Darf der Steuerberater den Arbeitsvertrag entwerfen und ausfüllen?

5 Antworten

Nicht erlaubt ist Steuerberatern der Entwurf oder die Erstellung von Verträgen aller Art (z.B. Gesellschafts-, Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge, Arbeitsverträge, Darlehens-, Pacht- oder Kaufverträge, etc.) oder die Überlassung diesbezüglicher Musterverträge. Gleiches gilt übrigens auch für den Entwurf oder die Erstellung von Testamenten.

Denn all diese Tätigkeiten stehen als selbstständige Dienstleistungen gleichwertig und gleichgewichtig neben den typischen Beratungsleistungen von Steuerberatern und bleiben Rechtsanwälten vorbehalten. Erbringt ein Steuerberater eine der o.g. Dienstleistungen, ohne gleichzeitig Rechtsanwalt zu sein, handelt es sich nach dem RDG um unerlaubte Rechtsberatung.


durch Steuerberaterkammern bestätigt:

ein Überlassen von Musterverträgen ist KEIN Verstoß gegen das RBerG ....

Steuerberater dürfen nur in steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Alles andere verstößt gegen das Berufsrecht.

Der Steuerberater braucht den Arbeitsvertrag ohnehin wegen Deines Gehaltes und der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (ich vermute, der Steuerberater macht die Gehaltsabrechnungen).

Du bist dann bei dem Unternehmen, nicht bei dem Steuerberater angestellt.

Viele kleine Brtiebe lassen die Personalverwaltung durch ihren Steuerberater erledigen, er macht auch die Lohnabrechnungen, An-und Abmeldungen bei den Behörden.

warte doch jetzt erst einmal ab, was du zurück bekommst.....