Darf der Vermieter mir das in Rechnung stellen?

8 Antworten

diese Art von "Verwaltungskosten" darf der Vermieter nicht abrechnen es sei denn, so etwas ist im Mietvertrag oder mit einem anderen schriftlichen, von Dir unterzeichnetem Dokument, vereinbart worden.

Mal abgesehen davon dass sich diese "Gebühr" für reichlich übertrieben halte hätte das vorher so vereinbart sein müssen.

Nein!

Sie tragen keinesfalls die Kosten für die Bequemlichkeit eines Vermieters.

Weisen Sie die Rechnung als unbegründet zurück.

Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden, wenn eine Hausverwaltung Wohnungen aus dem eigenen Bestand vermietet. Dafür entfällen die erheblich höheren Gebühren für einen Makler.

Grundsätzlich nicht (LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, 307 S 144/08 ZMR 2009, S. 534). Aber wie das im Recht so ist, hängt das von vielen Kleinigkeiten ab. Das solltest du wahrscheinlich am besten mit dem örtlichen Mieterschutzbund besprechen.