Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft ohne mein Wissen und demzufolge ohne Einverständnis nach 2 Jahren Mietverhältnis einholen?

5 Antworten

Ohne eine Einverständniserklärung dürfte der Vermieter von der Schufa gar keine Auskunft erhalten. Es ist also verwunderlich, dass ihm überhaupt Auskunft gegeben wurde.

Ja, das ist eigenartig. Nach mehrmaligen Anrufen bei der Schufa hat man mir mitgeteilt, dass diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Nur möchte ich meinen Vermieter diesbezüglich gerne anschreiben

Du schreibst eine "erneute Auskunft" einholen.

Heißt für mich Du hast ihm eine Einverständniserklärung gegeben.

Die Frage ist, ob diese Einverständniserklärung zBsp zeitlich begrenzt wurde, oder nur einmalig erteilt wurde oder ob ein Widerspruch nach einmaliger Einholung hätte erfolgen sollen. Da musst Du Dir die Vollmacht nochmal genau ansehen.

Ohne die, hätte er auch eigentlich gar keine Auskunft bekommen.

Außerdem würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn Du alles bezahlst, kann Dir Dein Vermieter doch gar nichts.

Danke für deine Antwort. Ich werde ihm mitteilen, dass ich die einmalige Einverständniserklärung widerrufe, zumindest so ähnlich. Gab wirklich keinen Grund

@Strawberry40

Du hast es nicht verstanden. 😉Eine einmalige Erklärung brauchst Du nicht zu widerrufen. Die gilt auch nur für eine Einholung.

@Madita69

Ich habe das schon verstanden. Nur möchte ich ihn damit ebenfalls auffordern, dies zu unterlassen.

@Madita69

Ich danke dir 😊

Es kommt darauf an, wie die Schufa-Klausel im Mietvertrag formuliert ist.

Allerdings selbst wenn das sehrAllgemeingültige formuliert sein sollte, muss er die Abfrage zumindest ansatzweise begründen können. Ein "ich mache das immer alle zwei Jahre" o. ä. dürfte nicht reichen.

Habe gerade nachgeschaut. Es steht da drin, "berechtigt in Einzelfällen". 🤔

@Strawberry40

... dann muss er den Einzelfall begründen können.

Mich wundert, daß die Schufa Dich diesbezüglich per E-Mail informiert hat👀

Ich habe dort ein kostenpflichtiges Konto. Da wird man bei Bewegungen informiert

Achso....ok

Er hat keinen Anspruch darauf

Danke für die schnelle Antwort. Wie könnte ich es in einem Schreiben an den Vermieter begründen?

@Strawberry40

Die Frage ist, wie er das begründet, denn er veletzt ja deine Rechte. Du kannst ihn auffordern das zu unterlassen.

@Nordan

Er reagiert auf meine Anfrage nicht

@Strawberry40

hast du einen Schaden dadurch? Im Grunde kann es Dir doch egal sein

@Nordan

Nein, Schaden gibt es keinen. Nur das Mietverhältnis ist etwas gestört

@Strawberry40

nu, das muss es wohl sein, er macht das ja nicht grundlos

@Nordan

Das bezweifle ich. Aber danke für Deine schnellen Antworten

@Nordan

Ja, hat er ... seine Privatsphäre wurde gestört. Zudem weis er nicht, was der Vermieter mit dieser Information anstellt oder welche Schlussfolgerungen er daraus zieht.

Mit deiner Logik liesse sich jeder Verstoß gegen Datenschutzgesetze legitimieren.