Darf der Vermieter Energiesparlampen im Haus ablehnen, immer hin sparen LED Lampen bis zu 90% Strom und ich muss ihn ja mit bezahlen?

10 Antworten

In den "öffentlichen" Räumen, Sprich Treppenhaus oder sowas kann der Vermieter wohl entscheiden. 

In deinen Vier Wänden du wohl selbst, außerdem frage ich mich, woher er dann wissen sollte was du für Lampen nutzt. Also von daher eigentlich egal, würde ich sagen!

Der Vermieter kann zwar Energiesparlampen in Deinem Wohnbereich ablehnen aber nicht verbieten.

Günter

Der Vermieter kann zwar Energiesparlampen in Deinem Wohnbereich ablehnen

Mit welcher Begründung? Das geht ihn doch überhaupt nichts an!

@albatros

Du hast offenbar meine spitze Zunge der deutschen Sprache nicht verstanden.

Wenn jemand irgend etwas ablehnt, bedarf es keiner Begründung, da eine Ablehnung lediglich den eigenen Standpunkt zu einer Sache beschreibt.

Gleichwohl kann er es (anderen) nicht verbieten, da der eigene Standpunkt im Zweifel kein Maßstab ist.

So kannst Du zum Beispiel bunte Socken ablehen, anderen aber nicht verbieten, bunte Socken zu tragen.

Günter

Sein Haus, Seine Entscheidung wenn es um Gemeinschaftsräume wie Flure geht.

darf der vermieter energiesparlampen im haus ablehnen?

Ja, denn die Nutzung "normaler" Lampen verstößt nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Letztendlich ist die tatsächliche Einsparung bei dem Hauslicht marginal. Wenn es hoch kommt, spart Ihr vielleicht 4-5 EUR im Jahr.

Ihr könnt natürlich dem Vermieter anbieten, die Leuchtmittel aus Eurer Tasche zu bezahlen. Generell geht es eher darum, dass die Anschaffungskosten zu der tatsächlichen Stromeinsparung in keinem Verhältnis stehen.

Korrekt, denn es macht nicht alles Sinn, was aus Brüssel verordnet wird. Hier wurde echte Lobbyarbeit geleistet.
Hinsichtlich Lichtausbeute im Verhältnis zur Abwärme, sind zwar Energiesparlampen im Vorteil, sollte den Vergleich allerdings bei gleicher Lichtstärke vornehmen.
Zudem für hohe Schaltzyklen (Lastwechsel), wie z.B. in Treppenhäusern, HWR etc. eher weniger geeignet.
Zudem ist die Abwärme normaler Glühlampen kein echter Verlust, solange innerhalb der thermischen Hülle betrieben.

innerhalb der wohnung darf der vermieter keine vorgaben darüber machen, welche leuchtmittel verwendet werden.

in allgemein zugänglichen bereichen darf er sehr wohl mitreden, welche Leuchtmittel verwendet werden.

lg, Anna