Darf der Vermieter das Geld der Nebenkostenabrechnung einbehalten?
Der Auszug erfolgte Sept.2007.Nach Abnahme der Wohnung kam die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006.Dort hatten wir ein Guthaben in Höhe von €900.Nun wurde das Geld von unserem Vermieter nicht zurückgezahlt,mit der Begründung,es wären nachträglich davon Schönheitsreparaturen bezahlt worden-nach Erstellung des Übergabeprotokolls und nach Erhalt der Kaution.Nun meine Frage:Darf der Vermieter das einfach so,für solche Fälle greift doch eigentlich die Kaution!?!Oder?
7 Antworten

hier versucht jemand auf ganz schnöde Art und Weise zu Geld zu kommen, was rechtlich sehr bedenklich ist
schriftliche Fristsetzung
Mahnbescheid
Gerichtsvollzieher

nebenkostenrückzahlung und kaution sind zweierlei angelegenheiten.
nebenkostenrückzahlung kann der vermieter ,mit noch ausgebliebenen schönheitsreparaturen verrechnen.
wende dich an den mieterverein, der vermieter will dich hier hacken.

ja, aber nur von der kaution, nicht von der nebenkostenabrechnung.
das ist unrechtens.
sorry, in meiner antwort fehlt ein wort:
nebenkostenrückzahlung kann der vermieter nicht ,mit noch ausgebliebenen schönheitsreparaturen verrechnen

Stimmt. Es hat eine Übergabe statt zu finden und dann kann der Vermieter die Übergabe ablehnen mit der Begründung was noch alles in Ordnung gebracht werden soll bis der Vermieter dieses Übergabeprotokoll unterschreibt. Auf alle hat er dem Mieter die Gelegenheit zu geben die Reperaturen in einer gesetzten Frist selber machen zu lassen. Nur ist das nach neusten Urteilen auch nicht mehr nötig da der Mieter die Wohnung Mietet und der vermieter für eine Ordungsgemäße Wohnbare Wohnung selbst zu sorgen hat. Alters und Verschleißreperaturen haben nichts mit schönheitsreperaturen zu tun .

Nein, er darf das Geld nicht behalten.
Mit dem Übergabeprotokoll ist die Übergabe erledigt.
Wenn er da nicht genau hingesehen hat, ist das sein Pech.
Nebenkostenvorauszahlungen sind nur für die Nebenkosten bestimmt.

Das ist absolut unzulässig vom Vermieter.
Das Geld mit Einschreiben mit Rückschein anfordern (Frist setzen) und mit rechtlichen Schritten (Anwalt) drohen.

Ist die Wohnung mit Übernahmeprotokoll ohne Beanstandungen zurückgenommen, kann er danach keinerlei Forderungen bezgl. Schönheitsrepara-turen etc.geltend machen. Damit ist es dann vorbei. Die Zurückbehaltung der Gutschrift aus NK-Abrechnung ist unzulässig und strafrechtlich relevant (ungerechtfertigte Bereicherung). Wenn er nicht innerhalb einer von dir zu setzenden Frist zurückzahlt, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das kostet nichts. Lies im STGB den entspr. § nach.
Wenn die Wohnungsabnahme mit Protokoll schon stattgefunden hat, kan er nicht DANACH noch für Reparaturen Geld einbehalten. Sowas müsste im Übergabeprotokoll vermerkt werden.