Darf der Mieter Rechnungen über Sanierungen einsehen?

8 Antworten

Wenn Du die Sore bezahlen sollst, egal in welcher Form, dann hast Du natürlich das Recht die Rechnungen ein zu sehen, denn es kann bei einem schwarzen Schaf der Vermietergilde durchaus mal passieren, daß eine aufwändige Sanierung angekündigt wird, aber nicht so viel gekostet hat wie angesagt und dem Mieter in Rechnung gestellt wird!

"Sore" impliziert hier einen gestohlenen Gegenstand, für den natürlich keine Rechnung vorliegt.

@Gerhart

Hast Du auch was produktives zur Beantwortung der Frage hier bei zu tragen? Oder meckerst Du nur gern?

Jeder Mieter hat das Recht auf Einsicht in ALLE  Originalunterlagen, die kostenrelevant sind.

Wende Dich zwecks Terminvereinbarung  an Deinen Vermieter.

Du wirst als Mieter doch garantiert gemerkt haben, wenn eine neue Heizung eingebaut wurde. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du nur Rechnungen einsehen darfst, die die Abrechnung der Nebenkosten betreffen. Alles andere geht dich nichts an.

Das ist es ja, es ist alles genauso schrott wie vorher.

@Sarah5731

Bist du ausgebildeter HSK-Fachmann, technische Veränderungen derart substanttiert beurteilen zu können?

Wenn die Heizung g lediglich instandgesetzt wurde, können daraus entstandene Kosten dem Mieter nicht aufgebürdet werden, weder in der Betriebskostenabrechnung noch als sog. Modernisierung. Derartiges geht voll zu Lasten des Vermieters. Die Einsichtnahme erübrigt sich deshalb.

Wenn die Heizung g lediglich instandgesetzt wurde, können daraus entstandene Kosten dem Mieter nicht aufgebürdet werden,

Falsch: Wenn mit der neuen Hiezung "nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird", "die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden" oder die Neuanlage "auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat" darf es das durchaus.

Meint: Muss die betagte, aber funktionstüchtige Heizung wg. Überschreiten der gesetzl. zulässigen Abgasgrenzwerte außer Betrieb gestellt werden, weist die neuen Anlage einen besseren Wirkungsgrad und Einsparung vom Brennstoff auf, ist dies eine Modernisierung i. S. d. § 555b Nr. 2 BGB :-O

Entscheidet sich der VM, Einzelthermen gegen eine Zentralheizung auszutauschen, greift sie nach § 555b Nr. 4,5 BGB.

Hier ist eine Mieterhöhung n. § 559 BGB zulässig :-)

G imager761


@imager761

@albatros hat nur die Instandsetzung aber nicht die Modernisierung kommentiert. Deshalb ist dein Kommentar hier fehl am Platze.

Rechnungen über "Sanierungen" gehen Dich als Mieter nichts an. Du bezahlst ja auch nichts dafür.

Rechnungen über Modernisierungen, die Dir vorher angekündigt wurden und die Du mit erhöhter Kaltmiete künftig bezahlen sollst, gehen Dich schon eher etwas an.

Der bloße Ersatz der Heizung ist Sanierung bzw. Instandsetzung, der Einbau einer moderneren Heizung, die Energie einspart, wäre Modernisierung.

Denk aber nicht, daß das so einfach ist, eine Rechnung einzusehen. Die kann nämlich Geschäftsgeheimnisse (Rabatte, Jahresboni etc.) beinhalten. Manchmal muß auch die Einsichtnahme erst bei Gericht eingeklagt werden bzw. die Einsichtnahme über Dritte (Anwälte) beantragt werden.