Darf der Vermieter mir den Strom abschalten?

12 Antworten

Hat mir auch schon mehrere fristlose Kündigungen übergeben, da aber alle von einem Anwalt als nichtig befunden wurden.

Ehrlich gesagt, was ein Anwalt wie beurteilt, hat sich schon so oft als falsch heraus gestellt, dass ich diesem Satz keinerlei Bedeutung bei messe.

Du schreibst hier über mehrere Fragen, die sich alle auf die Stromummeldung beziehen, aber nichts darüber, was die Absicht des Vermieters anbelangt, Dich los werden zu wollen. Auch dafür git es bestimmt gute Gründe, denn normalerweise ist man als Vermieter interessiert, regelmäßig die Miete zu bekommen und im Rahmen eines allgemein guten Verhältnisses über Jahre gut miteinander auszukommen.

Wenn man als Vermieter überlegen muss, wie man einen Mieter los werden kann, muss auch was oder mehreres vorgefallen sein, dass einem das laufende Mietverhältnis auf Dauer untragbar erscheint.

Trotzdem: Solange nicht im Rahmen einer Räumungsklage festgestellt wurde, ob die fristlose Kündigung zurecht ausgesprochen wurde, darf der Vermieter auch nicht auf diese Weise eingreifen. Das musst Du Dir natürlich nicht gefallen lassen.

Strom abstellen würde bedeuten, dass die Wohnung für die Zeit ohne Strom praktisch nicht bewohnbar ist und somit eine sehr hohe Mietminderung rechtfertigen. Was sagt da Euer Anwalt dazu?

albatros  11.03.2018, 12:07
eine sehr hohe Mietminderung rechtfertigen

100% sind angemessen (Bruttomiete!).

Der Vermieter darf nicht den Strom abstellen und auch nicht auf sich anmelden.

Den Stromanbieter per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass Du nicht gekündigt hast und auf Vertragserfüllung seitens des Anbieters bestehst.

Dann würde ich eine Unterlassungsklage gegen den Vermieter anstreben.

Du musst dich garnicht mit deinem Vermieter auseinandersetzen und auch nicht fragen, ob der Vertrag umgeschrieben wird, denn es ist dein Recht auf einen direkten Vertrag mit dem Stromversorger. Abrechnung und Kündigung des Versorgers widersprechen, ganz einfach, und fertig. Für die Zukunft dann auch evtl. Kontaktdaten hinterlegen, falls der Versorger wieder mal Post vom Vermieter bekommt.

Schon Mal auf die Idee gekommen, dass es nicht Dein Vermieter war? Du vermutest es ja nur ... klären ist ja nicht Dein Fall!

Es muss sich nur eine andere Person mit einer falschen Zählernummer (Zahlendreher) irgendwo angemeldet haben.

Dann meldet dieser Anbieter den Nutzer beim Netzbetreiber und ggf. erfolgt dann Deine Anmeldung bei Deinem Anbieter. Kann passieren, Menschen die arbeiten können auch mal Fehler machen.

Warum hast du nicht beim Stromversorger angerufen und mitgeteilt dass du weiterhin dort wohnst?? Wäre doch das Leichteste und Naheliegende! Dann hätte der Versorger gewußt, dass etwas falsch gelaufen ist.

Nein, der Vermieter darf während der Mietzeit den Strom nicht abstellen, egal ob die Abrechnung über ihn läuft oder nicht. Schreib einen Brief und fordere ihn auf, das zu unterlassen, weil es verbotene Eigenmacht ist. Wenn er es erneut macht, gibst du es einem Anwalt dass dieser Klage auf Unterlassung einreicht.