Darf der Vermieter einem Nachmieter einen Termin versagen?
Wir wollen 1 Monat vor Kündigungsfrist, ausziehen und haben Nachmieter gefunden zum 1.4. (die Kündigung wird erst zum 30.4 gültig). Der Nachmieter wollen außerdem die Wohnung "as it is" übernehmen, also selbst beim Einzug streichen (sonst gibt es nichts zu renovieren in der Wohnung). Jetzt hat der Vermieter den Nachmieter akzeptiert und einen Vertrag mit ihm unterschrieben, der aber erst zum 1.5. startet. Alle Nachfragen haben ergeben: solange wir im Vertrag sind, kann der das nicht machen. Dann hieß es, der Nachmieter wolle das nicht. Der Nachmieter macht große Augen und weiß nichts von seinem "Nichtwollen", da er seine Wohnung auch zum 30.3 gekündigt hat. 1. Darf denn der Vermieter überhaupt solchen vereinbarten Einzugstermin stören, wenn er den Nachmieter ja eigentlich akzeptiert hat und in der Wohnung zwischendurch keine Reparaturen durchgeführt werden? 2. Der Vermieter sagt, ich soll aber trotzdem Wände streichen. Das ist doch unsinnig, denn wenn ich streiche und der Nachmieter in seine Wunschfarbe streicht, fallen irgendwann Tapeten von der Wand! Darf er das verlagen, wenn der Nachmieter aber selbst streichen will? 3. Und in Anhang noch eine Frage: eigentlich soll Untermiete mit dem Vermieter abgesprochen werden, sonst droht eine fristlose Kündigung. Was passiert aber, wenn wir mit dem Nachmieter entgegen des Willens unseres Vermieters einfach einen Untermietvertrag eingehen? Gekündigt haben wir ja schon, was kann uns noch passieren?
8 Antworten
Der Vertrag mit dem Nachmieter ist gültig. Die von Euch mit dem Nachmieter getroffene Vereinbarung muss der VM nicht akzeptieren.
Wie lange wohnt Ihr denn schon in der Wohnung bzw. was genau und wie steht hinsichtlich der Renovierung, des Tapetenstreichens beim Auszug im MV ?
Untervermieten dürft Ihr ohne Zustimmung des VM nicht, aber Ihr könnt einen Gast bei Euch aufnehmen. Wie Ihr was untereinander regelt ???
wenn der Vertrag ab 1.5. anläuft, kann der Vermieter dem neuen Mieter das Recht verweigern, die Wohnung vorher in Anspruch zu nehmen. Er muss sich nur an den Vertrag halten, was zwischen euch vereinbart wurde, muss ihn nicht interessieren.
Ja, aber warum gibt er einen Vertrag ab dem 1.5., wenn allerseits 1.4. erwünscht ist?
Stimmt aber der Noch-Mieter kann einen Gast oder mehrere Gäste bei sich aufnehmen.
Ein Vermieter hat trotz der mietvertraglichen Vereinbarung, dass die Wohnung beim Auszug in unauffälligen Farben zurück zu geben ist, dann keinen Schadenersatzanspruch gegen den ausziehenden Mieter, wenn dieser mit dem Nachmieter die Übernahme der farbigen Wände vereinbart hat. Das Amtsgericht Neuruppin hielt es für Förmelei, wenn der Vermieter auf dem Buchstaben des Mietvertrages bestehen dürfte. Denn mit der Übernahme der farblichen Gestaltung der Wohnung sei der rechtfertigende Grund des Vermieters, von dem scheidenden Altmieter den Neuanstrich in unauffälligen Farben zu verlangen, entfallen. (AG Neuruppin, 32 C 329/07)
Zur Akzeptanz eines Mietvertrages an den Nachmieter gehören immer zwei. Deshalb verstehe ich aktuell dein Problem nicht. Zumindest ist es nicht dein Problem. Der Nachmieter hat ja wohl den Mietvertrag in der Hand gehabt UND AKZEPTIERT! Was Nachmieter angeht, das der jetzt auf der Straße steht, da bist du aus dem Schneider. Renovierung: wenn in deinem Mietvertrag steht renovieren beim Auszug, dann müsst ihr das machen. Punkt. Jedenfalls habt ihr vom 01.04. - 31.04. die volle Verantwortung für die Wohnung und die könnt ihr nicht der Vermieterin aufdrucken. Am besten sucht ihr ein Gespräch zu dritt, ob der Nachmieter schon früher in die Wohnung darf und ob er dann renovieren darf. Wenn die Vermieterin das erlaubt, ist der Rest eine Absprache zwischen dir und dem Nachmieter. Aber die Garantie und Haftung und Wohnungsübernahme gegenüber der Vermieterin liegt bei euch. Auch die Kaution muss nicht früher ausbezahlt werden. ich persönlich finde das jetzt auch nicht okay, wenn du dich vor den Renovierungsarbeiten drücken willst und der Nachmieter dann sowohl beim Einzug als auch beim Auszug renovieren soll. Aber das müsst ihr klären. Und denkt dran: egal was vereinbart wird, vor Gericht zählt ausschließlich Schriftliches.
Ich rate an der Stelle ein Gespräch zu dritt zu suchen - dem Vermieter ist sicher nur wichtig, dass er keinen Nachteil aus der ganzen Sache hat. Warum sollte er euch alle ärgern wollen, das erscheint mir sehr unwahrscheinlich.