Darf der Türsteher das:gute frage:?

10 Antworten

Hi UiOi,

Türstehen scheinen leider immer wieder über die Stränge zu schlagen. Eine Handlung, wie du sie beschrieben hast, ist nicht gerechtfertigt.

Fragwürdig ist bereits, ob ein "Angriff" vorliegt. Jedenfalls ist aber zu beachten, dass bei "schwer Betrunkenen" sozialehtische Einschränkungen der Notwehr gegeben sind, so dass eine so starke Verteidigungshandlung nicht "geboten" ist (normative Gebotenheit).

Viele Grüße, JS

Hallo UiOi14,

nein, der Türsteher darf das nicht, da keine Gefahr bestand. Demnach hat er sich der Körperverletzung strafbar gemacht.

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Mit freundlichen Grüßen
GromHellScream

Naja ... er muss sich nicht wundern ..... würdet Ihr Euch gerne angrapschen lassen von Fremden? Also ich nicht ... also nicht wundern, wenn man dafür einstecken muss ....

Nein darf er nicht, sind aber nicht alle so

Nein darf er nicht. Körperverletzung bleibt Körperverletzung.