Darf der Vermieter das Kellerabteil ausräumen?

11 Antworten

Die Situation hat nichts mehr mit Besuch zu tun. Der wäre zu konstatieren, wenn der Besuchte sich in der Wohnung aufhielte und nicht monatelang abwesend ist.

Vielmehr liegt hier tatsächlich eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor. Nach vergeblicher höchstens zweimaliger Abmahnung wäre eine fristlose Kündigung durchaus angemessen. Die Abmahnung bitte per Einwurfeinschreiben an beide Eheleute adressiert.

Prinzipiell ist das vorgehen in Ordnung, nur die Frist finde ich etwas kurz. Das könnte eventuell zu Problemen führen für den Vermieter da man nicht unbedingt davon ausgehen kann das das in diesen 4 Tagen auch jeder Zuhause ist und den Zettel auch sieht.

Ja. So was darf der Vermieter.

Alle wurden informiert und es gibt eine angemessene Frist.

KirstenSe  02.11.2018, 10:34

Was ist an 4 Tagen angemessen?

MaryLynn87  02.11.2018, 10:42
@KirstenSe

Du wirst es doch schaffen, innerhalb von 4 Tagen eine Zettel zu nehmen, deinen Namen drauf zu schreiben, in den Keller zu gehen und den Zettel an dein Abteil zu kleben.

KirstenSe  02.11.2018, 10:45
@MaryLynn87

Dh niemand darf länger als 3 Tage in Urlaub fahren? Im Krankenhaus sein? Oder einfach krank zu Hause auf der Couch liegen?

Davon ab gibt es genug Menschen, die 1-2× die Woche einkaufen gehen und ansonsten ihre Couch nicht verlassen.

Von unbedarften Menschen, die fröhlich am schwarzen Brett vorbeigehen ohne Aushänge zu lesen mal zu schweigen, denen konnte man ja eigene Schuld unterstellen

Das schaffen ist nicht das Problem, das Problem ist, dass einen die Info erreichen muss.

MaryLynn87  02.11.2018, 10:47
@KirstenSe

Das ist aber nicht Problem des Vermieters sondern des Mieters.

KirstenSe  02.11.2018, 11:23
@MaryLynn87

Natürlich

Aber der Vermieter darf ja nicht einfach Probleme verursachen. Wenn die Heizung nicht geht ist das ja auch das Problem des Mieters - aber der Vermieter muss es lösen.

Hier liegt kein Akutes Problem oder gar eine Gefahr vor, somit muss der Vermieter auch alle Mieter in Kenntnis setzen. Es geht hier schließlich um einen erheblichen Eingriff in die Personlichkeits- und Besitzrechte

Ja das darf er. Wobei mir die 4 Tage etwas kurz vorkommen. WAs wenn einer in Urlaub ist? Der hat ja so keine Chance, sein Eigentum zu sichern.

Natürlich, der Vermieter räumt ja nur die Abteile, die niemanden gehören, da ja jeder Mieter aufschreibt/angibt, welches seins ist.

Allerdings finde ich die Art und Weise bedenklich, denn ein Mieter, der gerade im Urlaub ist oder im Krankenhaus, der bekommt davon nichts mit. Bei einer Frist von 4 Tagen reicht es schon, wenn man einfach nur krank zu Hause ist.

Wenn dies nur der erste Schritt ist, ist es ok. Meines Erachtens müssen aber alle Mieter, die sich nicht eingetragen haben, danach kontaktiert werden. Erst wenn alle eine Chance hatten, ihr Kellerabteil anzugeben, dann dürfen die nicht belegten geräumt werden.

Sollte sich in einem geräumten Abteil nicht nur Müll befinden, muss das meines Wissens eingelagert werden.

Ps: evtl einen Zettel darunter pinnen und draufschreiben "ich meine, aktuell sind einige in Urlaub und einer im KH", vielleicht regt das an, über die Frist nachzudenken und du erspart Nachbarn Ärger