darf der Vermieter zimmer und diese kontrollieren?

12 Antworten

darf der Vermieter zimmer und diese kontrollieren ?

Die Vermieterin darf niemals ohne Zustimmung oder wichtigem Grund in das Zimmer.

Z.B. bei Gefahr im Verzuge.

Die Vermieterin betritt allerdings auch ohne zu fragen mein zimmer und "kontrolliert" / schaut die schränke durch ob ich etwas verbotenes im zimmer hab.

Das ist in meinen Augen Hausfriedensbruch.

Der Vermieter rechtfertigt sich damit das wir ja schon einen Hausschlüssel hätten und ja sonst niemand in mein zimmer könnte.

  • Der Vermieter muss Dir mehr als nur jeweils einen Schlüssel geben.

  • Ohne deine Zustimmung darf er keinen Schlüssel besitzen.

Vermieter darf keine Schlüssel behalten

Vermieter dürfen keinen Schlüssel zurückbehalten, schon gar nicht ohne Wissen des Mieters. Und sie dürfen sich damit erst recht nicht Zugang zur Wohnung des Mieters verschaffen. Das wäre nämlich Hausfriedensbruch und ist strafbar, was den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (Landgericht Berlin, Az: 64 S 305/98). Heimlichtuerei kann teuer werden: Findet der Mieter heraus, dass der Vermieter noch ein Exemplar besitzt, darf er das Wohnungstürschloss auf Kosten des Vermieters auswechseln lassen (Amtsgericht Köln, Az: 217 C 483/93).

Habe ich das recht einen schlüssel nur für mein zimmer zu verlangen?

Es nützt Dir nichts, dass Du einen oder die Schlüssel verlangst, denn Du weißt nicht, ob die Vermiterin nicht noch einen Schlüssel besitzt.

Es ist besser, wenn man das Schloss tauscht.

MfG

Johnny

Die Vermieterin betritt allerdings auch ohne zu fragen mein zimmer und "kontrolliert" / schaut die schränke durch ob ich etwas verbotenes im zimmer hab. Darf der Vermieter das? Außerdem würde es mich interessieren ob ich einen schlüssel für mein zimmer haben darf immerhin lagern dort Wertsachen

du könntest jetzt sogar gegen die vermieterin iuristisch vorgehen und selbstverständlich darfst du dein zimmer abschliessen.

In jedem Fall musst du einen Schlüssel für dein Zimmer bekommen. Deine Vermieterin darf das Zimmer nur betreten nachdem sie sich bei DIR angemeldet hat. Sonst ist es Verletzung deines Persönlichkeitsrechts.

Erstens: der Vermieter darf dein Zimmer nur in deiner Anwesenheit oder in Notfällen betreten. Zweitens muss er dir einen Schlüssel überlassen, damit du dein Zimmer abschließen kannst.

johnnymcmuff  28.09.2013, 11:03

Zweitens muss er dir einen Schlüssel überlassen

mehr als einen.

Dein Vermieter darf definitiv nicht ohne deine Erlaubnis in dein Zimmer. Er behält aber in jedem Fall einen Generalschlüssel für alle Räume, also einen Schlüssel allein für dich wird es nicht geben.

Such dir ne andere Wohnung

albatros  28.09.2013, 09:08

Wo hast du das denn her? Da liegst du gewaltig daneben. Du solltest mal zum Thema einfach googlen, da kannst du dich ganz leicht schlau machen.

johnnymcmuff  28.09.2013, 10:59

Er behält aber in jedem Fall einen Generalschlüssel für alle Räume, also einen Schlüssel allein für dich wird es nicht geben.

Immer die Mietrechtsirrtümer.

Das ist nicht richtig.

Selbst wenn man dem Vermieter erlaubt hat einen Schlüssel zu behalten, darf man das jederzeit widerufen; auch wenn man es schriftlich vereinbart hat!