Darf der Verkäufer einer Wohnung absagen aus persönlichen Gründen?

11 Antworten

Natürlich ist das rechtens. Niemand kann zum Verkauf gezwungen werden.

Natürlich ist das rechtens.

Der Makler ist nur Vermittler, auf seine Zustimmung (wenn es denn eine ist) kommt es überhaupt nicht an.

Entscheiden kann, darf und muss ausschließlich der Eigentümer. Und der kann verkaufen, an wen auch immer er will (oder eben nicht will).

Die Gründe sind dabei vollkommen unerheblich, und wenn ihm die Nase des Käufers nicht passt, dann muss man damit leben.

Der Verkäufr bestimmt ganz alleine, zu welchem Preis und an wen er verkaufen möchte; er kann die Verkaufbsicht auch jederzeit aufgeben oder wieder beleben.

Solange der Verkäufer dem Verkauf nicht zugestimmt hat; sprich den Kaufvertrag unterschrieben hat. ist es lediglich ein Angebot durch den Makler.

Somit besteht kein Rechtsanspruch für den Interessenten.

Der Verkäufer entscheidet letztendlich mit wem er einen Kaufvertrag abschließt; der Makler sucht halt die Interessenten.

Ob jemand ein persönliches Problem mit jemand anderen hat ist gesetzlich nicht geregelt, ebenso wenig wie ein Verkaufszwang dir gegenüber, der Verkäufer kann verkaufen an wen immer er möchte, er kann es sich auch anders überlegen und gar nicht verkaufen.

Erst durch einen geschlossenen Vertrag hättest Du Ansprüche auf Vertragserfüllung.