Darf der vermieter de Heizung von 10 uhr abends bis 6 uhr morgens abstellen?

11 Antworten

Nein.

Unstrittig ist, dass der Vermieter die Heizung nachts herunterfahren darf. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, seine Wohnung rund um die Uhr auf 20 Grad heizen zu können. Es reicht aus, wenn von sechs bis 24 Uhr für eine ausreichende Erwärmung gesorgt ist. Die Heizung darf aber nachts nicht völlig ausgeschaltet werden, 17 Grad sollten auf jeden Fall erreicht werden (AG Köln WM 80, 278).

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0106/010636.htm

Nein, die Zeit in der die volle Heizleistung zur Verfügung stehen muß, ist von 24:00Uhr bis 06..00 Uhr festgeschrieben. Es gibt auch ein entsprechenes Gerichtsurteil: OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.. Währen der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 06:00 ist die Heizungsanlage aber nicht einfach abschalten! Eine ausführliche Beantwortung einer gleichgelagerten Frage habe ich hier gefunden: http://frag-einen.com/rechtsanwalt/mietrecht/heizzeiten-2720.html Ich hoffe damit geholfen zu haben!

Nein, die Zeit in der die volle Heizleistung zur Verfügung stehen muß, ist von 24:00Uhr bis 06..00 Uhr festgeschrieben.

Wohl eher genau umgekehrt.

@albatros

Ja, Du hast recht, da wahr ich wohl abgelenkt... . Danke für den Hinweis!

Hast du schon mit deinem Vermieter über dein Problem gesprochen? - Vorher solltest du ihn auch nicht beschuldigen, etwas Unerlaubtes gemacht zu haben.

Es gibt bei Heizanlagen die sogenannte "Nachtabsenkung", welche in der Schlafenszeit die Heizleistung drosselt oder abstellt um zum allgemeinen Wohl Energie und damit Kosten zu sparen. Vermutlich ist das auch in deinem Haus so. Die Frage wäre zudem, ob du der einzige Mieter im Haus bist, oder ob noch andere Mieter dort wohnen und vom selben Problem betroffen sind.

Wenn sich mein Verdacht mit der "Nachtabsenkung" bestätigt, dann lässt sich ja vielleicht eine einvernehmliche Lösung finden, indem man die Anlage anders einstellt.

> Es gibt bei Heizanlagen die sogenannte "Nachtabsenkung", welche in der Schlafenszeit die Heizleistung drosselt oder abstellt um zum allgemeinen Wohl Energie und damit Kosten zu sparen. 

Es geht aber nicht um Nachtabsenkung sondern Abschaltung! Ist doch klar, wenn das TV auf 5 steht und der Heizkörper bleibt kalt, dass keine Absenkung sondern Abschaltung vorliegt. Das ist klar wie Kloßbrühe, oder?

Da muss man den Vermieter nicht bitten und betteln, es ist seine Pflicht, zumindest die Mindesttemp. zu gewährleisten. Zumal er doch wohl selbst die Einstellung der Anlage vornahm oder veranlsste.

@albatros

"Abstellen" darf der Vermieter natürlich nicht. Wenn es sich also nicht nur um die "Nachtabsenkung" handelt, dann ist das auch für mich ein klarer Fall. -

Beim "Wissen" oder "Meinen" mancher Fragesteller bin ich nur mit Vorverurteilungen etwas zurückhaltender als offenbar du. Und mich wundert, dass du weißt, dass die Heizkörper bei Stellung "5" beim Fragesteller kalt geblieben sind. Ich konnte das zumindest in der Frage noch nicht lesen.

Darf der vermieter de Heizung von 10 uhr abends bis 6 uhr morgens abstellen? 

Grundsätzlich heißt die Antwort #### **NEIN #### Der Mieter hat Anspruch auf Wärmeversorgung (wie auch die von warmem Wasser) rund um die Uhr. Dabei müssen zwischen 23 und 6 Uhr zumindest 18°C erreichbar sein und zwischen 6 und 23 Uhr 20 bis 22° C. Ist das nicht der Fall, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. Bei Unterschreitung dieser Temperaturen um einige Grad wären das bis zu 20% der Bruttomiete. Bei Totaler Abstellung und erheblicher Unterschreitung dieser Mindesttemperaturen könnten auch bis zu 50% Minderung in Frage kommen.

Klar darf nachts abgesenkt werden, trotzdem müssen die Mindesttemperaturen gewährleistet werden. Das Argument, es würden Heizkosten gespart ist unsinnig. Wenn man dem folgte, könnte die Heizung ja ganz abgestellt werden und es würden noch mehr Kosten gespart.

Einsparen kann der Mieter generell, wenn er selbst regulieren kann (über das Thermostatventil) wie warm er es gern hätte. Das trifft natürlich dann nur auf den verbrauchsabhängigen Teil zu. Der nach Wohnfläche zu bemessende Anteil (Grundkosten) fällt immer an im entsprechenden vereinbarten Verhältnis.

Deine Aufgabe ist es, dem Vermieter schriftlich den Mangel anzuzeigen und eine Frist von zwei Werktagen zu setzen. Ändert er nichts, dürftest du über den Minderungsbetrag hinaus noch einen Teil der Bruttomiete zurückbehalten, bis der Mangel abgestellt ist. Das wäre das etwa Dreifache des Minderungsbetrages. Je nach seiner Höhe könnten das dann zusammen bis zu 100% deiner Miete sein die du nicht zahlst. Dadurch wird der Druck auf den Vermieter erheblich vergrößert. Wenn der Mangel abgestellt ist, ist der Zurückbehalt nachzuzahlen, Die Minderung natürlich nicht. Deinen Brief an den Vermieter bitte per Einwurfeinschreiben. Die Frist datumsmäßig festlegen.

Bist du sicher, dass er sie abstellt oder vielleicht doch nur runter reguliert ?

Ich habe bei mir im Haus auch die Heizung m Zeitraum 22 Uhr bis 5 Uhr nahezu ausgestellt, denn da brauchen wir keine Heizung und wenn wir morgens um kurz nach halb sechs ins Badezimmer gehen, dann ist das Wasser schon heiß und das Bad auch schon mollig warm.

Das ist nichts außergewöhnliches dass man Nachts die Heizung so einstellt.

Selbst wenn ich die gesamten heizungen komplett hochdrehe wirds nicht wärmer, also würde ich schon sagen es ist komplett aus?

Und naja wenn es um 6 erst angestellt wird bringt es mir wenig, da muss ich meist schon unterwegs sein.. Und mit eis wasser duschen im winter ist auch nicht grade toll.

@cothy

Eiswasser klingt tatsächlich nach AUS !

Sprich mit deinem Vermieter, dass du deutlich früher das Haus verlässt und gerne dann auch schon das dir zustehende warme Wasser hättest.

@DrBob1

Okay, das muss ich..

Danke!

@cothy

Viel Erfolg dabei. Lass dich nicht gleich abwimmeln, wenn er vom sparen und Kosten redet.

@cothy

Nee, musst du nicht. Der Vermieter ist in der Pflicht die Mindesttemperaturen zu gewährleisten.