Darf der Rektor mein Handy über Nacht behalten?

7 Antworten

Hallo doofenschmitz,

generelle Regelung: Handyverbot in der Schule stellt den Unterricht sicher, und Lehrer dürfen nach Schulgesetz und Allgemeiner Schulordnung (kannst du googeln!) ggf. Gegenstände wegnehmen, um das zu gewährleisten. Das ist überall so.

In der Regel, wenn die interne Schulordnung es nicht anders bestimmt, kannst du dir nach Unterrichtsschluss das Handy abholen.

Und hier beginnt dann die Trickserei: Das Sekretariat ist zu, der entsprechende Lehrer oder Schulleiter ist gerade bei Schulamt oder der Stadtverwaltung, die Sekretärin ist schon zu Hause.........Da würde ich mir, wenn ich euer Lehrer wäre, schon was einfallen lassen.

Und wenn du dann jemanden erreichst, kann es sein, dass du erst mal nachweisen musst, dass das Handy dir gehört. Dazu bekommst du es aber nicht in die Hand.

Wenn du dann keinen Kaufbeleg dabei hast, werden es deine Eltern abholen müssen.

Alles ganz legal!!!

Es gibt aber einen tollen Trick, alle Schwierigkeiten zu vermeiden. Den hast du oben schon selbst genannt.

Es gibt eine ganz einfache und legale Maßnahme, den von Dir genannten Tricks nicht ausgesetzt zu werden. Man gibt das Handy einfach nicht her. Die Forderung des Lehrers, das Handy herauszugeben ist das eine. Man muss der Forderung aber nicht nachkommen. Wenn man das Handy hergibt, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und man hat der Strafmaßnahme zugestimmt. Natürlich bleibt die Strafmaßnahme rechtswidrig, wenn das Handy länger als bis zum Schulschluss desselben Tages einbehalten wird.

Auch wenn das sicher keiner macht, aber gegen die von Dir genannten Tricks der Lehrer kann man sich wehren.

@Kuhlmann26

Hallo Kuhlmann26,

zu deiner Darstellung möchte ich aber doch einiges anmerken:

Die ASchO NRW (und ich denke, dass das in anderen Bundesländern zumindest ähnlich ist) führt aus:

(3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen,........... die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Erziehungsberechtigten erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann.

Das bedeutet, dass zunächst einmal die Maßnahme, einen Gegenstand wegzunehmen, legitim ist. Verhindert ein Schüler das, setzt er sich somit selbst ins Unrecht. Der Lehrer wird aber dann kaum zugreifen, kann aber dann die anderen Maßnahmen, wie oben dargestellt, einsetzen. Und das ganze Paket dürfte dann für den Schüler höchst unangenehm sein.

(Sind die Maßnahmen erfolglos, kämen Ordnungsmaßnahmen in Betracht, aber das würde hier zu weit führen.)

Der Lehrer kann also die Mittel einsetzen - ob er es tut, ist dann eine Sache der Klugheit. Ich hatte es nicht für sehr sinnvoll, einen Machtkampf anzufangen. Zumindest aber muss der Schüler wissen, auf was er sich einlässt, wenn er die Herausgabe verweigert.

Noch eine rein formale Sache: Unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung ist der Begriff "Straf"maßnahme nicht korrekt. Die Schule gehört zur Exekutive, darf also nicht strafen. Daher werden seit den siebziger Jahren in den entsprechenden Vorschriften die Ausdrücke Strafarbeit, Schulstrafen u.ä. nicht mehr verwendet. (So wie vergleichsweise die Polizei als Exekutive keine Strafzettel verteilt, sondern gebührenpflichtige Verwarnungen bzw. Bußgeldbescheide.)

@Nadelwald75

Hallo Nadelwald75,

ja, selbstverständlich hat es Konsequenten, wenn man sich gegen die Anweisung eines Lehrers auflehnt. Das Lehrer ein Recht haben, Gegenstände vom Schüler einzufordern, stelle ich ja gar nicht in Abrede, nur hat der Schüler das Recht, der Forderung nicht nachzukommen. Jeder muss für sich entscheiden, wie wichtig ihm das Handy ist. Man kann sich natürlich vom Lehrer auch zusichern lassen, dass man es am Ende des Tages/der Stunde wieder bekommt. Jeder, der aber die von Dir beschriebenen Tricks der Lehrer erlebt hat, wird sich überlegen, ob er das Lieblingsspielzeug hergibt.

Schüler haben sich so an die Willkür des Lehrpersonals gewöhnt oder wissen noch nicht mal, dass sie ein Recht darauf haben, sich zu wehren, dass ich darauf hinweisen wollte. Jeder Autofahrer weiß, dass er ein Recht auf Widerspruch hat, wenn er beim zu schnellen Fahren erwischt wird. Dazu gibt es den Rechtsbehelf, der in jedem Bußgeldbescheid zwingend vorgeschrieben ist. Dieses Widerspruchsrecht, wird den Schülern oft verwehrt. Im Schulgesetz ist ja ausdrücklich vermerkt, dass Gegenstände "weggenommen" werden dürfen, die den Unterricht stören. Aber genau darüber kann es zwischen Lehrer und Schüler unterschiedliche Auffassungen geben. Nicht jedes Telefonklingeln und jeder Blick auf das Display stört den Unterricht. Was den Lehrer stört, muss den Schüler noch lange nicht stören.

Ich habe das Wort "Strafmaßnahme" im Sinne von Bestrafung als Erziehungsmaßnahme gemeint und nicht als Rechtsbegriff verwendet. Ich möchte mich von vernebelnden Worten, wie "erzieherisches Einwirken" u. ä. nicht einlullen lassen. Und für mich ist das Recht auf Erziehung, welches sich der Staat selbst erteilt und obendrein im Grundgesetz verankert hat, eine Anmaßung. Es war für mich schon in der Vergangenheit eine Anmaßung, physische Gewalt als Erziehungsmittel gesetzlich zu legitimieren. So wie wir heute in der Mehrheit anders darüber denken, wird es irgendwann auch in Sachen Erziehung ganz allgemein andere Wertmaßstäbe geben.

@Kuhlmann26

Hallo Kuhlmann26,

das kann man durchaus so sehen, wie du es schreibst. Mein Ziel war hier, darauf hinzuweisen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Sachen sind - und der Schüler ist da meist im Nachteil.

Du schreibst:."........kann es zwischen Lehrer und Schüler unterschiedliche Auffassungen geben. Nicht jedes Telefonklingeln und jeder Blick auf das Display stört den Unterricht. Was den Lehrer stört, muss den Schüler noch lange nicht stören."

Würde ich auch sagen. Da aber der Lehrer den Unterricht organisiert, dürfte das wohl eine Ermessenssache des Lehrers sei. Willkür - die gibt es zwar - scheint das aber in der Regel nicht zu sein. Zumindest hat hier erst mal der Schüler etwas verkehrt gemacht.

Zum "Widerspruch": Der geht nur beim Verwaltungsakt. Der Schüler kann sich höchstens beschweren. Aber das ist bekannt.

Das Handy ist dein Eigentum! Er darf es nicht behalten. Im Unterrichtende solltest du es eigentlich bekommen. Ah ja die Lehrer haben eigentlich immer recht von ihren Seite deswegen wirds schwer. :/

Es redet niemand von behalten und man könnte so einer Situation aus dem Weg gehen, wen man das Ding aus und in der Tasche hätte, oder gleich ganz zu Hause lassen würde.

@YK1972

Naja er sagt, behalten bis die Eltern es abholen. Das ist so denke ich nicht, in Ordnung.

@YK1972

Es könnte aber gerade in der Unterrichtszeit der SchülerInnen, genau wie bei vielen Hausfrauen, Harz IV bezieher oder sonstige nicht Geschäftsleute, ein Mega wichtiger Anruf erfolgen!

;-7

@KaeteK

Ich hab sogar zwei (iPad mit Telefonfunktion) aber ich benutze sie nur, wenn ich sie brauche, sprich um selbst anzurufen und selten um permanent für irgendwenn erreichbar zu sein, oder während des Einkaufens geschäftstüchtig zu wirken, weil ohne meine Erreichbarkeit ansonsten der Geschäfts-Betrieb zusammenbrechen würde. ;-))

@Flupp66

Doch das ist durchaus in Ordnung. Hier kann nämlich jede Schuleindividuell eine Abstimmung mit der entsprechenden Schulbehörde erwirken.

@GastonderChaot

Lach. Ich denke hier ist es eher so, dass die Jugendlichen gar nicht mehr wissen, wie eine normale Unterhaltung funktioniert, weil alles nur noch über whatsapp abgehandelt wird.

Ganz davon ab, ich besitze auch ein Handy, aber das liegt die meiste Zeit zu Hause rum,weil ich es einfach lästig finde dauernd erreichbar zu sein.

Grundsätzlich darf dir niemand dein Handy wegnehmen bzw. einziehen, Ausnahme wäre hier, wenn trotz Aufforderung das Handy auf Vibration zu stellen bzw. leise, der Unterricht mehrmals gestört wird, dann dürfte der Rektor das Handy solange behalten bis ein Erziehungsberechtigter es abholt, konfiszieren.

Bei einer einmaligen Störung, hat der Direx ebenso wie jeder Lehrer, das Handy nach Schulschluss wieder auszuhändigen.

Und das sagt wer?

@YK1972

"Irgend ein vorwitziger Jurist."

AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Ich hab hier etwas, von einem Anwalt in einer TV-Sendung: http://www.vidup.de/v/XmUYe/

Damit dürfte sich das erledigt haben, bis Ende des Schultages muss das Gerät zurückgegeben werden, sonst macht sich der Lehrer strafbar.

@GastonderChaot

Nicht wenn die Schule mit der Behörde anders lautende Vereinbarungen getroffen hat.Und es macht sich niemand strafbar.

Übrigens können Juristen, ob vorwitzig oder nicht, viel erzählen, wenn der Tag lang ist.

@YK1972

Besteht für Schüler ein Handyverbot im Unterricht?

Hier greift das Grundgesetz ein und gestattet es den Schülern - auch im Unterricht - ihr Handy bzw. Mobiltelefon bei sich zu führen. Lehrern ist es nicht gestattet, in das Grundrecht der Schüler einzugreifen und das Handy an sich zu nehmen.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Schüler mit dem Handy bewusst den Unterricht stört.

Um dann die Ordnung in der Klasse wiederherzustellen, darf der Lehrer das Handy aber kurzzeitig einziehen, muss das Gerät aber nach dem Unterricht wieder an den Schüler herausgeben.

Ein generelles Verbot für Mobiltelefone an Schulen ist hingegen nicht rechtmäßig.

Quelle, http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsirrtuemer-im-schulrecht_016064.html

@YK1972

Mit welcher Behörde?

Übrigens sind Leitlinien/Richtlinien von Behörden nicht mit gesetzlichen Vorschriften zu verwechseln.

@GastonderChaot

Jede Schule hat eine Hausordnung, die auch jeder Schüler ausgehändigt bekommt. Sich daran zu halten oder nicht, steht dem Schüler frei. Tut er es nicht, hat er die Konsequenzen zu tragen, so einfach ist das. Da braucht keiner mit dem Grundgesetz oder mit dem Strafgesetzbuch oder sonst etwas zu wedeln. Und ohne Handy ist noch niemand gestorben.

@GastonderChaot

Schulbehörde, noch nie gehört, oder wie?

@YK1972

Du sagst es Hausordnung, die greift wenn überhaupt nur während der Schulzeit.

Wenn die Schulzeit um ist, braucht auch kein Direx mit irgendwelchen Abmachungen von Behörden zu wedeln.

@YK1972

Die Schulbehörde ist kein Gesetzgeber, sie ist ausführendes Organ.

Ja, die Schule darf. Das ist gestützt auf den §23 des Schulgesetzes.

Um so etwas zu vermeiden, einfach das Handy ausmachen und bis zum Ende des Unterrichts in der Tasche lassen, wenn man es schon nicht zu Hause lassen will, wie es eigentlich richtig wäre.

Für NRW:

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung Vom 25. Juni 2002 geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

IV. Abschni t t Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen § 13 Erzieherische Einwirkung

(3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ..........., die zeitweise Wegnahme von Gegenständen .........

@Nadelwald75

Hier war aber nach BW gefragt.

@YK1972

Es gibt eine ähnliche Formulierung in BW. Auch dort ist die Wegnahme des Handys über den Unterrichtstag hinaus nicht gestattet. Diese Information habe ich auf einer Lehrerfortbildungsseite gefunden.

Besteht für Schüler ein Handyverbot im Unterricht?

Hier greift das Grundgesetz ein und gestattet es den Schülern - auch im Unterricht - ihr Handy bzw. Mobiltelefon bei sich zu führen. Lehrern ist es nicht gestattet, in das Grundrecht der Schüler einzugreifen und das Handy an sich zu nehmen.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Schüler mit dem Handy bewusst den Unterricht stört.

Um dann die Ordnung in der Klasse wiederherzustellen, darf der Lehrer das Handy aber kurzzeitig einziehen, muss das Gerät aber nach dem Unterricht wieder an den Schüler herausgeben.

Ein generelles Verbot für Mobiltelefone an Schulen ist hingegen nicht rechtmäßig.

Quelle, http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsirrtuemer-im-schulrecht_016064.html

@YK1972

Und das sagt wer?

@GastonderChaot

Ist eigentlich ganz einfach.

Ein generelles Verbot für Mobiltelefone an Schulen ist hingegen nicht rechtmäßig.

Das gibt es auch so noch nicht, aber in den meisten Schulen ist es so geregelt, dass ein Handy während des Unterrichts auszuschalten oder lautlos zu stellen ist.

Hier greift das Grundgesetz ein und gestattet es den Schülern - auch im Unterricht - ihr Handy bzw. Mobiltelefon bei sich zu führen. Lehrern ist es nicht gestattet, in das Grundrecht der Schüler einzugreifen und das Handy an sich zu nehmen.

Davon war auch nicht die Rede, sondern dass das Handy im Unterricht geklingelt hat, was den Ablauf des Unterrichts stört. Somit ist der Lehrer im Recht, wenn er das Handy abnimmt. Wie die Schule das mit der Rückgabe regelt, ist individuell zu betrachten. Es kann durchaus verlangt werden, dass die Eltern das Handy abholen.

@YK1972

Nein, es kann nicht verlangt werden, dass die Eltern das Handy abholen. Das Handy stört, nach Auffassung der Schulleitung, den Schulbetrieb. Deshalb darf die Nutzung der Handys verboten werden. Wenn der Schulbetrieb vorbei ist, stört das Handy ja nicht mehr. Der Grund der Wegnahme ist nicht mehr gegeben. Also ist das Handy dem Schüler wieder auszuhändigen.

@Kuhlmann26

Und wenn in Absprache mit der Elternvertretung eine andere Regelung getroffen wurde, dann ist das eben so. Ich kann nicht verstehen,warum du immer dagegen quatschen mußt. Deine Einstellung zur Schule kennt man ja hier sowieso zu genüge.

@YK1972

@Yaki1972, man merkt das Du gerne philosophierst (diskutierst), wir dagegen argumentieren mit Fakten.

@GastonderChaot

Da ich so nicht heiße, bzw. mich so nicht nenne, fühle ich mich absolut nicht angesprochen. Ihr argumentiert vielleicht, aber leider nicht mit den richtigen Gesetzen. Und es gibt immer auch eine interne Regelung an diversen Schulen, mit Rektor und Elternvertretung, die das abgestimmt haben. Wie also wollt ihr wissen, dass es nicht richtig ist, was hier durch den Lehrer gemacht wurde?

@YK1972

YK1972: Meine Einstellung zur Schule tut hier nichts zur Sache. Hier geht es um einen rechtlichen Sachverhalt, mehr nicht. Ich will Dich auch nicht angreifen.

Was immer zwischen Elternvertretern und sonst wem abgesprochen wurde. Fakt ist, das diese Absprachen nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen. Das es diesbezüglich auch bei den Lehrern und Politikern noch Unsicherheiten gibt, kannst Du in dem Link in meiner Antwort nachlesen. Es gibt eben ein Unterschied zwischen dem subjektiven Rechtsempfinden einzelner Leute und dem geltenden Recht.

Ich nehme mal ein Beispiel, was nichts mit dem Handy zu tun hat. Es gibt bekanntlich immer noch viele Eltern, für die ist es völlig legitim, ihre Kinder zu schlagen. Sie sehen darin nichts Verwerfliches. Und wenn die Kinder von Beginn an mit Schlägen aufgewachsen sind, denken sie, dass das so sein muss. All dies hat aber nichts mit dem geltenden Recht zu tun. Es ist strickt verboten, Kinder zu schlagen; völlig egal, ob es die eigenen oder fremde Kinder sind. Man darf heute nicht mal mehr Kinder zwingen, mit der rechten Hand zu schreiben, wenn sie Linkshänder sind. Das ist nach geltendem Recht Körperverletzung.

Was der Lehrer macht, verstößt gegen das Gesetz. Seine Handhabe gilt auf dem Schulgelände. Da kann er die Nutzung der Handys verbieten. Er darf aber die Nutzung außerhalb der Schule nicht verbieten. Wenn er das Handy aber länger, als bis zum Unterrichtsende behält, unterbindet er defacto die Nutzung. Es ist auch völlig unwichtig, ob Eltern mit dem Vorgehen in der Schule einverstanden sind. Der Schüler hat ein Recht auf sein Handy. Wenn er mit seinem Handy den Unterricht gestört hat, war es rechtens, ihm das Handy wegzunehmen. Wenn der Unterricht beendet ist, kann das Handy auch nicht mehr stören.

@YK1972

@YK1972, war klar das du dich nicht angesprochen fühlst, du solltest unterscheiden zwischen der Gesetzgebung und Vorgaben für Schüler während des Unterrichtszeitraum. Niemand schreibt einem Schüler vor was er ausserhalb des Schulgelände und nach dem Unterricht zu tun hat.

Was Eltern und Schule intern als Vorgaben aushandeln gilt nur wenn es nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Richtliniencharakter, kann/darf angewendet werden, wenn.

Vorschriftscharakter, ist/muss angewedet werden, wenn.

Nein, die Schule darf das nicht. Alles was die Schule tut, muss sich zwischen Anfang und Ende der Unterrichtszeit abspielen. Nach Ende der Unterrichtszeit kann sich eine Schule auch nicht mehr auf Schulgesetze berufen, weil ab diesem Zeitpunkt andere Rechtsvorschriften den Vorrang haben.

Es gibt einen sehr guten Artikel der Stiftung Warentest zu diesem Thema http://www.test.de/Handy-in-der-Schule-Das-simsende-Klassenzimmer-4458440-0/