Darf der Vermieter im Garten den ganzen Tag Holz schneiden?

9 Antworten

Mehrfach betonst du, dass der Vermieter im vermieteten Garten Zutrittsrecht hat. Entweder ist der Garten nicht vermietet sondern nur zur Nutzung den Mietern überlassen, oder im Mietvertrag ist dem Vermieter ein Nutzungsrecht im vermieteten Garten eingeräumt.

Woran machst du deine Behauptung fest?

An einem Werktag außerhalb der Ruhezeiten darf er das durchaus.

Er muß die Ruhezeiten einhalten. Kannst dich bei deiner Gemeinde danach erkundigen.

Er muss zumindest die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr und ab 20 Uhr einhalten. Sonntags darf er nicht sägen.

Ist der Garten denn vollständig zur Nutzung an euch vermietet?

Ja schon aber er darf halt auch jederzeit kommen...aber den ganzen Tag sägen ist wirklich echt anstrengend