Darf der Vermieter den Müll auf dem Grundstück durchsuchen?

5 Antworten

Jop, Grundstück ist sein Eigentum.

Bei einem Mehrfamilienhaus wäre es Gemeinschaftseigentum wo das Land nur zum Teil gemietet ist.

Weggeworfen ist nicht mehr dein Eigentum, somit darf der Eigentümer des Grundstücks und der Mietwohnung auch an den Müll.

Fremde würden sich dadurch in der Regel jedoch des Landfriedensbruchs schuldig machen.

Da bin ich skeptisch, denn erstens ist nicht klar ob Mehrfamilienhaus oder Vermieter mit mehreren Objekten. Zudem gehört die Tonne und der Inhalt nicht dem Vermieter sondern dem Entsorger. Selbst wenn ein Haus gemietet ist, ist es für die Zeit des Mietens Eigentum der Mieter und betreten des Grundstückes im Grunde Einbruch darstellen, denke ich. Wie du auf Landfriedensbruch kommst entzieht sich mir.

@PlueschTiger

Privatgrundstück = Landfrieden...

Unbefugtes betreten ist Landfriedensbruch.

Die Mülltonne wird wohl auf Privatgrundstück stehen?!

@PlueschTiger

Es ist eine Doppelhaushälfte (2 Mieter) und der Vermieter wohnt ein paar Kilometer weiter weg. Keiner von uns beiden Mieter möchte ihn auf dem Grundstück, weil er "Eigen" ist.

Die Tonnen stehen ja auf dem Grundstück, sogar hinter einer Türe im Garten der Mitgemietet ist.

@slamt

Scheiss Vermieter... wenn ers regelmässig macht, evtl wegen Nachstellung.

Aber habt ihr ihn mal darauf angesprochen?

@slamt

Bezahlt und ihr die Müllentsorgung direkt, als direkter Vertragspartner des Entsorgers oder ist das Teil der Miete?

@PlueschTiger

Müll ist Müll das geht nicht in Eigentum des Entsorgers über wenns in der Tonne ist. Las das beraten wenn du keine ahnung hast!

@Sensibelchen19

Wenn der Mieter direkter Vertragspartner des Entsorgers ist, hat der Vermieter nichts damit zu tun, er hat dann auch keine Pflichten den korrekten Inhalt zu gewährleisten, dafür wäre bei einem direkten Vertragsverhältnis der Mieter selbst zuständig.

Ja und nein, Müll wird auch Eigentum des Entsorgers. Beispielweise wenn du Sperrmüll raus stellst. In dem Fall hat der Müll theoretisch 2 Besitzer dich und den Entsorger. Beide können theoretisch einen Flederer wegen Diebstahl anzeigen. Das ist das was ich mal im Fernsehen von einem Ensoger gesehen habe, der darauf verwies das wegnehmen von Schrott oder anderen raus gestellten Dingen, Diebstahl ist, weil es Eigentum des Entsorgers ist. Mit dem Abholungsauftrag, tritt der Besitzer den Besitzanspruch im Grunde an den Entsorger ab.

@PlueschTiger

^^ Dies wollte ich gerade als Beispiel benennen.

@PlueschTiger

Besitz und Eigentum sind 2erlei du TROLL

@slamt

Willst du lieber Trolleratung dann las ichs sein ;)

@Sensibelchen19

Wenn du besser bist biete Fakten, welche über mein zusammen kramen von Gehört, gesehen, gelesen und irgendwie erinnert hinausgehen, doch außer Troll Vorwürfe welche gegen die Plattform Regeln sind, hast du auch nichts zu bieten.

Muss in einem Punkt leider etwas zurück rudern, denn laut Anwälten ist Sperrmüll zumeist Herrenlos.

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/

Jedoch sieht es der Abholer = Entsorger wohl anders.

"Grundstück ist sein Eigentum." also ist dürfte der Vermieter auch bei dir in die Wohnung, weil es sein Eigentum ist?

@slamt

Er hat das recht aus bestimmten Gründen die Wohnung auf ankündigung zu betreten JA

@slamt

Nein der Vermieter darf nicht ohne Zustimmung des Mieters in vermietete Wohnungen, nicht mal die Polizei. Selbst Polizei darf es nur mit Gefahr in Verzug oder Gerichtsbeschluss.

@Sensibelchen19

Es geht hier nicht um Brand oder schwere Wasserschäden, etc. Wir reden über einen Normalfall. Normal darf der Vermieter nicht die Wohnung betreten, dafür gibt es genügend Urteile und Nachweise.

@PlueschTiger

doch darf er, halt bitte deinen mund wenn du keine ahnung hast.

@slamt

doch, es gibts 1000 gründe die er vorbringen kann.

@Sensibelchen19

Das ist ein Grundrecht. § 13 Grundgesetz. Unverletzlichkeit der Wohnung.

Du darfst wenn du es anders siehst gern den Paragraphen aufzeigen der besagt das es anders ist.

@PlueschTiger

Troll geh weg! Das leichteste wäre, wenn er Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen auf seine Kosten machen möchte. Dazu ist er davon ab verpflichtet. Daneben gibts weitere Gründe. Aber ich bin nicht hier um Trolle zu füttern.

@PlueschTiger

§ 13 GG stimme ich zu. Gilt dies auch für Grundstücke?

@Sensibelchen19

Modernisierungen oder Reparaturen müssen i. d. R. angekündigt werden. Dies ist aber hier nicht der Fall und weicht vom Thema ab.

@slamt

steht oben du troll...

@slamt

NEIN DU TROLL man begriffsstutzig bis zum geht nicht mehr -.-

@Sensibelchen19

Und? So weit wir wissen ist nichts davon der Fall. Selbst dann ist es im Grunde nur mit Genehmigung des Mieters oder per Gerichtsbeschluss möglich um per Gerichtsvollzieher die Modernisierung Zwangs durchzusetzen, wenn gerechtfertigt. Der Vermieter allein darf ohne Genehmigung nur in extremen Ausnahmefällen in die Wohnung. Selbst wenn er sich unter Vorwand Zutritt beschafft kann er Gefahr laufen angezeigt zu werden.

Der einzige der als Troll rüber kommt bist du.

@PlueschTiger

jaja leb weiter in deiner begriffstutzigen welt

@PlueschTiger

Kann ich Nutzer hier blocken, wenn ja wie?

@slamt

Schon mehrfach im Ideenpool gewünscht, aber penetrant verweigert seitens Plattform, geht nur der Persönliche Shadow Bann, einfach Ignorieren. Zu dem Thema Sperrmüll und Eigentum habe ich noch eine Gegenteilige Quelle gefunden. Ich weiß ist, nicht Thema hier, aber Link ist in Kommentar oben. Ist aber sehr unwahrscheinlich das man dem Vermieter mit den selben Rechtsgrundlagen beim durchwühlen des Mülls ärger machen kann.

@PlueschTiger

Okay... Ich blick kaum noch durch hier...

Nochmal zur Frage: Darf der Vermieter auf ein gemietetes Grundstück den Müll durchsehen? Wenn die Tonne auf der Straße steht würde es mich nicht stören, aber auf dem Grundstück.

Gehts noch?

Behalt doch Deinen Müll.

Im übrigen ist in der Regel der Grundeigentümer Vertragspartner des Entsorgungsunternehmens bzw. der kommunalen Müllabfuhr und somit für die Mülltrennung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verantwortlich.

Der Vermieter darf das Grundstück seines Mieters nicht mal ohne Absprache betreten. Geschweige denn in seiner Mülltonne rumwühlen.

Ich frage mich warum der Vermieter das tun sollte. Es wird bezahlt für die Größe der schwarzen Tonne, mehr nicht.

Wenn man mir als Vermieter das verbieten würde wäre ich auf der Stelle misstrauisch, ob der jenige nicht was zu verbergen hat.

Und dann.............................

Dinge die dem Vermieter nichts angehen. Es gibt genug Vorfälle, welche zu Mieterschutzgesetze führten.

@PlueschTiger

Mann! Wenn wegen jedem Pfurz mit dem Gesetzbuch gewunken wird ist bald nur noch Unfrieden! Wenn ich nix zu verbergen hab kann der Vermieter die Tonnen durchsuchen soviel er will, wenns ihm Spass macht.

Jeder Mensch hat halt so seinen Spleen, soller auch solange es harmlos ist.

@Minijobopa

Ja aber der Spleen mancher Vermieter entscheidet ob eine Familie ihre Wohnung behalten darf oder nicht. als Vermieter solltest du die Kindereien weswegen Kollegen Menschen aus den Wohnungen gekündigt haben kennen.

@PlueschTiger

Es dürfte schwer sein einer Familie aufgrund des Tonneninhalts zu kündigen.

Da muss bewiesen werden werden dass sie falsch befüllt hat, wenn allerdings eine Intriege im Spiel ist oder sie es wirklich nicht genau nehmen mit der Trennung wirds schwierig.

Er kann ja den Müll kontrollieren. Ein Tag vor Abholung, ich (wir) möchten ihn nicht auf dem Grundstück.

@slamt

Ihr habt aber nur die Wohnung gemietet, nicht das Grundstück---oder?

@Minijobopa

Das Grundstück wurde mitgemietet. Bedeutet in diesem Fall, dass das Grundstück durch zwei geteilt wird.

Normalerweise ist das Grundstück ja nur zur Mitnutzung geeignet, dann würde ich es verstehen, aber hier ist das Grundstück tatsächlich mitgemietet wurden.

Hintergrund: Der andere Mieter hat das Objekt mit Grundstück verkauft und hat lebenslanges Wohnrecht und ist unkündbar und steht sogar noch im Grundbuch. Ich denke mal aufgrund dieser Tatsache hat der aktuelle Vermieter das Grundstück mitvermietet.

Hallo slamt,

ich versuche mich mal mit einer eigenen Antwort.

Wichtig ist nach meiner Recherche, der Fakt, was ist es für eine Tonne? Privat, nur für eine Partei oder Sammeltonne mehrere Parteien. Wenn Privat kann man vielleicht was machen. Siehe Link.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Hausmuell-wird-durchsucht-wie-kann-ich-dies-verhindern--f160910.html

Der Link zeigt einen Fall wo das nicht geht:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Muell-der-Mieter-wird-durchsucht--f265974.html

Wie schon in den Kommentaren angesprochen kommt es auch darauf an ob ihr selbst Vertragspartner seid oder mit der Miete den Müll bezahlt (Nebenkosten). Wenn mit den Nebenkosten wäre eine Möglichkeit vielleicht als Direkter Vertragspartner mit den Entsorger einen vertrag zu machen, was aber vielleicht schwer sein könnte, da der Vermieter mit im Spiel sein könnte.

Darf der Vermieter auf ein gemietetes Grundstück den Müll durchsehen? Wenn die Tonne auf der Straße steht würde es mich nicht stören, aber auf dem Grundstück.

Er darf es deshalb nicht weil er ohne Zustimmung nicht mal das Grundstück betreten darf. Macht er es dennoch ist es Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103351-vermieter-betritt-grundstueck-ohne-erlaubnis-des-mieters

MfG PlueschTiger

Woher ich das weiß:Recherche