Darf der Mieter die Rechnung der Handwerkerkosten einsehen

14 Antworten

der Vermieter muss Dir zumindest den anteiligen Preis der Rechnung für die Arbeitskosten vorlegen, um in der Einkommensteuererklärung diese Leistungen als Handwerkerleistungen geltend machen zu können. Wenn Du alleiniger Mieter des Hauses bist, muss er aus meiner Sicht dazu die Originalrechnung vorlegen.

wenn die rechnung auf die mieter umgelegt wird, haben sie auch ein recht (beim vermieter) die rechnung einzusehen. der handwerksbetrieb hat allerdings recht, er muss dir keine rechnungskopie ueberlassen.

Ja, natürlich, so jedenfalls die Gerichte in Leipzig. Ein Vermieter hat alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine AR einzustellen, so jedenfalls der BGH und deshalb darf ein Mieter auch zum Vermieter und die Einstellungen in der AR kontrollieren. Nur wenn deine Anlage repariert wurde, hat doch ein Vermieter damit nichts zu tun, wenn ihm das Ding gar nicht gehört.

Es musste eine Reparatur an meiner Heizungsanlage durchgeführt werden.

wenn es deine heizungsanlage ist,musst du die rechnung bezahlen,allerdings hätte dann der vermieter nix damit zu tun.

wenn du Mieter bist hast doch mit der Rechnung gar nichts am Hut, Reperaturkosten sind Sache des Vermieters und nicht auf den Mieter umlegbar