darf der vermieter rauchen in den wohnungen verbieten?

5 Antworten

Der Vermieter darf das Rauchen in der Wohnung verbieten. Das sollte dann auch im Mietvertrag stehen.

Nicht im Mietertrag, sondern in einer speziellen Vereinbarung. - Hier haben es andere User gut erklärt - schau da doch mal rein.

Wenn der Vermieter das sofort im Mietvertrag festgelegt hat und du hast unterschrieben, gilt das natüllich.

Du hättest die Wohnung ja nicht nehmen müssen.

Beim Auszug würdest du also mit erheblichen Renovierungskosten rechnen müssen.

Schön wäre es ja, wenn es so einfach wäre. Leider ist es Qualmern möglich zu behaupten, sie seien Nichtraucher, und dann verqualmen sie doch die Bude und verpesten die Atemluft der Nachbarn.

Es gibt Ausnahmen, die hier beschrieben werden, dass es möglich ist, einem "Doch-Qualmer" zu kündigen:

https://rechtstipp24.de/2017/04/07/luft-wird-duenner-fuer-raucher-in-mietwohnungen-paradigmenwechsel-in-der-rechtsprechung-deutet-sich-an-vertragsrecht-laesst-aber-kaum-rauchverbote-zu/

Dass es inzwischen Urteile bezüglich der Renovierungskosten gibt, ist ja ein Lichtblick bei diesem Thema.

Jein. Wie so oft kommt es darauf an. Lies dazu etwa: https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/rauchen-in-mietwohnung.aspx

Zitat:


"Ob zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart
werden kann, wird von den Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden.

Meistens ist es jedoch so:

Die individuelle Vereinbarung, dass in der Wohnung oder den Gemeinschaftsräumen gar nicht oder nur gelegentlich geraucht werden darf, ist wirksam. Falls Sie dagegen verstoßen, kann das in letzter Konsequenz zur Kündigung führen.


Unwirksam ist jedoch eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen in der Wohnung verbietet. Daran müssen Sie sich nicht halten."

Aber:

https://www.mieterbund.de/index.php?id=617

Zitat: "erklärten die Richter, Vermieter könnten ihren Mietern weder das Rauchen in bestimmten Räumen der Wohnung verbieten noch zu einem konkreten Lüftungsverhalten zwingen. Rauchen gehöre einfach zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung"