Darf der Vermieter nach auszug die fensterpflege vom monteur beheben lassen und mir mieter das von der kaution abziehen?

3 Antworten

Einzig der Vermieter.

Der Mieter ist zwar verantwortlich dafür, dass die Fenster immer gut gehen und muss ggf. auch mal Beschläge ölen, aber wer macht das schon. Sollte ein Mieter 40 Jahre in einer Wohnung gewohnt haben und die Fenster quietschen nur noch, wenn sie sich überhaupt noch bewegen, dann wäre der Mieter verantwortlich zu machen, wenn er das nie seinem Vermieter gemeldet hat. Andererseits hätte der Vermieter von sich aus schon oftmals die Fenster überprüfen lassen müssen.

Eine Fensterbeschau durch den Monteur ist regelmäßig eine Leistung, die der Vermieter erbringen muss, wenn er sein Eigentum in gutem Zustand erhalten will.

Das bedeutet, dass alle Fenster überprüft werden, ob sie noch dicht sind, evtl. verzogen sind, evtl. die Beschläge geölt werden müssen. Ein Festermonteur kann ggf. die Dichtungen austauschen und die Fenstereinstellungen korrigieren. Wenn er dabei auch noch die Beschläge ölt, ist sein Service komplett.

Aber alles nicht eine Sache, die von einem Mieter über die Kaution zu bezahlen ist.

Wenn das nicht ausdrücklich im MV steht, ist das nicht Deine Sache.

Habt ihr ein Besichtigungsbegen geschrieben? Wenn ja, wurde es mit in den Bogen aufgenommen? Wenn nicht, dann bist du dafür nicht verantwortlich.