeit widerrufen und zum Rückbau auffordern. Die Garage war euch in dem Zustand überlassen, wie sie angemietet wurde.

@Monti55

Davon ist doch gar nicht die Rede. meine Garage ist gar nicht verschlossen.

@Pferdemaus62
Er hat das demontierte Kabel jetzt wieder dran gemacht

Handelt es sich hierbei um die Notentriegelung, ist die auch Vorschrift.

und mir gedroht, er demontiert meinen elektrischen Toröffner und dann müssen wir das Tor wieder manuell öffnen

Das ist keinen Drohung, sondern Ankündigung, dass die Duldung eines elektischen Torantriebs jederzeit widerrufen werden kann und nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen Ersatzvornahmerecht auf deine Kosten besteht.

Da ich aber körperbehindert bin und es mir schwer fällt manuell das Tor auf und zu zu machen

Das ändert zunächst nichts an dem Beseitgungsverlangen des VM. Du könntest je nach Handicap die Torfedern anders einstellen, dir eine Schiebestange ins Auto legen oder eben an der Straße parken, wenn du die Garge nicht mehr nutzen kannst und sie untervermieten.

Desweiteren sind dort auch Werkzeuge und Campingausrüstung deponiert

Diese Nutzungsänderung der Garage ist dir baubehördlich untersagt.

da wir weder Keller noch Abstellraum besitzen.

was euch bei Anmietung bekannt gewesen sein dürfte und euch zu Anmietung eines Lagerrraums berechtigt, nicht den in der Garage einzurichten.

@imager761

@imager761

1.Handelt es sich hierbei um die Notentriegelung, ist die auch Vorschrift

Es handelt sich um keine Notöffnung die Vorschrift ist, sondern um ein (ohne meine Erlaubnis)durch die Lüftungsschlitze gezogenes Kabel, was er außerhalb mit einer Listerklemme versehen hat um ungerechtfertigt in meine Garage zu gelangen.

2.Das ist keinen Drohung, sondern Ankündigung, dass die Duldung eines elektischen Torantriebs jederzeit widerrufen werden kann und nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen Ersatzvornahmerecht auf deine Kosten besteht.

zu 2.

Mein VM hat den elektronischen Toröffner selbst angebaut und sich gleichzeitig das Kabel befestigt und durch meine Garage gezogen.

Es war als Drohung gemeint, da er und seine Gattin sich dermaßen im Ton vergreifen, dass mir dann nur noch die Flucht übrig bleibt!

Desweiteren sind dort auch Werkzeuge und Campingausrüstung deponiert

Bei der Wohnungsbesichtigung wurde uns ein Abstellraum außerhalb der Wohnung angeboten, als wir nachgefragt haben, wo wir unsere Sachen lassen sollen. Das ach den ersten beiden Jahren widerrufen Euro, da andere Mieter unter uns einzogen und der VM in unserer Garage sich unter dem Auto ein „Abstellplatz“ befindet wo die Hälfte unserer Campingartikel verschimmelt waren. Unser VM hat alles nur mit dem Mund gemacht, nicht schriftlich und auch nichts von seinen Versprechen eingehalten.

Ein kleines Bsp.

Als wir die Wohnung besichtigt haben, viel uns der kaputte Balkonboden auf. Der VM und seine Frau versprachen uns : “Wir sind nicht ganz fertig geworden! Wir machen den Balkonboden im Sommer, wenn ihnen das recht ist!?“

Daraufhin sagten wir, dass es ja nicht sofort sein muss und wir solange einen Rasenteppich drauf legen.

Mittlerweile ist unsere damals 13 jährige Tochter 21 und hat mittlerweile eine eigene Wohnung.

Das ist nur eins von vielen Beispielen.

Er will mir auch eine behinderten gerechten Dusche verbieten, da sich im Laufe der Jahre mein Gesundheitszustand verschlechtert hat und ich 4x aus der Dusche gefallen bin.

@Pferdemaus62
  1. Entriegelt das besagte Kabel das Tor mechanisch, ist es bei elektr. Torantrieben Vorschrift.
  2. Er betritt deine Garage nicht unberechtigt, sondern übt bei Bau- oder Instandsetzungsarbeiten an seiner fraglichen Installation der Doppelgarage ein Hammerschlagsrecht aus.
  3. Die Nutzung der Garage als Lagerraum darf er euch garnicht gestatten, dem stehen baurechtliche Vorschriften entgegen.
  4. Wer den elektr. Torantrieb tatsächlich installierte, wäre für das "angedrohte" Beseitigungsverlagen unmaßgeblich. Tatsache ist, das sie nicht zum vertragsgemäßen Ist-Zustand der Mietsache bei Miebeginn gehört und daher als Leihe oder Duldung widerruflich wäre.
  5. Zutreffenderweise darf man nur das beanspruchen, was nachweislich, mithin i. d. R. schriftlich, zugesichert wäre. Den Balkon mit Rasen dürften daher nicht einmal eure Enkel bewundern, sofern hier keine freiwillige Einsicht des VM einträte.
  6. Den nachträglichen Einbau einer behindertengerechten Dusche darf der VM in neurem Fall verweigern: Ein Anspruch n. § 554a BGB setzt ein berechtigtes Interesse voraus, das regelmäßig immer nur dann vorliegt, "wenn durch die Maßnahme eine Behinderung abgebaut oder geschmälert werden kann, um dem behinderten Mieter die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen." Etwa ein Treppenlift, um aus dem OG zur Haustür zu gelangen oder Verbreiterung der üblicherweise schmalen Tür zu Bad, um sie mit einem Rollstuhl zu erreichen. Hier handelt es sich aber um eine bloße Annehmlichkeit, die derart umfangreiche Baumassnahmen nicht rechtfertigt. Zumal sie einfacher durch Duschhocker, Haltegriff u. dgl. bewerkstelligt werden könnte. Im Übrigen dürfte der VM n. § 554a II BGB eine zusätzliche Mietsicherheit in Höhe der erwartbaren Rückbaukosten für die Widerherstellung in den ursprünglichen Zustand beanspruchen.

G imager761