Darf der Vermieter die Kosten für Solaranlage auf Mieter umlegen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Viktorgermann, zunächst ist zur Beantwortung Deiner Frage die mietvertragliche Vereinbarung wesentlich: Sind die Kosten für eine Solaranlage dort als umlagefähig aufgeführt oder ist die Formulierung im Mietvertrag so abgefasst, dass man die Solaranlage als Bestandteil der Heizungsanlage darunter fassen kann? Sollte dieses nicht so sein ist es einfach - dann brauchst Du garnichts zahlen.

Könnte man die Kosten der Solaranlage jedoch als umlagefähig vereinbart ansehen, so lautet ein Grundsatz, dass nur regelmäßig fällige Kosten für Wartung und Unterhaltung und zum Betrieb der der Anlage umlagefähig sind. Darunter gehören eben die Kosten z. B. für den Installateur, der nachsieht ob alles ok ist und bleibt, Material (z. B. Spezialflüssigkeit) welches regelmäßig aufgefüllt und erneuert werden muss und Strom, der für den Betrieb unabdingbar ist.

Hat der Vermieter jedoch andere Kosten, z. B. für die Installation der Anlage selbst, in die Betriebskosten gerechnet, so ist dieses sicher unzulässig. Ebenso dürfte die Anmietung der Solaranlage nur umlagefähig sein, wenn diese (die beabsichtigte Anmietung) ZUVOR den Mietern bekanntgegeben wurde.

Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Ich würde denken, er darf die Kosten nicht umlegen, zum einen bekommt er mit Sicherheit Fördergelder - die dann rausgerechnet werden müssten - zum anderen kann er die Kosten über die Steuer absetzen. Wenn er sich die Anlage dann noch von den Mietern zahlen lässt, hätte er ja ein gutes Geschäft gemacht...!

Wartungskosten kann er mit Sicherheit umlegen.

Würde mich von einem RA beraten lassen.

Interessante Frage.. denke, das KOsten für Wartung und UNterhaltung wohl vom Mieter zu tragen sind, jedoch die Kosten der INstallation eben nicht, da ja bereits eine Heizungsanlage und Warmwasserbeiteung vorhanden war...

Das ist rechtlich noch nicht ganz entschieden ob er das darf .Wende dich an den Mieterschutzbund

Hallo Viktorgermann,

ich hatte auch Problem mit meiner Betriebskostenabrechnung. Mein Vermieter wollte von mir 485,12 nachgezahlt haben. Ich konnte mir das gar nicht vorstellen, dass ich so viel nach zahlen soll. Darauf habe ich suchte ich im Internet eine Firma die mir sagen sollte, ob diese Nachzahlung gerecht fertig ist. Und was ist das Ergebnis? Ich mus nur 34,86 Euro nachzahlen.

Also wende dich doch auch einmal an diese Firma. Vielleicht können Sie dir auch helfen. Diese Firma heißt "Hausverwaltung Sommer" und alle Informationen findest du deren Homepage www.hausverwaltung-sommer.de

Ich kann diese Firma nur danken, dass Sie die Fehler gefunden hat.

MfG Karl