Darf der Postbote jemanden der vor dem Haus steht, die Post übergeben?

20 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Je nachdem, ob er diese Person kennt oder nicht. Bei uns war es so, dass mir unser Postbote die Post übergeben hat, als ich ihm meinen Ausweis gezeigt hatte. Vorher gab er mir nichts. Wenn wir uns jetzt sehen, bekomm ich sie natürlich immer.

Stimmt.. kurz einmal den Ausweis zeigen, sollte den Fall dann klären, danke!

Je nachdem, ob er diese Person kennt oder nicht.

Unabhängig davon, ob er die Person kennt oder nicht, ist er nicht berchtigt ohne Vermerk bei der Poststelle einer nicht an die Adressierte Person, diese auszuändigen und macht sich strafbar.

Dürfen also ganz klar NEIN.

Ja, bei euch war es so. Bei uns ist es im Dorf so das es keinen juckt. Aber ich bin mir sicher, das es das nicht darf.

@Froschkoenig11

Der Postbote darf Dir natürlich immer nur Deine eigene Post aushändigen, nicht die von der gesamten Nachbarschaft auch noch. Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen.

Wenn der Postbote die Personen und ihre Beziehungen zueinander kennt, dann sehe ich darin nichts Verwerfliches. Ansonsten darf er es natürlich nicht, sondern muss den Briefkasten des Adressaten benutzen.

Aber was soll deine Frage? - Hast du Angst, jemand könnte deine Rechnungen, Mahnungen oder etwa Liebesbriefe lesen? Ich finde, da gibt es gewichtigere Rechtsfragen.

Eine provokante Frage, erspare ich Dir!

Warum sollte der Postbote die Briefe nicht in den Briefkasten stecken sondern dem Hausbesitzer übergeben? Besonders, wenn er en nicht kennt, ist das bedenklich. Fremde Post darf er dritten gar nicht ohne Grund aushändigen!

Du kannst Dich beschweren, wenn das Briefgeheimnis verletzt worden ist, der Übernehmer, einen Deiner Briefe geöffnet hat; das wird auch nicht als Bagatelle abgetan.

Eine provokante Frage, erspare ich Dir!

und die zeile hättste dir und uns am besten auch einfach erspart.

Eigentlich nicht, denn das könnte ja sonst jemand sein, der da einfach nur herumsteht. Wenn es aber der Einwohner des Hauses ist, Postbote und er sich bereits kennen und der Briefträger weiß, dass es definitiv der Einwohner bzw. der legitimierte Postempfänger in Person ist, dem er die Sendung gibt, dann sollte es rechtlich funktionieren.

Nein darf er nicht es sei den er kann sich ausweisen als jemand vom Haus und dann kriegt er nur die Post für sein namen giebt ja das post Geheimnis