Darf der Vermieter einen Zeugen bei der Wohnungsübergabe verweigern und dürfte er die Übergabe verweigern/beenden, wenn doch einer anwesend ist?

5 Antworten

Nehmt auf alle Fälle einen Zeugen mit. Sollte er dann "Abbrechen", hat ER schlechte Karten! Es ist euer Recht, Zeugen zu haben. Lasst euch NICHT Einschüchtern!

Warum die Forderung Blödsinn ist, wurde ja von anderen hier schon beschrieben. Ich rate euch, alles möglichst kleinlich zu dokumentieren. Wenn er beim Einzug schon solche Spielchen treibt, wisst ihr ja, mit wem ihr es zu tun habt.

Sollte doch eine Person anwesend sein, schrieb er würde er die Übergabe abbrechen, gehen und uns den "entschandenen" Schaden in Rechnung stellen.

Verlangt von ihm eine Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise. Er wird keine liefern können, weil es keine gibt.

Natürlich könnt ihr einen Zeugen hinzu ziehen. Bricht der Vermieter die Übergabe aus diesem Grund ab, ist er selbst dafür verantwortlich.

Dazu hat er kein Recht! Nehmt auf jeden Fall einen Zeugen mit.

Nein, es ist euer gutes Recht einen Zeugen bei der Übergabe hinzuzuziehen.

Solange ihr da jetzt nicht fünfzig Leute auftauchen lasst, die die eigentliche Übergabe behindern könnten, ist dem nichts entgegenzusetzen.

Einen Schaden kann ich da nirgendwo sehen, der dem Vermieter entstehen könnte, es sei denn er möchte aus der von ihm provozierten Verzögerung einen Schaden machen.

Dadurch dass er die Situation aber provoziert bzw verzögert, seid ihr für den eventuell entstandenen Schaden nicht verantwortlich, sondern er selbst.

Da ihr jung seid, scheint er sich Hoffnungen zu machen, euch mit dramatisierten "Schäden" einen Teil der Kaution noch abluchsen zu können.

Nehmt auf jeden Fall den Papa mit dazu!

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