Darf der Mieter einen Termin zur Wohnungsübergabe bei Auszug bestimmen?

8 Antworten

Das darf er dann, wenn die Übergabe am ersten Arbeitstag nach Beendigung des MV tatsächlich stattfände, § 546 I BGB. Dann hätte die Übergabe zu üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen, bei der man sich natürlich vertreten lassen dürfte.

Hierbei wäre natürlich ein zeitfenster votzugeben und der termin abszustimmen: "10 Uhr oder ich bin weg!" wäre da keine Option des M :-O

Eine verfristete Übergabe macht eine Nutzungsentschädigung beanspruchbar.

Das schliesst nicht aus, dass man vorfristig einen oder mehrere Termine anböte, die aber weder an Sonnabenden, Sonn- oder Feiertagen oder zu später Stunde oder während der Mittagspause akzeptiert werden müssten.

G imager761



Üblicherweise wird der Termin zwischen Mieter und Vermieter abgesprochen. Alles andere wäre wenig sinnvoll.

Da er, der Mieter, verpflichtet ist die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben, darf er das.

Üblicherweise Vereinbaren Mieter und Vermieter dazu einen Termin der beiden paßt.

... aber nach einem Auszug erfolgt doch keine Übergabe, es hat doch eine Rückgabe des Mietgegenstandes zu erfolgen, und da darf ein Mieter durchaus einen Termin vorschlagen (Büroübliche Zeiten!). Viel Glück.

Wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart war - sicherlich. Ansonsten gilt "einvernehmlich".