Darf der Steuerberater den Arbeitsvertrag entwerfen und ausfüllen?
Hallo :)
Ich kenne mich leider null aus, was Arbeitsrecht betrifft. Nun bin ich seit Anfang des Monats als Reinigungskraft auf Minijob-Basis angestellt (oder auch nicht?) Ich habe zwei Wochen nach Arbeitsbeginn einen Blankovertag bekommen. Dort stand nichts drin, kein Gehalt, kein Urlaubsanspruch. Ich sollte dann meine Daten ausfüllen und die Bankverbindung angeben. Eine Woche später hatte er den Vertrag, dann wieder in der Hand. Er meinte er müsste das jetzt dem Steuerberater zum ausfüllen geben (darf er das? Ist es dann noch ein normales Arbeitsverhältnis oder bin ich damit bei einer Fremdfirma angestellt?) Montag bekam ich den Vertrag genauso Blanko zurück wie ich ihn abgegeben habe. Nur eine Unterschrift vom Geschäft wo ich putze. Ich habe den Vertrag wieder zurück gegeben und gesagt, dass das noch ausgefüllt gehört. Mein Chef hat angeblich nicht drauf geschaut und das nicht gewusst. Er schickt den nun wieder zurück.
Ja, ich weiß das ich das auf Arbeit klären sollte. Ich habe keinerlei Ahnung davon und möchte keinen Konflikt anfangen, wenn ich nicht weiß was Recht ist. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
5 Antworten
Nicht erlaubt ist Steuerberatern der Entwurf oder die Erstellung von Verträgen aller Art (z.B. Gesellschafts-, Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge, Arbeitsverträge, Darlehens-, Pacht- oder Kaufverträge, etc.) oder die Überlassung diesbezüglicher Musterverträge. Gleiches gilt übrigens auch für den Entwurf oder die Erstellung von Testamenten.
Denn all diese Tätigkeiten stehen als selbstständige Dienstleistungen gleichwertig und gleichgewichtig neben den typischen Beratungsleistungen von Steuerberatern und bleiben Rechtsanwälten vorbehalten. Erbringt ein Steuerberater eine der o.g. Dienstleistungen, ohne gleichzeitig Rechtsanwalt zu sein, handelt es sich nach dem RDG um unerlaubte Rechtsberatung.
durch Steuerberaterkammern bestätigt:
ein Überlassen von Musterverträgen ist KEIN Verstoß gegen das RBerG ....
Steuerberater dürfen nur in steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Alles andere verstößt gegen das Berufsrecht.
Der Steuerberater braucht den Arbeitsvertrag ohnehin wegen Deines Gehaltes und der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (ich vermute, der Steuerberater macht die Gehaltsabrechnungen).
Du bist dann bei dem Unternehmen, nicht bei dem Steuerberater angestellt.
Viele kleine Brtiebe lassen die Personalverwaltung durch ihren Steuerberater erledigen, er macht auch die Lohnabrechnungen, An-und Abmeldungen bei den Behörden.
warte doch jetzt erst einmal ab, was du zurück bekommst.....