Darf der Vermieter mir einfach den Schlüssel abnehmen?

12 Antworten

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Das ist alles Quatsch, wenn ein Mietvertrag existiert! Du kannst ihn sogar verklagen, wenn er Dich nicht in Ruhe läßt, und Dir nicht SOFORT!!! den Schlüssel herausrückt. Du kannst Dir auch den Zutritt zu Deiner Wohnung per Schlüsseldienst verschaffen. Denn er muß kündigen, und das gesetzesgerecht! Auch dann kann er Dich nicht einfach am Wohnen hindern! Erst nach einem genau festgelegten Verfahren kann er dann Räumungsklage erheben. Aber davor brauchst Du auch keine Angst zu haben! Denn Du darfst nicht einfach auf die Straße gesetzt werden. Dann wirst Du in eine andere Wohnung umgezogen. Also wirst Du immer ein Dach über dem Kopf haben. Strom und Gas darf auch nicht einfach so abgedreht werden, denn dann kannst Du für diese Zeit Mietminderung geltend machen, wenn Du im Recht bist. Wenn dazu noch Stalking kommt, dann wird die Mietminderung gegen 100 % tendieren, und Du lebst mietfrei.
Zu alledem frage den Mieterverein. Ich weiß, daß meine Ideen nicht schlecht sind, ich denke, die kannst Du beim Mieterverein oder beim Anwalt vortragen. Viel Spaß!

Alle Rechte auf Seiten des Mieters? Solange sie nicht zahlt ist sie ein schlecher Mieter. Und eine Räumungsklage geht mittlerweile ganz fix. Ein privater Vermieter ist keine Wohlfahrtsorganisation und muss einen säumigen Mieter wirklich nicht behalten. Die Wohnungsbaugenossenschaften vermieten nicht an säumige Zahlung. In so einem Fall besorgt dir die Allgemeinheit eine Sozialunterkunft in irgendeiner Absteige. Und sonst gibt es noch jede Menge Ärger. Wie ich schon schrieb, zahlt man Miete zuerst und nicht zuletzt.

@augustkoenigin

er wusste ja bescheid und hatte kein problem damit. er hat gesagt es ist vollkommen in ordung. und er bekommt sein geld ja. ich habe es sogar schriftlich das es für ihn in ordnung ist.

@lieschen1987

Nicht schreiben. Zahlen! Reden kannst du viel und gelogen hast du auch schon. Ich hätte kein Vertrauen zu dir, bevor ich nicht meine Kohle sehen. Hatte auch mal so einen Mieter. Der war dann verschwunden und ich durfte die zugemüllte Wohnung räumen. War eine eklige Arbeit. Inklusive Maden im Kühlschrank.

Erstens Zahlungen müssen generell nicht angemahnt werden, das ist nur eine Höflichkeit der Gläubiger!

Zweitens: Der Vermieter geht zu weit. Er kann nicht einfach die Schlüsselabnehmen und Stromabstellen. Was Dir aber passieren kann ist, wenn Du weiterlügst, das er Dir das Mietverhältnis kündigt und das Du irgendwann eine Räumungsklage an den Hals bekommst, was ich in diesem Fall auch OK fände.

Denn wenns um Geld geht haben Lügen meistens kurze Beine.

das dauert jedoch auch immer sehr lange und kostet kostet kostet....

@Spiderschnegge

Mit dem lange ist immer relativ... kommt drauf an wie man es anstellt und was für Nasen da vor einem stehen. Wenn die Leute vom Amt auf Zack sind, kann das schneller gehen, als dem Mieter lieb ist.

Ja, er muss die Kündigungsfrist einhalten. Und den Strom darf er auch nicht abstellen. Ich würde die Polizei einschalten und schnellstmöglich die rückständige Miete zahlen.

Er hat eine Kaution bekommen. Und ich habe mit ihm darüber gesprochen über das flunkern und das weiß er...hatte er keinerlei prbleme mit. Habe mich dafür schriftlich endschuldigt. Trotzdem denke ich ist es kein grund mir zu drohen, oder mich tag und nacht zu beobachten. Ich fühle mich richtig unsicher in der wohnung.

Schau mal lieber, daß das Schw.in das bitter bereut: Mietminderung! Das Wohlbefinden in der eigenen Wohnung ist schließlich durch ihn getrübt!

Anscheinend erzählst Du hier nur das was Dir gerade gut in den Kram passt... ungefähr so wie Du das mit Deinem Vermieter gemacht hast.. Deine Rechte denkst Du zu kennen ..aber Deine Pflichten???

bei solchen handlungen schalte einen anwalt ein

Anwalt..bis der sich um was kümmert dreht der durch.

Also ab zu Polizei

@Knabberstange

klar heute die polizei und morgen einen anwalt