Darf der Vermieter eines Hauses ohne weiteres einen Baum im Gartenn fällen ?

6 Antworten

Steht der Baum auf einem Grundstück, dass Ihr gemietet habt, oder auf einer gemeinschaftlichen Fläche?

Kann der Vermieter ohne weiteres einen schönen gesunden Baum fällen?

Je nach lokaler Satzung und der Art des Baumes kann er das ggfs. tun.

Dafür braucht er eine Genehmigung, die sogenannte Baumfällgenehmigung. Außer es handelt sich um Obstbäume.

Dafür braucht er eine Genehmigung, die sogenannte Baumfällgenehmigung. 

Das kommt auf die Größe bzw. den Stammdurchmesser an.

wenn die kommune keine baumschutzverordnung/satzung hat kann er immer fällen

Sein Grundstück/Garten - sein Baum.

Sofern da keine Genehmigung nötig ist darf er den Baum fällen.

Sofern da keine Genehmigung nötig ist darf er den Baum fällen.

Genau, das ist der Punkt. Deshalb ist deine Antwort leider nur wenig hilfreich.

@lohne

Das wäre doch das Problem des Eigentümers/Vermieters, nicht des Mieters.

@lohne

@Lohne   glaubst Du allen Ernstes, dass irgenjemand in diesem Forum Dir beantworten kann, ob Dein Vermieter eine Genehmigung braucht und ob er eine hat oder nicht?

Es reicht nicht wenn der Herr Hirn vom Himmel wirft, benutzen muss man es schon selber.

Wie TimmyEF bereits gesagt hat, wenn der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt (einsehbar bei der Gemeinde), darf er den Baum, so dieser eine bestimmte Höhe und Stammdurchmesser hat, nicht fällen.

Ansonsten liegt das in seinem eigenen Ermessen.

erstmal ist es sein eigentum,dann wenn er die erlaubnis der kommune hat bei baumschutzverordnung ja.wenn keine vorhanden braucht er niemand fragen und liegt in seinem ermessen