Darf der Vermieter mich einfach so auf die Straße setzen?

9 Antworten

Ich kann Dir nur dringend raten einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Ggf. auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht stellen, falls Du über wenig Einkommen verfügst. Der Vermieter muß Dir zunächst mal nachweisen, dass der Geruch einer Katze (?) unzumutbar ist und tatsächlich von dieser auch verursacht wird. Ggf. wird auch ein Gutachter vor Ort sich selbst ein Bild davon machen.....

Ich hab zurzeit ein paar Probleme mit meinem Vermieter... habe eine fristlose Kündigung bekommen (in der Kündigung steht, wegen Geruchsbildung im Treppenhaus),

Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung unwirksam.

Jetzt kommt der Vermieter und sagt ich soll zum 25.07. draußen sein, da schon ein Vertrag mit einem Nachmieter zum 01.08. gemacht wurde. 

Der meint wohl er darf machen was er will.

Darf der Vermieter das so machen? 

Nein.

Bemühe mich schon eine neue Wohnung zu finden, bisher allerdings erfolglos....Kann der Vermieter mich da jetzt einfach so “auf die Straße setzen“ ?

Ich würde einen Anwalt einschalten und der wird dem Vermieter bestimmt mitteilen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Dann wird der Vermieter wohl mit dem Nachmieter bekommen, weil er nicht in die Wohnung kommt, und der ihn auf Schadenersatz verklagen kann.

MfG

Johnny

Also Abmahnung war vorher da und ich würde mir wirklich gern einen Anwalt nehmen, habe aber nicht die Mittel dazu... gibt es irgendeine andere Möglichkeit? Wie ich erfahren habe ist der Vermieter wohl schon bekannt dafür, gewisse Leute rauszuekeln und kam damit bisher immer durch :(

@CookieMidna

Also Abmahnung war vorher da und ich würde mir wirklich gern einen Anwalt nehmen, habe aber nicht die Mittel dazu..

Bei zu geringem Einkommen kann man einen Beratungsschein bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Vermieter kann Abmahnungen schreiben und man kann  erst mal nichts dagegen machen. Sollte es jedoch zu einem Prozess kommen ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Ich habe auch den Verdacht dass der Vermieter während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung war, aber beweisen kkann ich das natürlich nicht...

Schloss tauschen.

@johnnymcmuff

Darf ich das Schloss einfach ohne Einverständnis des Vermieters tauschen? Und der Vermieter meinte auch aufgrund des bereits unterschriebenen Vertrags mit dem Nachmieter werde ich, falls ich bis dahin nicht draußen bin, Schadensersatzpflichtig.... was kann ich dagegen tun, wenn überhaupt?

@CookieMidna

Darf ich das Schloss einfach ohne Einverständnis des Vermieters tauschen? 

Man darf die Mietsache vor unbefugtem Betreten schützen; selbst wenn schriftlich vereinbart wurde, dass der Vermieter eine Schlüssel haben darf, kann man die Erlaubnis jederzeit widerrufen.

Und der Vermieter meinte auch aufgrund des bereits unterschriebenen Vertrags mit dem Nachmieter werde ich, falls ich bis dahin nicht draußen bin, Schadensersatzpflichtig.... 

Wenn die die Kündigung rechtens ist, kann er auf Schadenersatz verklagen.

was kann ich dagegen tun, wenn überhaupt?

Anwalt einschalten und den Sachverhalt prüfen lassen!

Zu klären wäre, ob die "fristlose" Kündigung überhaupt zulässig war. Dann allerdings kann er eine Räumungsklage einreichen. Von da an wird das dann teuer für dich. Natürlich kann er dich trotzdem nicht einfach auf die Straße setzen. das kann dann bei der Räumung nur der Gerichtsvollzieher.

Zu klären wäre, ob die "fristlose" Kündigung überhaupt zulässig war. Dann allerdings kann er eine Räumungsklage einreichen. 

Zu klären ist ob die Kündigung überhaupt rechtens ist und zwar sollte der Fragesteller beantworten ob er schon eine Abmahnung bekommen hat.

Wenn nicht, dann wird eine Räumungsklage kein Erfolg haben

Von da an wird das dann teuer für dich.

Oder für den Vermieter wegen dem Nachmieter.

 

Geruchsbildung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr euch auf den 31.08.2015 als Vertragsende geeinigt. Hast du dem Datum zugestimmt??? Hast du das schriftlich?? Wenn nicht, kannst du nicht beweisen, dass ihr euch NICHT auf den 25.07., sondern auf den 31.08.2015 geeinigt habt. Der Vermieter allerdings auch nicht. Ein mißlicher Zustand.

Du hättest der Kündigung gar nicht erst zustimmen sollen. Zumindest hätte der Vermieter dich vor einer fristgerechten (also nicht fristlosen) Kündigung schriftlich abmahnen und dich auffordern müssen, dafür Sorge zu tragen, dass die Geruchsbildung unterbleibt.

Die Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Von daher ist eine Zustimmung des Mieters hier nicht notwendig. 

Entscheidend ist hier, ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht. In Deutschland haben wir ein sehr mieterfreundliches Rechtssystem. 

Sofern es sich hier nur um eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus handelte und der Vermieter den Mieter nicht abgemahnt hat, dürfte die Kündigung unwirksam sein. 

Davon unberührt bliebe eine einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses. Das hat dann jedoch mit der Kündigung nichts mehr zu tun. 

@Interesierter

Eine Abmahnung gab es und ich habe auch versucht das zu verhindern, kann mir ehrlich gesagt nicht wirklich erklären was mein Vermieter meint.... Habe eine Katze daheim, und der Vermieter meint wohl dass sie es ist, aber mache regelmäßig mein Katzenklo und alles sauber...

@Interesierter

Richtig!

Ich war allerdings davon ausgegangen, dass die Fragestellerin der fristlosen, wenngleich rechtsunwirksamen Kündigung zugestimmt hat = einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses.

Hallo, vielen Dank für deine Antwort erstmal :)

Also in der fristlosen Kündigung steht noch mit drin: “Hilfsweise kündige ich ordentlich zum 31.08....“ Aber ist es denn überhaupt auch zulässig, dass der Vermieter schon einen neuen Vertrag mit einem Nachmieter macht, ohne dass ich überhaupt schon eine Wohnung habe?

Lg

@CookieMidna

Ja, das darf er selbstverständlich.

Was verstehst du unter Geruchsbildung? Wodurch und wie ist diese (wenn überhaupt)Jedenfalls ist die derzeitige fK unwirksam, da zuvor  keine Abmahnung erfolgte (oder doch?). Du musst also nicht ausziehen. Der Vermieter glaubt, seiner Willkür freien Lauf lassen zu dürfen. Dass er bereits deine Wohnung neu vermietet hat, ist sein Pech. Der neue Mieter darf vom Vermieter Schadenersatz fordern.

Ja die Abmahnung kam.... Die Geruchsbildung soll von meiner Katze kommen, aber wie schon zuvor in einem Kommi geschrieben, mache ich das Katzenklo regelmäßig sauber und meine Katze ist stubenrein... Noch dazu werden mir Messizustände vorgeworfen... Ich bin ehrlich und sage dass ich nicht immer ordentlich bin, aber Messizustände sind das nun wirklich nicht...Ich habe auch den Verdacht dass der Vermieter während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung war, aber beweisen kkann ich das natürlich nicht...

@CookieMidna

Nun ist zumindest geklärt, dass abgemahnt wurde. Theoretisch wäre danach erst nach fehlender Abstellung des Grundes eine Kündigung möglich. Allerdings ist eine Abmahnung lediglich formal erforderlich. Rechtliche Konsequenzen hat sie eher nicht. Vor Gericht müsste nämlich der Vermieter beweisen, dass und wann derartige behauptete Geruchsbelästigungen auftraten und von wem festgestellt.Gegebenenfalls wären dazu Zeugenaussagen erforderlich.

Ich rate, der FK bzw. der fristgerechten hilfsweisen Kündigung  schnellstens schriftlich per Einwurfeinschreiben zu widersprechen, mit der Begründung, dass du die Anwürfe sämtlichst bestreitest. Nun käme der V. in die Beweispflicht bzw. -not. Ob du in der Wohnung ansonsten alles immer Tipp Top hast, spielt überhaupt keine Rolle. Sollte der RA des V. vor Gericht vortragen, dass der V. das persönlich festgestellt habe, käme die Frage zwingend, wie er das gekonnt habe. Da käme nämlich heraus, dass er sich unberechtigter Weise Zutritt zu deiner Wohnung verschaffte und damit strafbaren Hausfriedensbruch beging.

Im Übrigen bedarf eine Vermieterkündigung (wie auch die eines Mieters) keiner Zustimmung der anderen Partei.

Die voreilige Neuvermietung mit allen Konsequenzen geht zu Lasten des Vermieters.