Darf der Vermieter die Heizungsreparaturrechnung an den Mieter weiterleiten?

7 Antworten

Es bedurfte eines Fachmanns, um festzustellen, dass der Gashahn zugedreht war.

Ihr seid gar nicht erst auf die Idee gekommen, dass es vielleicht daran liegen könnte. Warum auch immer.

Der Vermieter ist nicht auf die Idee gekommen, vermutlich weil er der Meinung war, Ihr hättet das schon geprüft. Eigentlich durfte er davon ausgehen.

Genauso erging es erst dem Handwerker. Er wurde bestellt und er durfte annehmen, dass schon mindestens zwei Leute vor ihm den Gashahn gecheckt haben und deshalb ging er sofort an die Therme, was bestimmt nicht verkehrt war. Bestimmt hat er hier auch nicht erst eine halbe Stunde lang ausprobiert. Normalerweise schaut er sich das Ding an und prüft, ob er auf den ersten Blick was feststellen kann, bzw. welche Symptome evtl. erkennbar sind. Bevor er anfängt, das Ding zu zerlegen, muss er zum Gashahn. Entweder um zu prüfen, ob dieser überhaupt auf ist oder um ihn zu schließen, bevor er die Therme zerlegt. Wenn er also normal gearbeitet hat, sind lediglich ein paar Einsatzminuten angefallen + Wegekosten + evtl. Vorbereitung im Betrieb.

Das wird dann auf der Rechnung stehen und ich nehme an, dass es nur fair ist, wenn Ihr diese Rechnung ohne zu meckern bezahlt, denn der Ursprung des Fehlers ging eindeutig von Euch aus.

Der Gashahn war erstaunlicherweise ausgestellt, vielleicht durch das anlehnen unseres Staubsaugers oder die Kinder waren dran (2 und 4 Jahre).

Wieso steht in dem Raum Eigentum von Euch und warum haben Kinder zu diesem Raum Zutritt?

Ihr solltet es auf sich beruhen lassen und die Rechnung bezahlen.

Da ihr den Einsatz verursacht habt obwohl nichts defekt war, ja natürlich. Das nächste mal vorher eigene Fehlerquellen anklären.

miwell66 
Fragesteller
 05.07.2018, 16:22

dachte ich mir schon, trotzdem Danke. Es ging mir nur darum, weil ich die Heizungsfirma nicht beauftragt habe, sondern mein Vermieter.

Das Absperrventil ist nicht so leichtgängig, dass durch das Anlehnen des Staubsaugers dieses völlig geschlossen werden könnte.

Wenn der Zugang ausschließlich in deiner Wohnung möglich ist, kann der Installateur natürlich dir das Wegegeld berechnen bzw. dem Vermieter als Auftraggeber, der aber von dir Ersatz der Kosten fordern.. Es gab ja keine Reparatur da nichts zu reparieren war. Reparaturkosten dürfen also nicht berechnet und müssen deshalb auch nicht bezahlt werden.

Wenn der Hahn ausgestellt war, sind Sie selbst dafür verantwortlich und müssen selbst die Kosten tragen.

Anders würde es sich verhalten, wenn die Therme defekt gewesen wäre.