Darf der Vermieter mir den Garten wieder weg nehmen?

15 Antworten

Der Vermieter muss seinen mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Das bedeutet, wenn im Mietvertrag der neuen Mieter ein Anteil Garten zur Nutzung gegeben wird, so muss dieser Anteil Garten auch vorhanden sein. Da die Vergrößerung des Gartens für Euch eine Kulanzsache war und nicht mietvertraglich vereinbart, so kann er das ändern wenn sich die Gegebenheiten ändern. Daran hätte man aber schon vor Vergrößerung des Gartens denken können. Das gilt für beide - Vermieter und Mieter.

Natürlich darf er euren Zaun nicht einplanieren, weil das Sachbeschädigung wäre. Allerdings ist der Vermieter im Grundsatz rechtlich auf der sicheren Seite und Ihr habt schlechte Karten. Es sei denn, es läge eine unterzeichnete schriftliche Erklärung oder Mietvertragsänderung vor.

Das einzige was im MV steht ist, 1 Gartenanteil wurde mit vermietet. Das steht in meinem und auch in dem MV meines Mitbewohners. Keine grössenangabe oder ähnliches

Ich würde in jedem Fall den Mieterschutzbund befragen und :gibt es für dir Erlabnis der Gartennutzung Zeugen?Wurde die Benutzung zeitlich eingeschränkt?

Zeugen gibt es, dass ist kein Problem. Nur will er davon nix wissen. Zugesichert wurde der vergrösserte Garten für die Dauer des Mietverhältnisses, denn 1 Gartenanteil ist aulegungssache meinte er. Und wir hatten dann freie Hand, bis jetzt.

@Jasmina9982

Da hilft wirklich nur der Mieterschutzbund mit all seinem Wissen über Paragraphen!Es ist nicht teuer und wenn Sie und ihr direkter Garrtennachbar sich die Kosten teilen ....Viel Glück

Also Gartenanteil hört sich ja schon so an, dass Alle Parteien einen Anteil haben sollen, auch die mit der Dachterrasse. Da Ihr ja den Vertrag inhaltlich nicht geändert habt, steht Dir nur Dein ursprünglicher Anteil zu. Zerstören kann Dein Vermieter nichts, das darf er nicht. Er hääte sogar mehr Miete von Euch verlangen können, hat er aber nicht. Versucht es im Guten, gebt zu bedenken, dass vielleicht der mit der großen Dachterrasse auch keinen Gartenanteil will, sollte das anders sein, könnt Ihr immer noch Euere Zäune zurückbauen. LG

Sofern eine bestimmte Größe der Gartennutzfläche schriftlich und auf die Dauer des Wohnungsmietvertrages zugesichert wurde, kann die betehende Verteilung allenfalls mit der in der Vereinbarung genannten Frist gekündigt werden. Gibt es keine Vereinbarung, so wäre eine Neuvertreilung durchaus denkbar. Diesmal würde ich dann aber eine handfeste schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, bevon ich wieder vergebens in Zaunanlagen o.ä. investiere.

Das einzige was im MV steht ist, 1 Gartenanteil wurde mit vermietet. Das steht in meinem und auch in dem MV meines Mitbewohners. Keine grössenangabe oder ähnliches. Er will auch nichts anderes schriftlich festhalten, das wird dann zerrissen. Das hatte ich leider auch schon