Darf der Vermieter renovieren/sanieren sobald man die Wohnung gekündigt hat?

7 Antworten

Nein, dazu ist der Vermieter nicht berechtigt. Du musst ihm vor Ablauf des Kündigungstermins keinen Zutritt zur Wohnung gewähren.

Solltest Du auf seine Bitte hin freiwillig eher ausziehen wollen und ihm die Schlüssel aushändigen, sollte er Dir mit der Rückzahlung von Miete für die Tage des vorzeitigen Auszugs entgegen kommen.

Natürlich hat der Vermieter in Deine Wohnung nichts zu suchen, solange Du noch Miete zahlst.

Wirst Du die Wohnung vorzeitig leeren können, damit der Vermieter renovieren kann, kannst Du ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter anfängt zu renovieren die Miete vollkommen aussetzen. Ist doch logisch, daß Du dann keine Miete mehr zahlen mußt, oder? Daher spreche Dich mit dem Vermieter ab und mache ihm den Vorschlag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange du bezahlst, ist es Deine Wohnung, da hat der Vermieter nichts in der Wohnung zu suchen.

Wenn er vorher schon renovieren möchte, könnt ihr ja vorher schon die Übergabe machen, aber ab dem Zeitpunkt wird dann auch keine Miete mehr bezahlt.

Nur mit deiner Zustimmung und Wegfall deiner Mietzahlung. Auf Anderes solltest du dich nicht einlassen.

Nur mit deiner Genehmigung. Soll er dir doch mal was anbieten dafür das du das machst.