Darf der Vermieter Schufa Auskunft verlangen?

12 Antworten

Die Deutsche Annington ist einer der größten privaten Wohnungsvermieter in Deutschland mit einem irrsinnig großen Wohnungsbestand.

Sicher hat so ein großer Konzern ein Interesse daran, die Zahlungsfähigkeit ihrer Mieter insgesamt einzuschätzen. Bei solchen Mietern, wo sie schon Probleme hatten, geht es nun um die Differenzierung, wieviele davon auch eine negative Schufa haben und wieviele davon ansonsten keine Probleme haben.

Da geht es also einerseits um eine Risikoabschätzung, aber andrerseits sicher auch um eine Einstufung ihrer Mieter in z. B. "problemlose Zahler", "gibt schon mal Probleme, aber zahlt" und "häufig Zahlungsschwierigkeiten".

Ein Recht, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen, ergibt sich daraus für die Dt. Ann. nicht. Auch nicht, wenn man die Schufaauskunft verweigert.

Allerdings wird man bei Verweigerung sicher eine Einstufung erhalten, die sich im Fall der nächsten Zahlungsprobleme oder bei der nächsten Mieterhöhung kräftig auswirken kann. Von Risiko-Mietern mehr Geld zu verlangen ist legitim. Und wenn Zahlungsausfälle oder -rückstände zur Kündigung berechtigen, ist man gleich dabei.

Das sollte man bedenken, wenn man jetzt, nachdem einen die Dt. Ann. schon mal entgegen gekommen war, die Schufaauskunft verweigert.

Manche Vermieter wollen eine Schufaauskunft, bevor es zu einem Mietverhältnis kommt um sich abzusichern und ob nicht bereits irgendwo Mietschulden bestehen etc. Aber wenn schon ein Mietverhältnis besteht, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen, weswegen eine Schufaauskunft gewollt ist...

Soviel ich weiß, besteht dazu keine Verpflichtung und das ist auch kein Kündigungsgrund, wenn man keine Schufaauskunft gibt.

Du hast einen Mietvertrag und jetzt brauchst Du dem Verlangen nach einer Schufaauskunft nicht nachkommen.

Du z.B. als Vermieter möchtest sicher auch wissen, ob dein Mieter die Miete für deine Mietwohnung zahlt oder nicht? Oder?

Du bist nicht verpflichtet, dem Begehren des Vermieters nachzukommen.

Zwar ist es durchaus nicht unüblich, eine solche Auskunft vor Abschluss des Mietervrtrages zu verlangen, und der Vermieter darf die Vertragsunterzeichnung davon abhängig machen, aber wenn der Vertrag einmal geschlossen wurde, müsste er ihn ordentlich kündigen, was nur unter Voraussetzung eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB möglich ist. Die Nichteinwilligung in eine Schufa-Auskunft begründet sicher kein berechtigtes Interesse.

Eine außerordentliche Kündigung lässt sich dadurch erst recht nicht begründen.

Sofern dein Vermieter also kein anderweitig begründetes berechtiges Interesse an der Kündigung hat, würde ich nicht unterzeichnen.