Darf der Vermieter sein Auto auf dem Grundstück parken auf dem ich wohne?

10 Antworten

Sofern Du den Parkplatz gemietet hast (hierfür den Mietvertrag prüfen, was alles vermietet ist und was nicht!), hast Du nun das Besitzrecht vor ihm, er darf also nicht parken, wenn Du es ihm untersagst. Allerdings würde ich nur das "Stress" machen, wenn er länger dort parkt und dadurch Deine Parkmöglichkeit tatsächlich eingeschränkt. Parkt er nur kurz weil gerade frei, würde ich jetzt nichts machen.

Verkauf: Er darf das Haus verkaufen und übertragen: Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, § 566 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Hast du denn den einen Parkplatz speziell mit gemietet? Dann hast du natürlich auch ein Recht dort zu parken.

Ob es natürlich gut ist sich so dem neuen Vernieter vorzustellen ...

Übrigens darf ein Eigentümer natürlich jederzeit sein Haus verkaufen. Warum auch nicht? Willst du es ihm verbieten?

naja es gab einen Vorverkaufsvertrag mit uns

@Natalierajno

Dann hätte er es nicht einfach verkaufen dürfen.

Oder habt ihr abgelehnt?

@Natalierajno

Wenn ihr ein Vorkaufsrecht hattet hätte er wirklich nicht so einfach verkaufen können.

Da wärt ihr bei einem Anwalt besser aufgehoben als hier.

@Natalierajno

Vorverkaufsrecht für das Haus oder nur für die Wohnung?

@Natalierajno

Dann ist es nicht möglich, ohne dass euch angeboten wird, von eurem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Je nach Mietdauer ist das sogar ohne Vorverkaufsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.

@Adolin1
Je nach Mietdauer ist das sogar ohne Vorverkaufsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.

Nein. Jedenfalls nicht bei einem Haus (siehe OP). Und selbst bei einer Wohnung nur bei der erstmaligen Umwandlung.

@Natalierajno

Ein Vorverkaufsvertrag ist aber etwas völlig anderes wie ein Vorkaufsrecht. Und was war es jetzt?!

Der alte Vermieter kann mit seinem Eigentum machen, was er will...wenn er verkauft, verkauft er.

Warum sollte er die Mieter fragen, ob er das darf?

Wenn du für den Parkplatz Miete zahlst, kannst du den neuen Vermieter höflich und freundlich darauf hinweisen...vielleicht hat er einfach nicht darauf geachtet, dass der Parkplatz vermietet ist, oder, wusste nicht, dass du den Parkplatz jetzt gerade nutzt

Ps...Verkauf bricht nicht Mietvertrag....dass bedeutet, dass der neue Vermieter euch nur bei Eigenbedarf kündigen kann, mit den gesetzlichen Kündigungsfristen

Mieter haben ein Vorkaufsrecht.

@Menuett

Und ? Wenn der andere mehr Geld gegeben hat, wäre der alte Vermieter doch dumm, das nicht zu nehmen, oder?

@Woelfin1

Hier wurde gar nicht beschrieben, wie viel Geld verlangt wurde.

@Menuett

Irrtum. Das gibt es ausschließlich bei der erstmaligen Umwandlung in Eigentumswohnungen. Wird hingegen das ganze Haus verkauft, oder war die wohnung bereitzs zuvor in Eigentum aufgeteilt, gibt es das nicht.

@Menuett

Nicht generell.

@Menuett

Und auch nicht, ob der Vorverkaufsvertrag auch notariell abgesichert war.... nur dann könnte die FS einen Schadenersatz geltend machen

Natürlich darf der vorherige Besitzer einfach so das Haus verkaufen!

Ich würde mich nicht gleich beim ersten Zusammentreffen mit dem neuen Vermieter anlegen.

ohne dass wir es wissen?

und wir werden ja wegen dem neuen Hausbesitzer rausgeschmissen ?

@Natalierajno

Er muss natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, dann kann er euch auch kündigen.

@Natalierajno

Was ändert es, wenn ihr es vorher erfahren hättet?

@Natalierajno
ohne dass wir es wissen?

Klar, wieso nicht? Das geht nur den Veräußerer und den Erwerber was an.

und wir werden ja wegen dem neuen Hausbesitzer rausgeschmissen ?

Eigenbedarf? Pech.

und vorallem gab es einen Vorverkaufvertrag mit uns

@Natalierajno

Tja....da hat sich der alte Vermieter halt anders entschlossen... da hat wohl jemand mehr Geld für die Immobilie gegeben

@Woelfin1

Dir ist schon klar, dass dem Mieter da ein Schaden entstanden ist, den der Vermieter ggf. zu ersetzen hat?

@Natalierajno

Er hat sich leider anders entschieden. Das darf er.

@Menuett

Nur, wenn der Vorverkaufsvertrag auch notariell beurkundet wurde.

Sonst ist das einfach nur ein Stück Papier ohne Inhalt

BGB § 311b Absatz 1 sagt: "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung."

@Natalierajno
und vorallem gab es einen Vorverkaufvertrag mit uns

...der aber ganz sehr wahrscheinlich nur eine unverbindliche Reservierung darstellte respektive mit einer Bindungsfrist ausgestattet gewesen sein dürfte. Die meisten Vorverträge sind diesbezüglich bis zur Unterschrift vor dem Notar jederzeit kündbar.

Ob der ehemalige Eigentümer ohne euer Wissen das Haus trotz des Vorvertrages verkaufen dürfte, hängt vom Inhalt des Vertrages ab

Hinsichtlich des Parkplatzes: hast du diesen explizit gemietet?